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http://dl.ub.uni-freiburg.de/diglit/zhg2002-03/0655
Rolf Vogt

eingesetzten Zivilarbeiter und-Arbeiterinnen polnischen Volkstums [...] ist im Kreisgebiet
durchgeführt, meldete das Hechinger Landratsamt erstmals im Juni 1940 dem
Sigmaringer Regierungspräsidenten413. Kennzeichen mussten auch danach mehrfach
neu bestellt und verteilt werden.

Die Kontrolle der Ausländer war Teil der Arbeit, die das Landratsamt als Kreispolizeibehörde
erledigte und scheint in Hechingen in der Regel als Chefsache betrachtet
worden zu sein. Der Regierungspräsident in Sigmaringen wandte sich mit seinen
Weisungen direkt an den Landrat. Auch der Höhere SS- und Polizeiführer in Stuttgart
und die Staatspolizeileitstelle, die Gestapo-Zentrale in Stuttgart, erteilten dem
Landrat gegenüber Weisungen414. Die Antworten wurden in der Regel von Paul
Schraermeyer selbst oder seinem Stellvertreter, Kreisobersekretär Erich Schirmer,
gezeichnet. Das Landratsamt behielt mit Rückfragen und statistischen Erhebungen
bei den Bürgermeisterämtern die Entwicklung im Auge und erstattete auf Verlangen
oder unaufgefordert dem Regierungspräsidenten Bericht.

Die Position Schraermeyers, soweit sie sich den eher spärlichen Unterlagen entnehmen
lässt, erscheint dabei ambivalent. Insbesondere zu Beginn des Krieges stand
er der Entwicklung eher mit Bedenken gegenüber. Als im Sommer 1940 die ersten
französischen Gefangenen in den Kreis kamen, beanstandete Schraermeyer gegenüber
dem Regierungspräsidenten, dass die Verteilung durch Wehrmacht und Arbeitsverwaltung
durchweg ohne meine Mitwirkung erfolgte, so dass ihm die örtliche
Orientierung fehle. Seine Arbeit werde ihm auch dadurch erschwert, dass mir die
Wachmannschaften den Zutritt zu den Unterbringungsräumen nicht gestatten.
Schraermeyer versuchte deshalb, über den Regierungspräsidenten eine praktikable
Regelung mit dem Stammlager in Villingen zu erreichen415. Auf der anderen Seite
hatte der Hechinger Landrat keine Bedenken, die ohnehin begrenzten Rechte der
Ausländer weiter zu beschränken. Als Anfang September 1940 der Reichsführer SS
und Chef der Deutschen Polizei in Berlin in einer längeren Erläuterung zu den sogenannten
Polenerlassen vom März darauf aufmerksam machte, dass die Polizeiverordnungen
ergänzt werden könnten, um Polen den Besitz von Fahrrädern zu untersagen
, schlug sich der Hechinger Landrat ganz auf seine Linie. Der Sigmaringer
Regierungspräsident hatte die Landräte nach ihrem Rat befragt. Paul Schraermeyer
antwortete am 5. Oktober. Die Ergänzung der Polizeiverordnung erscheint notwendig
, befand er rigoros: Es ist wiederholt vorgekommen, dass polnische Arbeitskräfte,
ohne um Erlaubnis zu fragen, Fahrräder ihrer Arbeitgeber zu Fahrten in benach-

413 StAS, Ho 235 T 20 Abt. VIII Nr. 394, Beschäftigung ausländischer Arbeiter einschl.
Kriegsgefangene Band 2. Bl. 112.

414 Beispiele finden sich in NS-Erlasse (wie Anm. 92) S. 115-119, 357-366. Gelagert ist im
Staatsarchiv Sigmaringen auch die entsprechende Akte - Überwachung der im Kreis eingesetzten
ausländischen Arbeitskräfte - aus dem Baiinger Landratsamt, s. StAS, Wü 65/4 T 2
Nr. 911. Vgl. Volker Trugenberger und Franz-Josef Ziwes (wie Anm. 107).

415 StAS, Ho 235 T 20 Abt. VIII Nr. 394, Beschäftigung ausländischer Arbeiter einschl.
Kriegsgefangene Band 2. Bl. 119-125, 170-172. Die Kriegsgefangenen müssen einen gemeinsamen
, gut gesicherten Unterkunftsraum haben, der von Zivilpersonen nicht betreten werden
darf, schrieb die Hechinger Zeitung, s. Hz. Bl. Nr. 65/16.03.1940.

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