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http://dl.ub.uni-freiburg.de/diglit/zhg2002-03/0656
Zwangsarbeit und Ausländerbeschäftigung während des Zweiten Weltkriegs in Hechingen

harte Ortschaften, in denen gleichfalls Polen beschäftigt werden, benutzt haben. Am
18. Oktober erließ der Regierungspräsident seine neue Polizeiverordnung. Polen war
danach Besitz und selbst die Benutzung von Fahrrädern verboten. Anfang 1942 nahm
der Regierungspräsident in Sigmaringen Anstoß daran, dass Polen und Gastwirte
einen Weg gefunden hatten, das Ausschankverbot zu umgehen. Polnische Zivilarbeiter
durften offenbar vor den Gasthäusern ihr Bier trinken. Landrat Schraermey-
er hielt es für erforderlich, dass die Arbeitgeber polnischer] Zivilarbeiter und die
Inhaber von Gaststätten sowie andere Volksgenossen für etwaige Vorschubleistung
bei Zuwiderhandlungen gegen die Polizeiverordnung strafrechtlich zur Verantwortung
gezogen werden können. Er empfahl dem Regierungspräsidenten ein weiteres
Mal die Ergänzung der Polizeiverordnung416. Ein halbes Jahr später untersagte die
vom Regierungspräsident verfügte Neufassung tatsächlich den Ausschank über die
Straße.

Schraermeyer war sich aber sehr wahrscheinlich im Klaren darüber, dass er den
Regelungsbedarf überbewertete. Im August 1941 etwa, als der Regierungspräsident
einen Erfahrungsbericht über den Einsatz ausländischer Arbeitskräfte im Kreis
Hechingen anforderte, bezeichnete Schraermeyer die bisher aufgetretene[n] Fälle von
Zuwiderhandlungen als gering. Es habe nur in einigen Fällen Verstöße gegen das
Aufenthaltsgebot gegeben, und anfangs öfters, aber in letzter Zeit nicht mehr Übertretungen
der Kennzeichnungspflicht. Grobe Mißstände seien nicht vorgekommen.
Der Landrat meldete einen Diebstahl und räumte auf der anderen Seite die schlechte
Behandlung von Zivilarbeitern durch Arbeitgeber ein, die vereinzelt zu Arbeitunlust,
widerspenstige[m] Benehmen und Verlassen des Arbeitsplatzes geführt habe417. Insgesamt
scheint der Hechinger Landrat von sich aus wenig aktiv geworden zu sein.
Wurde er von vorgesetzten Dienststellen in Anspruch genommen, reagierte er allgemein
aber kooperativ und erfüllend.

7.2.2. GENDARMERIE

Vollzugsorgan des Landratsamts war als Ordnungspolizei die Gendarmerie. Dem
Kommandeur in Sigmaringen, einem Hauptmann, waren die Gendarmerieführer der
beiden Landkreise unterstellt. Die Gendarmerieinspektion des Kreises Hechingen
hatte ihren Sitz am Landratsamt und führte im Kreis vier Amtsbezirke, 1941 waren
es Burladingen, Hechingen, Haigerloch und Dettingen. In den größeren Gemeinden
gab es darüber hinaus Gendarmerieposten. Der Hechinger Gendarmeriebezirk war
1935 errichtet worden. Damals wurde der Gendarmeriebezirk Bisingen aufgelöst,
sein Zuständigkeitsbereich wanderte nach Hechingen. Das Amt hatte vor dem Krieg
regelmäßig fünf Gendarmen, 1941 nur noch vier, von denen einer zudem beurlaubt

416 StAS, Ho 235 T 20 Abt. VIII Nr. 394, Beschäftigung ausländischer Arbeiter einschl.
Kriegsgefangene Band 2. Bl. 147-149, 325. Auch der Sigmaringer Landrat hielt das Fahrradverbot
für erforderlich.

417 StAS, Ho 235 T 20 Abt. VIII Nr. 394, Beschäftigung ausländischer Arbeiter einschl.
Kriegsgefangene Band 2. Bl. 202.

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