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http://dl.ub.uni-freiburg.de/diglit/zhg2002-03/0657
Rolf Vogt

war. Die anderen Ämter des Kreises hatten einen Gendarmen weniger. Kreisführer
war seit 1935 der Gendarmerie-Obermeister und spätere Gendarmerieleutnant Johannes
Beuck418.

Die Gendarmerie wurde hinsichtlich der Bearbeitung strafbarer Handlungen von
Zivilarbeitern bereits 1940 zur Zusammenarbeit mit der Staatspolizei angewiesen.
Der Regierungspräsident unterrichtete den Hechinger Landrat Paul Schraermeyer am
23. November 1940 über diese Verfügung des Reichssicherheitshauptamts in Berlin.
Danach waren alle strafbaren Handlungen, insbesondere auf sittlichem Gebiet nach
dem Abschluss der Vorermittlungen direkt an die Staatspolizei abzugeben und nicht
an die Staatsanwaltschaft. Der Landrat wurde aufgefordert, die Gendarmeriedienststellen
seines Amtsbereichs davon zu unterrichten. Merkblätter, die an die Beamten
verteilt werden sollten, waren dem Schreiben beigelegt419.

Die Gendarmen seien hinsichtlich der Kontrolle der Ausländer angewiesen, über
die Befolgung der gegebenen Vorschriften streng zu wachen, meldete im August 1941
der Hechinger Landrat Paul Schraermeyer nach Sigmaringen. Sorgfältigste Überwachung
verlangte der Regierungspräsident auch selbst, als 1942 die Zahl der osteuropäischen
Arbeiter wuchs. Die Gendarmerie wurde mit der Oberaufsicht über die
Lager betraut. Verantwortlich waren jeweils die für den Wohnsitz zuständigen
Gendfarmerie]-Beamten, in Hechingen übernahm diese Aufgabe die Schutzpolizei.
Nachdrücklichst belehrt wurden die Ostarbeiter über ihre Pflichten bereits kurz nach
der Ankunft bei der Entgegennahme der Aufenthaltsanzeigen und der Abnahme von
Fingerabdrücken usw. Hierbei wurde besonders auf die Kennzeichnungspflicht und
das Ausgehverbot hingewiesen, wie der Hechinger Landrat im August 1942 in einem
Bericht an den Regierungspräsidenten festhielt420.

Die Gendarmeriebeamten vor Ort wurden auf ihre Pflichten fortwährend aufmerksam
gemacht. Ausführlich legte Ende 1941 ein Merkblatt des Höheren Polizei-
und SS-Führers in Stuttgart Praktische Gesichtspunkte für die polizeiliche Arbeit dar.
Das Merkblatt war vertraulich und nur für den Dienstgebrauch bestimmt. Der
Sigmaringer Regierungspräsident machte sich seine Regeln am 18. Dezember 1941 zu
eigen, indem er seine Landräte in Hechingen und Sigmaringen anwies, auch im
dortigen Dienstbereich nach den im Merkblatt gegebenen Richtlinien zu verfahren
und die Ortspolizeibehörden sowie die Polizei ufnd] Gendarmeriebeamten entsprechend
zu unterrichten. Die Polizeiarbeit stand nach dem Merkblatt im Dienst der
Rassenideologie. Die Vordringlichkeit der mit dem Arbeitseinsatz verbundenen
Probleme war unter dem Gesichtspunkt der völkischen Ehre, des europäischen
Führungsanspruchs, Bevölkerungspolitik, Volksgesundheit, insbesondere Verbreitung

418 Hz. Bl. Nr. 252/29.10.1935. Hohenzollerischer Landeskalender für das Jahr 1941. Sigmaringen
o.J. (1940). S. 31 f. Allg. zur Gendarmerie s. Walter Sauter: 100 Jahre Gendarmerie
in Hechingen. In: Hz. Bl. Nr. 235/05.10.1940. Manfred Teufel: Die Landjägerei in den
Hohenzollerischen Landen in den Jahren 1918-1933. In: ZHG 36 (2000) S. 135-163.

419 StAS, Ho 235 T 20 Abt. VIII Nr. 394, Beschäftigung ausländischer Arbeiter einschl.
Kriegsgefangene Band 2. Bl. 152. Auch in: NS-Erlasse (wie Anm. 92) S. 125f.

420 StAS, Ho 235 T 20 Abt. VIII Nr. 394, Beschäftigung ausländischer Arbeiter einschl.
Kriegsgefangene Band 2. Bl. 202, 388, 441-446.

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