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http://dl.ub.uni-freiburg.de/diglit/zhg2002-03/0659
Rolf Vogt

ausländischen Arbeitern andererseits gewahrt wird, ordnete der Regierungspräsident
ausdrücklich an423. Nachdrücklich das Ausschankverbot den Ortspolizeiverwaltern
und sämtlichen Exekutivbeamten in Erinnerung zu bringen, verlangte er am 26. September
1942. Aufmerksam gemacht hatte ihn die Sigmaringer Außenstelle der Staatspolizei424
. Am 10. Januar 1943 wurde den Polizei- und Gendarmeriestreifen verstärkte
Kontrolltätigkeit befohlen, um bei Ostarbeitern die Einhaltung der Kennzeichnungspflicht
und die Einhaltung der Vorschriften beim Sonntagsausgang zu überprüfen.
Verstöße wurden nicht festgestellt, berichtete wenige Tage danach der Hechinger
Landrat. Wegen der Kälte hätten die Ostarbeiter überhaupt auf ihren Ausgang verzichtet
. Sie seien in den Lagern über ihre Pflichten belehrt worden425. Der Regierungspräsident
forderte im April 1943 dennoch, Auswüchsen [...] mit allen Kräften,
ggf. durch erhöhten Streifendienst, entgegenzutreten. Den Landräten trug er auf, die
Gendarmerie-Kreisführer und Führer der Schutzpolizeidienstabteilungen mit entsprechenden
Weisungen zu versehen426.

In der Kreisführerbesprechung am 19. Juni 1943 gab der Sigmaringer Kommandeur
der Gendarmerie die neuen Richtlinien des Reichssicherheitshauptamts in Berlin zur
Behandlung der im Reich tätigen ausländischen Arbeitskräfte weiter. Sie sollten auf
breitester Basis durchgesetzt werden, deshalb hatte die Staatspolizeileitstelle in Stuttgart
neue Merkblätter verfasst, die aber zur Veröffentlichung [...] nicht bestimmt
waren427. Zum Gegenstand der Belehrung machen sollten die Landräte im Juli 1943
in der nächsten Dienstversammlung der Gendarmerie auch die neue Polizeiverordnung
des Regierungspräsidiums. Besonders darauf hinzuweisen waren die Ortspolizeiverwalter
und die Exekutivbeamten428.

7.2.3. STADTWACHT

Schon Anfang 1942 begannen Kreis und Gemeinden mit dem Aufbau von Hilfskräften
, die die Arbeit der Polizei entlasten konnten. Der Höhere SS- und Polizeiführer
in Stuttgart hatte Anfang Dezember 1941 eine Anregung der Ordnungspolizei Berlin
zur Bildung von Uberlandkommandos bei der Polizei als Maßnahmen zur Bekämpfung
der Unsicherheit auf dem Lande aufgegriffen und mit Rundschreiben an die
Innenministerien in Stuttgart und Karlsruhe sowie an den Sigmaringer Regierungs-

423 StAS, Ho 235 T 20 Abt. VIII Nr. 394, Beschäftigung ausländischer Arbeiter einschl.
Kriegsgefangene Band 2. Bl. 318. Auch in: NS-Erlasse (wie Anm. 92) S. 473f.

424 StAS, Ho 235 T 20 Abt. VIII Nr. 394, Beschäftigung ausländischer Arbeiter einschl.
Kriegsgefangene Band 2. Bl. 355. Auch in: NS-Erlasse (wie Anm. 92) S. 493f.

425 StAS, Ho 235 T 20 Abt. VIII Nr. 395, Beschäftigung ausländischer Arbeiter, poln. Zivilarbeiter
und Kriegsgefangener Band 3. Bl. 3-5. Vgl. NS-Erlasse (wie Anm. 92) S. 557f.

426 StAS, Ho 235 St Paket 156, B.II.l Ausländische Arbeiter, Fremdenkontrolle 1942-1945.

427 Ebd. Auch in: NS-Erlasse (wie Anm. 92) S. 593-600.

428 StAS, Ho 235 T 20 Abt. VIII Nr. 395, Beschäftigung ausländischer Arbeiter, poln. Zivilarbeiter
und Kriegsgefangener Band 3. Bl. 27-28. Auch in NS-Erlasse (wie Anm. 92) S. 601 —
604. In der nächsten Zusammenkunft der Bürgermeister sollte ebenfalls über die Polizeiverordnung
informiert werden.

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