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http://dl.ub.uni-freiburg.de/diglit/zhg2002-03/0661
Rolf Vogt

Anfang September 1944 ordnete der Höhere SS- und Polizeiführer in Stuttgart die
Beteiligung der Land- und Stadtwacht an den vom Gauleiter der NSDAP befohlenen
Streifen der Partei zur Überwachung der ausländischen Arbeiter in ihrer Freizeit an.
Der Dienst war von der Kreisleitung der NSDAP zu organisieren. An zwei Tagen der
Woche sollte die Stadtwacht die Kontrollgänge der Partei übernehmen. Der Sigmaringer
Kommandeur der Gendarmerie wies seine Kreisführer und die Führer der
Schutzpolizeidienstabteilungen am 9. September an, den Streifendienst [...] nach erfolgter
Vereinbarung durchzuführen. Die Hechinger Gendarmerie wurde in ihrer
Dienstversammlung am 11. September über die Neuerung informiert438. Bereits im
August waren die Gendarmen über Zustände und Gefahren informiert worden, die
die Ausländer für das Regime bildeten. Die Stadtwacht wurde entsprechend der
Verteilung der ausländischen Arbeitskräfte bewaffnet. Sie hatte danach laufend und
insbesondere an den arbeitsfreien Tagen die Ausländer in der Stadt zu kontrollieren,
wie der Sigmaringer Kommandeur Heinz am 1. September in einer Aktennotiz festhielt439
.

7.2.4. SCHUTZPOLIZEI

Die Stadt Hechingen war Ortspolizeibehörde. In ihrer Zuständigkeit lag die Schutzpolizei
. Polizeiwache und Ortsarrest befanden sich im Rathaus, das seit 1940 im
Alten Schloß untergebacht war. Im Februar 1942 erhielt die Wache eine zusätzliche
Stelle und wurde selbstständige Dienstabteilung, mit deren Führung der Revierleutnant
Martin Auer beauftragt wurde440. Zuvor war die Schutzpolizei der Gendarmerie
unterstellt, aber auch danach arbeiteten beide eng zusammen. Dienstanweisungen des
Regierungspräsidenten oder des Kommandeurs der Gendarmerie gingen in den meisten
Fällen auch an die Ortspolizeiverwalter.

Ausdrücklich zur schärfsten Wachsamkeit angehalten wurde die Hechinger Ortspolizei
schon früh. Der Regierungspräsident wollte, als er dies durch den Landrat am
20. Juli 1940 anordnen ließ, vermeiden, dass die in naher Zukunft zu erwartenden
französischen Gefangenen mit beurlaubten polnischen Gefangenen zusammentrafen.
Er wies darauf hin, dass als Hilfspolizisten nur besonders energische und erfahrene
Persönlichkeiten in Frage kommen konnten441. Zu kontrollieren hatte die Schutzpolizei
die Einhaltung der Vorschriften im Umgang mit den Kriegsgefangenen, im
September 1940 etwa wies der Bürgermeister sie - wie berichtet - an, festzustellen, ob
die Gefangenen mit anderen als landwirtschaftlichen Arbeiten beschäftigt werden.

438 StAS, Ho 235 St Paket 156, B.II.l Ausländische Arbeiter, Fremdenkontrolle 1942-1945.
Vgl. NS-Erlasse (wie Anm. 92) S. 781.

439 StAS, Ho 235 T 20 Abt. VIII Nr. 395, Beschäftigung ausländischer Arbeiter, poln. Zivilarbeiter
und Kriegsgefangener Band 3. Bl. 92.

440 Hz. Bl. Nr. 126/31.05.1940, 282/29.11.1940, 41/18.02.1942. Auer wurde zum 01.12.1944
nach Sigmaringen versetzt, s. Hz. Bl. Nr. 287/06.12.1944.

441 StAS, Ho 235 T 20 Abt. VIII Nr. 394, Beschäftigung ausländischer Arbeiter einschl.
Kriegsgefangene Band 2. Bl. 118.

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