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http://dl.ub.uni-freiburg.de/diglit/zhg2002-03/0670
Zwangsarbeit und Ausländerbeschäftigung während des Zweiten Weltkriegs in Hechingen

Verteidigung auf den Befehl des Sigmaringer Kommandeurs Heinz. Der konnte nicht
mehr zur Verantwortung gezogen werden. Er hatte sich im französischen Internie-
rungslager Reutlingen das Leben genommen. Regierungspräsident Wilhelm Dreher,
der in dem Verfahren ebenfalls angeklagt war, wurde freigesprochen. Er hatte das
Glück, darauf verweisen zu können, dass er gegenüber der Gendarmerie nicht weisungsberechtigt
war, sondern lediglich die Dienstaufsicht inne hatte. Andererseits
blieb unwidersprochen, dass er zwei Gammertinger Polizisten nach der Erschießung
mehrerer Gefangener bei Neufra im Dezember 1944 belobigt hatte481.

8. PERSONNES DEPLACfiES: BEFREIUNG UND HEIMKEHR

Nachdem am 22. April 1945 französische Truppen Hechingen besetzt hatten, begannen
die Grenzlinien zu verwischen. Die nichtdeutsche Bevölkerung, sofern sie
nicht kriegsgefangen war, wurde von den Besatzungsbehörden mit der Bezeichnung
Displaced Persons oder Personnes Deplacees geführt. Die Ausländer bildeten in den
ersten Nachkriegstagen einen Unruhefaktor, der der französischen Militärregierung
erhebliche Sorgen bereitete. „Seit ihrer Befreiung legen die meisten ein ausgesprochen
undiszipliniertes Verhalten an den Tag, zahlreiche Diebstähle und Plünderungen
werden verübt", notierte die Militärregierung in der Bilanz am Ende ihrer Tätigkeit
im Jahre 1950. „Diese Auswüchse erschüttern die Bevölkerung sehr", kommentierte
sie482. Eine anschaulichere Schilderung der Gewalt und des Durcheinanders, das das
Kriegsende in Hechingen brachte, liefert Frida Zinser, die Ehefrau von Josef Zinser,
der an der Staig in Hechingen ein Käsegeschäft betrieb. Unter dem Datum vom
26. April notierte sie in ihrem Tagebuch: Holländer, Franzosen und Russen sind von
überall her[ge]kommen, und die suchen und holen noch in der Stadt, was es so gibt,

481 ST Nr. 69/30.08.1946. Vgl. Chronik-Entwurf (wie Anm. 21) S. 113. Angeklagt waren
neben den Hechinger Polizisten in dem Rastatter Prozess wegen der Gammertinger Fälle drei
Gendarmen und ein Revierförster. Der Sigmaringer Kreis-Gendarmerieführer Ludwig Schneider
wurde ebenfalls zum Tode verurteilt, die Gendarmen Johann Grathwohl und Wilhelm
Trumpfheller erhielten lebenslängliche Haft. Der Revierförster wurde freigesprochen. Nach
einer Anfrage des Staatskommissariats für die politische Säuberung an die Gemeinde Bisingen
vom 26.04.1951, Gemeindearchiv Bisingen Flattich-Nr. 2404, wurden „ca 10 Häftlinge", die im
November 1944 „aus Biesingen" geflohen waren, nach ihrer Ergreifung erschossen. Die Staatsanwaltschaft
Hechingen führte 1961 Ermittlungsverfahren wegen Beihilfe zum Mord in diesen
Fällen, die am 09.11.1961 eingestellt wurden. Danach wurde Schneider später zu einer zehnjährigen
Freiheitsstrafe begnadigt. Fidel Scherzinger, bisweilen auch Friedrich genannt,
verbüßte seine Strafe in der Strafanstalt Wittlich, aus der er Weihnachten 1951 entlassen wurde,
s. ZStL, 419 AR-Z 33/61 Bd. 3 (frdl. Mitt. Christine Glauning). VI 414 AR 45/70. Hans
Speidel (wie Anm. 471) S. 249, berichtet, dass die Todesstrafe gegen den „Hechinger Polizeileutnant
" nach einem Gnadengesuch nicht vollstreckt worden sei. Er sei aber „nach einiger Zeit
im Gefängnis" gestorben. Beuck starb 1949 in Wittlich. Die Akten des Militärgerichtshofs
Rastatt in den Archives de l'occupation francaise en Allemagne et en Autriche in Colmar sind
derzeit noch nicht freigegeben.

482 Blau-Weiß-Rot: Leben unter der Trikolore (wie Anm. 355) S. 314.

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