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http://dl.ub.uni-freiburg.de/diglit/zhg2002-03/0694
Die Sigmaringer Eisenbahnfrage(n)

Meßkirch, Mengen und Ulm herzustellen. Nach Sigmaringen wies für Baden also
gewissermaßen nur der Weg, um das Ziel Ulm zu erreichen. Der Anschluß Sigma-
ringens war auf diesem Weg nur die Unbequemlichkeit, welche die kollidierenden
Interessen um die Erreichung des Hauptzieles, der Vermittlung des großen Verkehrs
zwischen Ost und West, nötig machte, immerhin aber auch die Einmündung einer
von Tübingen über Hechingen und Ebingen nach Sigmaringen zu erbauenden Bahn
in die Radolfzell-Ulmer Linie vermitteln würde24.

Insgesamt hatte der Vertragsschluß vor allem den badischen Präsidenten des Großherzoglichen
Hauses und des Ministeriums der auswärtigen Angelegenheiten, Freiherrn
von Roggenbach, in eine schwierige Lage gebracht und ihn sich sogar mit dem
Gedanken des Rücktritts beschäftigen lassen. Die Unterzeichnung des Vertrages war
wärend einer Auslandsreise des Ministers unterzeichnet worden, ohne daß sein Ressort
vorher noch einmal gehört worden war. Während er sich in der Sache einerseits
außerstande sah, den Vertrag vor den Ständen zu verteidigen und ihm die Ratifikation
zu erteilen, wollte er sie ihm gleichzeitig nicht verweigern, und zwar deshalb nicht,
weil derselbe von einem mit Vollmacht versehenen Kommissarius der Großherzoglichen
Regierung abgeschlossen worden war, und er - Roggenbach - von einem solchen
Schritt die nachteiligste Rückwirkung für das Ansehen der Regierung befürchtete25.
Der Großherzoglich Badischen Regierung mußte es deshalb gerade recht kommen,
daß der Vertragschluß auch auf Seiten der preußischen Staatsregierung geradezu auf
Entsetzen stieß. Anstoß erregte, daß nach Art. 6 des Vertrages der Betrieb der Bahn
ein einheitlicher sein und zu diesem Zweck die Verwaltung und der Betrieb auch der
auf preußischem Gebiet belegenen Bahnstrecke der Großherzoglich Badischen Regierung
überlassen werden sollte. In einer Stellungnahme zu einem von dem Regierungs-
Präsidenten Seydel vorgelegten Vertragsentwurf war demgegenüber jede Betriebsüberlassung
ohne Zeitbeschränkung ausdrücklich als überhaupt unstatthaft bezeichnet
worden. Der preußische Verhandlungsführer hatte demnach einer eindeutigen
Instruktion zuwider gehandelt. Es mag zunächst überraschen, daß ausgerechnet
dieser Punkt für die Preußische Staatsregierung Anlaß war, dem Vertrag die Genehmigung
zu verweigern, leuchtete es doch ihr selbst ein, daß die Einrichtung eines
eigenen preußischen Betriebes für die kurze Bahnstrecke von Sigmaringen bis zur
Landesgrenze nicht lohnend sein werde26. Doch abgesehen davon, daß zum damaligen
Zeitpunkt noch nicht feststand, welche Betriebsform auf den künftigen Verbindungsstrecken
zur Württembergischen Landesgrenze zur Anwendung kommen

24 Commissionsbericht der Eisenbahnbau-Commission über die Bitte von 23 Gemeinden des
Bezirksamts Meßkirch und Umgebung um direkte Führung der Bahnlinie ab Meßkirch nach
Mengen, zum Anschluß an die Donauthalbahn. Beilage zum Protokoll der 52. öffentlichen Sitzung
der II. Kammer v. 14.6.1866.

25 Wie Anm. 23, Schreiben des Königlich preußischen außerordentlichen Gesandten Graf von
Flemming an den Königlich Preußischen Ministerpräsidenten und Minister der ausw. Angelegenheiten
Graf von Bismarck-Schönhausen vom IL 12.1862.

26 Ebd., Stellungnahme des Finanzministeriums und des Ministeriums für Handel, Gewerbe
und öffentliche Arbeiten vom 6.12.1862.

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