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http://dl.ub.uni-freiburg.de/diglit/zhg2002-03/0695
Wolfgang Wenzel

würde, der Torso also durchaus in erheblicherem Umfange erweiterungsfähig schien,
war die Preußische Regierung aufgrund einer Bestimmung (§ 42) in dem Gesetz über
Eisenbahnunternehmungen vom 3.11.1838 gehalten, sich die Befugnis zu sichern,
nach Ablauf einer nicht zu langen Zeitfrist die Verwaltung und den Betrieb der Bahn
an sich zu ziehen. Die Herbeiführung einer Gesetzesänderung wurde um so weniger
erwogen, als es sich um eine Bahnstrecke handelte, die Preußen nach dem Vertrag für
seinen Gebietsteil für eigene Rechnung ausführen sollte. Gleichzeitig zeigte Preußen
keine Bereitschaft, auf den wesentlichsten der Änderungswünsche Badens einzugehen
. Man räumte zwar ein daß eine Bahn mit Sigmaringen als Endpunkt nur einen
untergeordneten Wert habe, sah aber keine Veranlassug, für die „Zusicherung" einer
Bahnausführung, welche erst noch von der Ausführung einer weiteren Bahn entweder
in nördlicher oder östlicher Richtung abhängig war, irgend namhafte Opfer zu
bringen. Denn sobald die eine oder die andere von jenen beiden zur Vorbedingung
gemachten Bahnen tatsächlich zur Ausführung käme, würde Baden an der Gewinnung
eines Anschlusses an dieselben ein so unzweifelhaftes Interesse haben, daß
Preußen auch ohne den in Rede stehenden Vertrag der Bereitwilligkeit Badens versichert
sein dürfe27. In einem Vertragsschluß auf der Grundlage der badischen Änderungswünsche
sah man mithin keinen Fortschritt.

Die Ratifikationsfrage wurde deshalb im Einvernehmen der beiden Regierungen
einstweilen mit Stillschweigen übergangen. Man hielt mit Festlegungen inne, bis über
die Verlängerung der projektierten (badischen) Bahn, wenn nicht die propagierte
Donautalbahn Ulm - Ehingen - Mengen Zustandekommen würde, gegen die Boden-
see(Süd-)bahn Ulm - Friedrichshafen mit einem Anschluß bei Aulendorf oder in
der sich in den Verhandlungen zwischen Württemberg und Preußen inzwischen
abzeichnenden Bahnrichtung gegen Balingen und Tübingen entschieden sei28.

Aber auch Baden selbst stand wegen anderer Anschlußpunkte in festgefahrenen
Verhandlungen mit Württemberg. Ein Durchbruch zeichnete sich erst gegen Ende
des Jahres 1864 ab, indem Baden Württemberg signalisierte, einen lange Jahre verweigerten
Anschluß der Oberneckartalbahn bei Tuttlingen (Immendingen) an die
Villingen - Singener Bahn zuzugestehen, soweit dieses sich verpflichtete, wie schließlich
in dem Staatsvertrag zwischen Württemberg und Preußen vom 3.3.186529 der
Fall, Eisenbahnen von Sigmaringen über Scheer nach Mengen und von Tübingen über
Hechingen, Balingen und Ebingen nach Sigmaringen zur Ausführung zu bringen. Im
Hinblick auf diese sich abzeichnende Verständigung war in unmittelbaren Verhand-

27 Ebd., Stellungnahme des Ministers für Handel, Gewerbe und öffentliche Arbeiten gegenüber
dem Minister d. ausw. Angelegenheiten vom 21.2.1863.

28 HStAS E 33 Bü 558. Bericht des Ministers der auswärtigen Angelegenheiten und der Finanzen
betreffend das Ergebniß der in Berlin gepflogenen commissarischen Verhandlungen über
die Durchführung württembergischer Eisenbahnen durch die hohenzollern'schen Lande;
Stuttgart, den 29. Juli 1863; ebd. auch Gutachten des K. Geheimen Rathes betreffend die
Durchführung württembergischer Eisenbahnen durch die hohenzollernschen Lande vom
24725.9.1863.

29 K. d. Abg. 1862/65 L BB. III. Abtl. S. 2553 ff.
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