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http://dl.ub.uni-freiburg.de/diglit/zhg2002-03/0700
Die Sigmaringer Eisenbahnfrage(n)

geschichte bisher dem badischen Beamtenwohnhaus eine Funktion zugeschrieben
wurde, welche es nie hatte. (Der badische Inspektor fand sein Büro vielmehr in dem
von Württemberg errichteten Verwaltungsgebäude.) Vom 1. Juli 1905 an wurde übrigens
auch der Güterabfertigungsdienst in die bereits für den Personenverkehr bestehende
Dienstgemeinschaft einbezogen. Der Schriftwechsel erfolgte fortan für diejenige
Verwaltung, deren Dienst im Einzelfalle besorgt wurde. So ergab sich das
Kuriosum, daß die württembergische Verwaltung je nach dem zu besorgenden
Geschäft deshalb auch unter der Bezeichnung „Großherzogliche Güterexpedition
Sigmaringen" firmierte44. In diese Zeit fiel auch die Veräußerung des badischen
Dienstwohngebäudes an die Württembergische Staatseisenbahn mit Kaufvertrag vom
24.8.1907/31.8.190745. Die letzten Wohnungen wurden im Jahre 1970 geräumt.
Danach wurden bis in den Sommer 1974 in dem Gebäude lediglich noch Räume für
den Bahnarzt vorgehalten. Durch die Stadt Sigmaringen unterstützte Bemühungen
um eine Anschlußnutzung als Jugendhaus wollte die Deutsche Bundesbahn nicht
entsprechen. Nicht nur daß das Gebäude als baufällig eingestuft wurde (in einem
internen Schriftwechsel bemerkte man beiläufig, daß das Haus erst vor einigen Jahren
leider verputzt worden war), glaubte man, daß sich auch im Hinblick auf die Interessen
der in den Nachbargebäuden wohnenden und größtenteils im Schichtdienst
tätigen Mitarbeiter eine Vermietung zu dem genannten Zweck verbieten würde. So
wurde stattdessen unter dem 16.7.1974 der Abbruch genehmigt und unter dem
2.2.1976 der Abschluß des „Vorhabens" vermerkt46.

Die Fehlbezeichnung ist übrigens nicht Ausdruck einer „Geschichtsfälschung"
erst der jüngeren Zeit. Denn nicht nur die Wortwahl sondern der Vorgang der
Begriffsschöpfung selbst lassen sich weit in das 20. Jahrhundert zurückverfolgen.
Exemplarisch wird die „Metamorphose" an einem Briefwechsel zwischen der Königlich
Württembergischen Bau-Inspektion und dem Bürgermeisteramt Sigmaringen
deutlich, der die beabsichtigte Aufhebung eines damals noch vorhandenen Straßenübergangs
auf der Ostseite des Sigmaringer Bahnhofs (zwischen badischem Lokschuppen
/Wagenremise einerseits und Donaubrücke andererseits) betraf. Die Bau-
Inspektion Sigmaringen spricht in einem Schreiben vom 21.4.1908 von dem Durchgang
und der Durchfahrt von dem Hedinger Weg her zum sog. badischen Dienstwohngebäude
und zu den Bahnhof anlagen daselbst47. In der selben Angelegenheit
wird in einem Schreiben der Stadt Sigmaringen vom 31.7.1911 als Betreff die
Schließung des schiengleichen Überganges beim früher bad. Bahnhofgebäude hier
angegeben4*, ein Beschrieb, der durchaus richtig erscheint, um auf dasjenige - eine

44 Amtsblatt der Königlich Württembergischen Verkehrsanstalten. Jahrgang 1905. S. 342.

45 StAL E 79 I Bü 1452.

46 Ebd. K 411 I Bü 1073.

47 StAS Dep 1 T. 3 Nr. 1568. Der Einschub „sog." sollte hier wohl gerade nicht Ausdruck
einer ungenauen, vereinfachten Bezeichnung sein sondern im Schriftverkehr nach außen im
Gegenteil erläutern, daß es sich im nachfolgenden um einen bahnamtlichen, im allgemeinen
Sprachgebrauch aber möglicherweise ungebräuchlichen Begriff handete.

48 Ebd.

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