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http://dl.ub.uni-freiburg.de/diglit/zhg2002-03/0708
Die Sigmaringer Eisenbahnfrage(n)

barten Ortschaften ohnehin den Bahnhöfen von Sigmaringendorf bzw. Krauchenwies
zuwenden würden, für die erstgenannte Gruppe von Ortschaften aber der Bahnhof
am Spital eine entschieden bequemere Lage habe. Zum anderen würde auch der
Bahnhof in der Au wie schon der im Langen Garten mitten in das Eigentum des
Fürsten zu liegen kommen und daher für die Stadt bzw. gewerbliche Etablissements
Erweiterungs- bzw. Ansiedlungsmöglichkeiten nicht in Aussicht stellen können. Der
preußische Kommissarius äußerte Zweifel, ob die mit einer Bahnhofsanlage westlich
der Stadt erwarteten Vorteile in dem erwarteten Umfang eintreten würden. Er hob
hervor, daß er durch einen Donauübergang von der Stadt getrennt sein und gerade
den erwähnten, aus der westlichen und nördlichen Nachbarschaft auf die Bahn
übergehenden bzw. von ihr abgehenden Verkehr außer jede Berührung mit der Stadt
bringen würde. Er befürwortete deshalb wie auch der Regierungspräsident von
Blumenthal, der Regierungsrat Longard und nunmehr auch der Oberamtmann das
Au-Projekt vor dem Projekt beim Spital. Der Hofkammer-Direktor Stroppel bemerkte
im übrigen noch, daß er von seinem dienstlichen Standpunkte aus gegen das
Auprojekt, da dasselbe mit Schonung der Allee ausgeführt werde, nichts zu erinnern
habe61. Damit war die Sigmaringer Bahnhofsfrage entschieden. Denn wie kaum mehr
anders zu erwarten genehmigte der König auf Antrag des Ministers mit Order vom
18.3.1869 die Ausführung des Bahnhofs bei Sigmaringen in der sogenannten Aueb2.

In Sigmaringen war man mit der gefundenen Lösung großenteils nicht zufrieden,
wobei freilich anzumerken ist, daß es neben der „offiziellen" Meinung viele Stimmen
gab, die das Projekt des Gemeinderats bei der den Überschwemmungen der Donau
ausgesetzten Lage des anderen Platzes ohne größere von der Stadt zu erbringende
Opfer - worin ihnen recht zu geben sein wird - undurchführbar hielten, und sich
bereits frühzeitig mit einer Anlage in der Au, welche den Bahnhof der Stadt ebenso
nahe brächte, einverstanden erklärten63. Denn welchen Beruf oder welche Verpflichtung
sollten, wie es der Kolumnist des Donauboten vom 9.3.1869 auf den Punkt
brachte, die Württembergischen und Badischen Baubehörden [haben], der Stadt
Sigmaringen die Donau zu korrigieren, dieselbe von der Last des Baues und der
Unterhaltung von Brücken zu befreien und ihr Bauplätze zu schaffen? An sich ohne
Zweifel gar keine. Nur wenn für den Bahnhof sonst kein passender Platz zu finden
war, als ein solcher, dessen Benutzung für den Bahnhofsbau alle jenen schönen Dinge
zur notwendigen Folge hatte, mußte die Eisenbahnbaubehörde die Kosten der
Förderung spezieller Stadtinteressen mit in Kauf nehmen. Andernfalls aber konnten
der Eisenbahnbaubehörde nicht erhebliche Mehrkosten zu Zwecken aufgebürdet
werden, die ganz außerhalb ihrer Aufgabe lagen: Und zum Wenigsten wäre es Sache
der Stadt gewesen, sich bei den entstehenden Kosten entsprechend zu beteiligen. Von

61 Ebd., Niederschrift über die Verhandlung vom 1.3.1869.

62 Wie Anm. 53.

63 Ebd., Von 8 Bürgern unterzeichnete Bitte an die Königliche Regierung betreffend die Plazierung
des hiesigen Bahnhofs vom 30.12.1867 - die „Anlage in der Au" ist in diesem frühen
Diskussionsstadium übrigens nicht in Unterscheidung von dem „Langer-Garten-Projekt" zu
verstehen, sondern als Oberbegriff für den Raum zwischen der Karlstraße und dem rechten
Donauufer, in diesem Sinne ausdrücklich Schreiben des Regierungspräsidenten von Blumenthal
vom 5.8.1867 (StAS Ho 235 T. 3 Bd. 368).

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