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http://dl.ub.uni-freiburg.de/diglit/zhg2002-03/0720
Besprechungen

eine ganze Reihe von Jahren länger beschreiben. Nun will man bei einer so viele Jahrhunderte
zurückliegenden Zeit nicht wirklich um 20 Jahre feilschen. Untergegangen
ist schließlich untergegangen. Doch macht die Ungenauigkeit hellhörig. Adalbert und
Wolffret, die beiden Adeligen der Mössinger Urkunde von 789, tatsächlich aus
Hechingen (S. 26), Graf Friedrich der Straßburger ein Bruder des Öttingers (S. 26),
Hechingen Mitte des 15. Jahrhunderts vorderösterreichisch (S. 22)? Es gibt schon
einige Merkwürdigkeiten in dem Buch.

Letztlich ändern sie nicht viel am Gesamtbild, das Meyer von den verschwundenen
zollerischen Dörfern entwirft. Aber irgendwie begleiten beim Weiterlesen
Bedenken die kühnen Vorstöße in die graue Vergangenheit. So sehr der Kopf auch
wiegt bei der Lektüre - das Buch macht viel Spaß. Die Reise, die Leser und Autor
zusammenkettet, führt mit atemberaubendem Tempo durch den dunklen Geschichtswald
, und was ist schöner, als die Gedanken frei schweifen zu lassen. Nur glauben
darf man nicht alles.

Hechingen Rolf Vogt

Das Recht im kulturgeschichtlichen Wandel. Festschrift für Karl Heinz Burmeister
zur Emeritierung, hg. von Bernd Marquardt und Alois Niederstätter, Konstanz:
UVK Verlagsgesellschaft 2002. VII, 601 S.

Nicht weniger als 647 Veröffentlichungen von 1959 bis 2002 zählt das S. 553-601
abgedruckte Schriftenverzeichnis von Hofrat Dr. phil. et iur. Karl Heinz Burmeister,
von 1975 bis 2001 Direktor des Vorarlberger Landesarchivs in Bregenz. Diese ehrfurchteinflößende
Produktivität galt vielen Feldern der historischen Wissenschaften:
der Humanismusforschung, der Buchgeschichte, der Rechtsgeschichte (insbesondere
der Weistumsforschung), der Geschichte der Juden und der Landesgeschichte Vorarlbergs
und des Bodenseeraums. Zu seiner Emeritierung in St. Gallen, wo er als
außerordentlicher Professor für Allgemeine Europäische und Schweizerische Rechtsgeschichte
wirkte, wurde ihm ein bunter Strauß rechtshistorischer Studien gewidmet,
eingeleitet von einer kurzen Würdigung des Lebenswerks durch die Herausgeber
(Zum Geleit, S. 1-11). Da die im Buch gewählte Reihenfolge der 20 Aufsätze nach
dem Alphabet der Autorennamen Zusammengehöriges auseinanderreißt, weiche ich
im folgenden von ihr ab.

Marcel Senn, Kulturgeschichte und Rechtsstudium (S. 341-353) ist eine Reflexion
auf die Grundlagen der Rechtsgeschichte und ein Plädoyer für ein „Rechtsstudium
auf kulturhistorischer Grundlage".

Die antike Staatstheorie und Verfassungsgeschichte am Beispiel der Frage der
Mischverfassung behandelt Alois Riklin, Polybios, Cicero und die römische Republik
(S. 223-245).

Was ist Umweltgeschichte? fragt Rolf Peter Sieferle (S. 355-381) und gibt nicht
nur einen schätzenswerten Uberblick über die Positionen der Forschung (Naturmaterialismus
, umwelthygienischer Zugang), sondern legt auch eine Skizze zur

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