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http://dl.ub.uni-freiburg.de/diglit/zhg2002-03/0722
Besprechungen

Souveräne Mißachtung der neueren geschichtswissenschaftlichen Ehrenforschung
kennzeichnet die Ausführungen von Daniel Sprecher, Persönliche Ehre und
Ehrenstrafen. Die strafrechtsgeschichtliche Entwicklung der Ehrenstrafe vom Mittelalter
bis zur Neuzeit (S. 401-425). Wann der Schwyzer „Harten- und Lindenhandel
" sich zugetragen hat, bei dem vor dem Wohnsitz eines Täters eine Schandsäule
aufgerichtet wurde (S. 425), bleibt dem nicht-eidgenössischen Leser verborgen (es
war 1763-65).

In einer quellennahen Fallstudie stellt Wolfgang Scheffknecht, Stigmatisierung und
Stigma-Management. Bemerkungen zur Geschichte der Lindauer Scharfrichter in der
Frühen Neuzeit (S. 247-282) Belege für die Lindauer Scharfrichter zusammen, fragt
nach „Endogamie und Unehrlichkeit" und erörtert die medizinische Tätigkeit der
Scharfrichter (S. 271-281), denen man auch in Lindau magische Kompetenzen
zuschrieb. Peter Putzer legt seiner Studie über „Missglückte Hinrichtungen des letzten
Altsalzburger Scharfrichters Franz Joseph Wohlmuth (1757-1817)" (S. 191-222) das
von ihm 1985 edierte „Execution Einschreib Buch" des von 1757 bis 1817 als „Freimann
" tätigen Wohlmuth zugrunde, eine Quelle, die das eigene Versagen des Henkers
bei Hinrichtungen deutlich beschönigt. Im Anhang macht Putzer auf nachträgliche
Veränderungen an den Zeichnungen des Tagebuchs aufmerksam. Aus bibliographischer
Sicht muß beanstandet werden, daß die im Titel genannte Amtszeit zu einer Verwechslung
mit den Lebensdaten (diese werden leider nirgends genannt) Wohlmuths einlädt.

Zwei Autoren widmen sich dem Phänomen des Eides. Michele Luminati, Eidgenossenschaft
und Eid in der Frühen Neuzeit (S. 89-111) fragt, „wie dasjenige politische
Gebilde, das der spätmittelalterlichen Eidauffassung am stärksten verpflichtet
war", auf den Wandel des Eides zu Beginn der frühen Neuzeit reagierte (S. 90). Am
ausführlichsten stellt er den Konflikt mit den Wiedertäufern in den 1520er Jahren dar.
Wenn man die Fußnoten von Luminati mit denen von Claudio Soliva, Der Eid,
sakrales Relikt in einer säkularisierten Gesellschaft? (S. 383-399) vergleicht, wird
deutlich, daß Soliva eher eine rechtshistorische Plauderei geschrieben hat.

„Die Nacht ist keines Menschen Freund", sagte ein Sprichwort. Alois Niederstät-
ter, Notizen zu einer Rechts- und Kulturgeschichte der Nacht (S. 173-190) hat normative
Quellen aus spätem Mittelalter und früher Neuzeit ausgewertet. Dass Norbert
Schindler sich schon 1992 in seinem Buch „Widerspenstige Leute" (S. 215-257) -
meines Erachtens ertragreicher - des spannenden Themas angenommen hat (wie auch
schon Jean Delumeau, Angst im Abendland, Bd. 1, 1985, S. 125-139), ist dem Autor
leider entgangen. Übrigens werden S. 176 die Schweizer Mordnächte allzu kursorisch
und ohne Nennung der maßgeblichen Sekundärliteratur gestreift.

Ernst Ziegler, Aus der Geschichte von Gaiserwald (S. 521-551) behandelt vor
allem den Bauernaufstand 1525 und das Verhältnis zur Klosterherrschaft St. Gallen
ca. 1500 - ca. 1530. Ein „Rechtsdokument und Zeugnis barocker Mentalität und
Frömmigkeit" (S. 470) präsentiert der verstorbene Werner Vogler: Das geistliche
Testament von P Deicola von Ligerz (1654-1734) von 1734 (S. 469-479). Er bespricht
und ediert (S. 476 - 479) das Testament eines Murbacher Benediktinermönchs
aus der handschriftlichen Klosterchronik der Kapuzinerinnen St. Maria der Engel
(Wattwil), der 1724 bis 1734 als Beichtvater in diesem toggenburgischen Frauenkonvent
wirkte.

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