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http://dl.ub.uni-freiburg.de/diglit/zhg2002-03/0723
Neues Schrifttum

Rainer J. Schweizer/Ulrich Zeiger, Alle Macht dem Volke! Der Verfassungsentwurf
der Senatoren Heinrich Krauer und Johann Melchior Kubli von 1800 als Meilenstein
schweizerischer Verfassungsgeschichte (S. 305-339) finden den im Anhang
(S. 323-339) wiedergegebenen Verfassungsentwurf von H. Krauer (1755-1827), Arzt
aus Luzern, und J. M. Kubli (1750-1835) aus dem Kanton Glarus „in seinen grossen
Linien äusserst faszinierend und überlegt angelegt" (S. 312).

Schließlich etwas zum modernen Schweizer Recht: Clemens von Zedtwitz, Die
Zeiten ändern sich - Zur Verfahrensdauer im Telekommunikationsrecht (S. 481-520).
Die rechtliche Regelung der „Interkonnektion", also des Zusammenwirkens von
Fernmeldeanlagen und -diensten, steht hier im Mittelpunkt. Die entscheidende
Schwäche der gesetzlichen Regelung ist die in Anbetracht des technologischen Wandels
auf diesem Gebiet völlig unangemessene lange Verfahrensdauer in der Schweiz.

Man legt den heterogenen Sammelband mit einem gewissen Unbehagen aus der
Hand. Karl Heinz Burmeister ist als Grenzgänger zwischen den Disziplinen Jurisprudenz
und Geschichtswissenschaft eine glanzvolle Ausnahmeerscheinung. Wenn
manche Beiträge seiner Festschrift die wissenschaftliche Krise des Fachs Rechtsgeschichte
überdeutlich spiegeln, so hängt das sicher auch mit erheblichen disziplinaren
Kommunikationsproblemen zusammen. Daß man ohne weiteres auch
etliche aktuelle historische Arbeiten ausfindig machen könnte, die sich als rechtshistorisch
gänzlich uninformiert erweisen, ändert nichts an der sich nach der Lektüre
der Festschrift aufdrängenden Schlußfolgerung, der Dialog zwischen Rechtsgeschichte
und Geschichte müsse dringend intensiviert werden - eine Anstrengung,
der sich beide Seiten zu unterziehen haben!

Winningen Klaus Graf

Gräflich von Bodmansches Archiv. Urkundenregesten 1277-1902, bearb. von
Joachim J. Halbekann. Stuttgart: W Kohlhammer 2001. 745 S., 18 Abb. (= Inven-
tare der nichtstaatlichen Archive Baden-Württemberg, Bd. 30).

Eine der bedeutendsten Adelsfamilien des Bodenseeraums, die Herren (heutigen
Grafen) von Bodman, konnte ein besonders reiches Archiv bewahren, das in Trägerschaft
des Landkreises Konstanz in den letzten Jahren wissenschaftlich erschlossen
wurde. Der vorliegende Regestenband verzeichnet 1222 Pergamenturkunden in 1273 Re-
gesten (S. 33) - unberücksichtigt blieben Urkunden auf Papier sowie die umfangreiche
kopiale Überlieferung. Die Urkunden stammen im wesentlichen von den Linien Bodman
-Bodman und Bodman-Möggingen. Zu erwähnen sind aber auch gut 30 Stücke der
Provenienz Speth von Zwiefalten. Etwas über 400 Regesten betreffen die Zeit bis 1500.
Ungefähr die gleiche Menge stammt aus dem 16. Jahrhundert. Dagegen sind - wenig
überraschend - nur sechs Pergamenturkunden aus dem 19. Jahrhundert überliefert.
Neben dem Teilverlust des Mögginger Archivs um 1850 bildeten Schenkungen an das
Germanische Nationalmuseum Nürnberg 1894/95 (heute weitgehend in Karlsruhe) und
an das Generallandesarchiv Karlsruhe 1901 die wichtigsten Abgänge an Archivalien.

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