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http://dl.ub.uni-freiburg.de/diglit/zhg2002-03/0724
Besprechungen

Die ausführliche Einleitung unterrichtet (ohne Einzelnachweise) über die Familien
- und Besitzgeschichte, die Geschichte der verschiedenen Bodmanschen Archive
sowie über die Zusammensetzung und Verzeichnung des Bestands, wobei der Rege-
stierung eine „Mischform" von Voll- und Kurzregesten zugrunde gelegt wurde. Vor
allem Gewannnamen wurden nicht erfasst. Ohne Autopsie der Urkunden kann die
Qualität der Regesten natürlich nicht angemessen beurteilt werden, doch weckt die
S. 49 Abb. 2 abgebildete Urkunde von 1296 gewisse Bedenken. Wie mit übergeschriebenen
Buchstaben umgegangen wird, wird in der Einleitung nicht gesagt. Sie
wurden - was an sich abzulehnen ist - rechts neben den Buchstaben gesetzt, über
dem sie stehen. Aber warum wurde dann nüwe in niuwe aufgelöst? Und sollte man
nicht Eigennamen diplomatisch getreu wiedergeben: also Löbegge Lovbegge und
nicht Loubegge? Statt Miundisee lese ich Mivndisse, statt vahsnaht (in der Datierung)
vasnaht. Warum wurden bei Hermann von Sulzberg die Namensformen der Quelle
(Sulzeberch, Sulzberh) nicht auch in Klammern angegeben? Warum hat der Bearbeiter
Hiltebrant zu Hildebrant, Wolf hart aber zu Wolfhard normalisiert? Wenn der
Aussteller Bischof Heinrich von Konstanz als „minen herren" anspricht, so ist das
wahrscheinlich eine Reverenzformel und der Bischof nicht notwendigerweise der
Herr des Ausstellers. Auch sonst werfen die Regesten kritische Fragen auf, beispielsweise
: Ist es nicht anachronistisch, den Hegauer St. Jörgenschild schon 1438 mit der
normalisierten Bezeichnung „Reichsritterschaftliche Vereinigung St. Jörgenschild im
Hegau" zu belegen (Nr. 205f.)?

Am meisten erbost hat mich aber das Register, ein wahres Forschungsverhinde-
rungsregister. Es ist nicht akzeptabel, dass die Landesarchivverwaltung als Herausgeber
der Reihe eine so eigenwillige, denkbar benutzerunfreundliche Anlage toleriert -
man kann nur hoffen, dass in ferner Zukunft der Text des Bandes maschinenlesbar
allgemein zugänglich sein wird. Ein Register soll intuitiv benutzbar sein, aber wenn
Personen bürgerlichen Stands ohne Querverweis bei ihrem Familiennamen nur unter
ihren Wohnorten aufgenommen werden, so bedeutet dies im Klartext, dass man im
Zweifelsfall das gesamte Register durchgehen muß. Nicht nur Genealogen werden
durch diese Entscheidung verärgert. Leonhard Clemens (ein enger Freund des Tübinger
Humanisten Heinrich Bebel) erscheint 1500 und 1511 in zwei Urkunden (Nr. 411,
444) - um ihn zu finden, muß man allerdings unter Zwiefaltendorf, wo er Pfarrer war,
nachsehen. Wer den Rottweiler Bürger Joachim Finckh, salemischer Obervogt, unter
Rottweil findet, kann natürlich nicht wissen, dass er auch unter Rottenburg erscheint.
Ein vergleichbarer Fall ist Dr. iur. Johannes Fridinger (Nr. 434, 475a). Hans Adam
Meszner in Nr. 148 scheint ganz vergessen worden zu sein. Nicht aufgenommen wurden
Maße (z.B. Überlinger Maß und Währung in Nr. 1086a). Auf ein Sachregister
wurde unverständlicherweise verzichtet.

Trotz der angeführten Mängel darf abschließend dankbar festgestellt werden, dass
nunmehr ein herausragender Quellenbestand zur südwestdeutschen Adelsgeschichte
und zur Landesgeschichte des Bodenseeraums in Regestenform gedruckt zugänglich ist.

Winningen Klaus Graf

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