Zur ersten Seite Eine Seite zurück Eine Seite vor Zur letzten Seite   Seitenansicht vergrößern   Gegen den Uhrzeigersinn drehen Im Uhrzeigersinn drehen   Aktuelle Seite drucken   Schrift verkleinern Schrift vergrößern   Linke Spalte schmaler; 4× -> ausblenden   Linke Spalte breiter/einblenden   Anzeige im DFG-Viewer
http://dl.ub.uni-freiburg.de/diglit/zhg2002-03/0736
Besprechungen

Klare Wissenschaftsbegriffe und sorgfältige Auswertung der Quellengehalte schaffen
ein dichtes Argumentationsgefüge zwischen allen Buchteilen. Gleichwohl ist, wie der
Verfasser ausdrücklich vermerkt, „kein Kommunalismus-Handbuch" (Bd. 2, S. 102)
entstanden. Denn als immer sperrig gegenüber einer durchgehenden These erweist
sich - chronologisch und regional - die Vielfalt politischer Systeme in Europa. Der
pauschale Hinweis auf Filz bzw. „die unvermeidlichen Oligarchiesierungen" (Bd. 2,
S. 149) deutet an, dass zur Geschichte kommunalistischer Praxis noch Manches zu
sagen wäre; man denke nur an die korporative Fragmentierung und Interessenkonkurrenz
in der Stadt oder an den Umgang mit Minderheiten und Fremden. Auch
dass die mitteleuropäische Gemeinde seit der Fürstenreformation gegenüber dem
Staat in der Defensive war, wirft Fragen zu den tatsächlichen Auswirkungen des
Kommunalismus auf die politische Kultur nach Napoleon auf. Die schnörkellose
Darstellung packt die hierzu mit Robert von Friedeburg geführte Kontroverse in
zwei Sätze (Bd. 2, S. 254). Insgesamt entstand ein höchst spannendes Experiment
einer Verfassungsgeschichte von unten, dessen detaillierte Auswertung lange andauern
wird.

Freiburg i.Br. Martin Zürn

Gemeinde, Reformation und Widerstand. Festschrift für Peter Blickle zum 60. Geburtstag
. Hg. von Heinrich R. Schmidt, Andre Holenstein und Andreas Würgler.
Tübingen: bibliotheca academica 1998. 512 S.

Die Herausgeber orientieren sich an Peter Blickles Forschungsleistungen zu den
drei Themenkomplexen „Gemeinde und Kommunalismus" (S. 3-157), „Reformation
und Konfession" (S. 159-325) und „Widerstand und Ständegesellschaft"
(S. 327-510).

Unter dem geschichtswissenschaftlichen Ordnungsbegriff des „Kommunalismus"
hat Peter Blickle das bürgerliche und bäuerliche Autonomiestreben in der Rechtspflege
, der Religionsausübung und der Friedewahrung zur Synthese gebracht. Die
Beiträge des Bandes erweitern dieses Angebot geographisch, chronologisch und
systematisch. Hartmut Zuckert sieht für die spätmittelalterliche brandenburgische
Landgemeinde, in erster Linie ein vermögensrechtlicher und rechtsfähiger Verband,
im Anschluss an Franz Steinbach das „Zusammenwirken von Herrschaft und Genossenschaft
in der Kommunalverwaltung" als prägend an (S. 41f.). Immer wieder
warfen Bürgerschaften in brandenburgischen Städten den Magistraten Amtsmissbrauch
und Veruntreuung kommunalen Gutes vor. Evamaria Engel sieht dieses
Konfliktpotential um 1790 als „vorrevolutionär" an (S. 51), doch drücke sich darin
das gesteigerte Partizipationsbedürfnis der Stadtgemeinden aus, das der Städteordnung
des Freiherrn von Stein den Boden bereitet habe (S. 55). Im nördlichen
Rheinland kollidierte kommunale politische Partizipation mit „dem territorialstaatlichen
Verwaltungsapparat", wurde aber intern auch durch den Filz wohlhabender
Familien gebremst (Peter K. Weber, S. 64, 63). Auch die Selbstverwaltung württem-

721


Zur ersten Seite Eine Seite zurück Eine Seite vor Zur letzten Seite   Seitenansicht vergrößern   Gegen den Uhrzeigersinn drehen Im Uhrzeigersinn drehen   Aktuelle Seite drucken   Schrift verkleinern Schrift vergrößern   Linke Spalte schmaler; 4× -> ausblenden   Linke Spalte breiter/einblenden   Anzeige im DFG-Viewer
http://dl.ub.uni-freiburg.de/diglit/zhg2002-03/0736