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http://dl.ub.uni-freiburg.de/diglit/zhg2002-03/0745
Neues Schrifttum

„Ständische Differenzierung und ständische Konsolidierung: Osnabrücker Stiftsadel
an der Schwelle zur Neuzeit" ist Teil D überschrieben (S. 85-147), der in komprimierter
Form unter anderem über die Rekrutierung des Domkapitels unterrichtet,
aber auch über die gescheiterte Fürstenreformation des Bischofs Franz von Waldeck
von 1543. Domkapitel und Stiftsritterschaft, die beiden adeligen „Vorderstände", gingen
gemeinsam gegen den Refomationsversuch vor. Die Folgezeit zwischen Augsburger
Religionsfrieden und Dreißigjährigem Krieg wird mit einem von Volker Press
geprägten Begriff als „konfessionelles Niemandsland" charakterisiert (Teil E,
S. 149-220). Die „institutionelle Verdichtung des Landständewesen" und die Entwicklung
der adeligen Grundherrschaft werden quellennah beschrieben, doch der
Schwerpunkt dieses Kapitels liegt auf einer außerordentlich gelungenen Darstellung
der Adelskultur. Man wird unterrichtet über die Erziehung der Söhne und Töchter,
über adeliges Familienbewußtsein und humanistische Traditionsstiftung, aber auch
über die Architektur und Ausstattung der Schloßbauten. Repräsentative Grabdenkmäler
werden kundig als Spiegel adeligen Standesbewußtseins gewertet.

Während sich die Familien der Stiftsritterschaft in der angesprochenen Orientierungsphase
mehrheitlich dem evangelischen Glauben zuwandten, ging das
Osnabrücker Domkapitel aus dem konfessionellen Zeitalter als weitgehend katholische
Korporation hervor. Teil F (S. 221-272) stellt den Entscheidungsprozess dar,
wirft aber auch einen Blick auf die Haltung der Osnabrücker Stifte und Klöster zur
Reformation. Mit Ausnahme des Zisterziensernonnenklosters Börstel, das zum evangelischen
Damenstift wurde, blieben alle Klöster der Benediktiner und der Zisterzienser
im Hochstift dem Alten Glauben erhalten.

Mit der Wahl des Kardinals Eitel Friedrich von Hohenzollern (1582-1625), zuvor
Dompropst in Köln und Inhaber zahlreicher Pfründen, zum Bischof von Osnabrück
im Jahr 1623 begann die Katholische Reform im Hochstift (Teil G, S. 275-331). Der
Bischof leitete wesentliche Maßnahmen zur katholischen Erneuerung ein, beauftragte
den Generalvikar Albert Lucenius mit der Visitation des Hochstifts und begründete
1625 ein Jesuitenkolleg in Osnabrück. Dem Erblanddrosten Herbord von Bar
und der Stiftsritterschaft gelang es nicht, Bestandsschutz für den evangelischen Glauben
zu erreichen (S. 289). Die kurze Regierungszeit des Hohenzollern wird souverän
dargestellt (S. 275-289).

Nach dem frühen Tod des Fürstbischofs setzte ein Ringen der Mächte um das
Hochstift Osnabrück ein. Im Dreißigjährigen Krieg wollte der König von Dänemark
seinen Sohn als Koadjutor sehen, um das Hochstift seinem Machtbereich einzuverleiben
. Erfolgreicher war der 1625 gewählte Franz Wilhelm von Wartenberg, der
energisch gegen den evangelischen Stiftsadel vorging und 1632 eine Jesuitenuniversität
in Osnabrück begründete. Doch schon ein Jahr später mußte sie aufgrund des Schwedeneinfalls
geschlossen werden. Erst 1650 zogen die Schweden aus dem Hochstift ab.
Der Westfälische Friede 1648 schuf die Grundlagen der bis zum Ende des Alten
Reichs bestehenden Stiftsverfassung mit der alternierenden Wahl eines katholischen
und evangelischen Bischofs aus dem Haus Braunschweig-Lüneburg.

Teil F (S. 335-342) resümiert knapp die reichen Ergebnisse und gibt einen Ausblick
auf die weitere Geschichte der seit Beginn des 17. Jahrhunderts evangelischen
Familie von Bar. Dankenswerterweise ist ein Orts- und Personenregister beigegeben.

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