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http://dl.ub.uni-freiburg.de/diglit/zhg2004/0034
Leopold Stierle

Diese Anmerkungen mögen genügen. Nach Sachlage erübrigt sich eine Stellungnahme
zu den einzelnen unbewiesenen Äußerungen des Verfassers. Im übrigen
beruft sich Schöntag auch auf Zingeler und Herberhold.

Bei seinen Beweisführungen gebraucht Zingeler nur sehr selten den Ausdruck
„Fälschung". Herberhold gebraucht ihn schon öfters, und bei Schöntag begegnen wir
ihm auf Schritt und Tritt. Unter Fälschung versteht man das Herstellen eines unechten
Gegenstandes oder das Verändern eines echten Gegenstandes zur Täuschung im
Rechtsverkehr. Danach muß der Tatbestand des „Falschen" von vornherein ausdrücklich
feststehen. Dieser Tatbestand ist bei den erwähnten Unterlagen, die über
das Kloster Alt-Beuron berichten, nicht bewiesen, er wird nur behauptet. Man sollte
daher bei der Erforschung der Vergangenheit des Klosters Beuron mit dem Begriff
„Fälschung" sparsamer umgehen.

Mit dem Problem „Fälschungen im Mittelalter" hat sich der internationale Kongreß
der Monumenta Germaniae historica in München im September 198645 auseinandergesetzt
. Aus der Vielzahl der gehaltenen Vorträge seien nur einige Gedanken
herausgegriffen, die auch für Beuron Gültigkeit haben und bei der Beurteilung der
noch vorhandenen Unterlagen über die frühe Geschichte dieses Klosters beachtet
werden sollten.

Wiederholt wurde in den Vorträgen hervorgehoben, daß eine Urkunde formal
wohl falsch, inhaltlich jedoch durchaus wahr und richtig sein könne. Horst Fuhrmann
hat seinen Festvortrag unter das Motto gestellt „Von der Wahrheit der Fälscher
".

Franz-Josef Schmale führte aus: „Behauptungen aufgrund des Stils, der Sprache,
der literarischen Form, ein Geschichtswerk sei eine Fälschung, gehöre etwa einer
anderen Epoche als der vorgegebenen an, haben sich mehrfach als irrig erwiesen. ...
Es genügt nicht die Feststellung, eine historiographische Aussage sei inhaltlich falsch.
... Um von einer Fälschung sprechen zu können, muß auch die Absicht der Desinformation
nachgewiesen werden.46"

6. ZUSAMMENFASSUNG UND ERGEBNIS

Um die Mitte des 9. Jahrhunderts wird der Ort Purron (Beuron) in einer Urkunde
des Klosters St. Gallen zuerst genannt. Plionunc hat damals seinen Besitz in Scherrun
(Scherragau, auf der Schär) an den Orten Purron mit dem vierten Teil der Kirche, in
Buchheim und in Fridingen, hier ohne den Anteil an der Kirche, an das Kloster St.
Gallen übergeben und dafür die Kirche zu Merzhausen und weitere Güter an anderen
Orten im Breisgau erhalten47.

45 Monumenta Germaniae historica, Schriften Bd. 33, Teil I - V, Hannover 1988.

46 Vgl. Anm. 45. Teil I. S. 121ff.

47 Wirtembergisches Urkundenbuch (WUB) I (1849). S. 137. Nr. CXVII zum 24. Juni 850.
Wartmann: Urkundenbuch des Klosters St. Gallen. 2(1866), S. 101. Nr. 485 zum 24. Juni 861.

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