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http://dl.ub.uni-freiburg.de/diglit/zhg2004/0222
Neues Schrifttum

Die folgenden vier Beiträge befassen sich konkret mit einzelnen Quellengattungen
und ihrem Aussagewert für die Ortsgeschichte. So beginnt Annegret Wenz-Haub-
fleisch mit den „Quellen zur Grundherrschaft in Privatarchiven. Das Beispiel des
Fürstlich Thum und Taxisschen Depositums Obermarchtal im Staatsarchiv Sigmaringen
." An einem Besitzwechsel in der Gemeinde Spöck demonstriert sie, was
Urbare, Oberamtsprotokolle, Lehensbriefe und -reverse, Gemarkungskarten, Zinsbücher
sowie Oberamts-Jahrrechnungen leisten können, um den oben genannten
Vorgang zu erhellen. Dieser gehört freilich vollkommen der grundherrlich-bäuerlichen
Sphäre an und deckt damit nur den genannten Ausschnitt aus der Ortsgeschichte
ab. Wenn Irmtraud Betz-Wischnath in dem nächsten Referat auf die Bedeutung
der Kirchenvisitationsprotokolle abhebt, so ist dies gewiss äußerst verdienstvoll
und absolut zutreffend („Visitationsprotokolle. Eine Quelle nicht nur zur Pfullinger
Ortsgeschichte"). Informationen lassen sich gewinnen etwa über das kirchliche Personal
, über die wirtschaftlichen Verhältnisse der örtlichen Kirchengemeinde, über
den Zustand der kirchlichen Gebäude, über Schule und Lehrer und schließlich auch
über die Kirchengemeinde selbst. Allerdings scheint der Verfasserin entgangen zu
sein, dass wesentliche Teile ihres Themas bereits in den 1980er Jahren erschöpfend
abgehandelt worden sind: E.W. Zeeden/RTh. Lang, Vorwort, in: E.W. Zeeden u.a.
(Hrsgg.), Repertorium der Kirchenvisitationsakten, Bd. I: Hessen, Stuttgart 1982, S.
9-14; P.Th. Lang, Die Kirchenvisitationsakten des 16. Jahrhunderts und ihr Quellenwert
, in: Rottenburger Jahrbuch für Kirchengeschichte 6, 1987, S. 133-153; ders., Die
Visitationen, in: Elmar L. Kuhn u.a. (Hrsgg.), Die Bischöfe von Konstanz, Bd. I:
Geschichte, Friedrichshafen 1988, S. 103-109.

Eine andere, ähnlich wichtige Quellengattung stellt Rolf Bidlingmaier vor: „Inventuren
und Teilungen. Entstehung und Auswertungsmöglichkeiten einer Quellengruppe
in den württembergischen Stadt- und Gemeindearchiven". Bidlingmaier verfolgt
die Inventuren und Teilungen zurück bis zum Zweiten Württembergischen
Landrecht von 1567, er beschreibt deren verschiedene Arten, ihre Entstehungsweise
und ihre Entstehungszeit, ihr umfangmäßiges Vorhandensein und, ganz besonders
wichtig, ihre Inhalte sowie ihre Bedeutung für die Sozial-, Bildungs-, Häuser-, Familien
- und Mentalitätsgeschichte wie auch für die Volkskunde (S. 76-81). Indem sich
Bidlingmaier den Inhalten mit großer Ausführlichkeit widmet, zeigt er sich als erfahrener
Stadtarchivar, der die Interessen seiner Benutzer genau kennt. Natürlich ist es
schön, dass diese Quellen in Einzelfällen bis weit ins 16. Jahrhundert zurückreichen,
wie Bidlingmaier feststellt. Durch solche Informationen können indes beim Benutzer
leicht falsche Hoffnungen hinsichtlich des Alters geweckt werden. Denn so alt
sind die Inventuren eben dann doch nicht immer. Auf der Westalb zum Beispiel
beginnen die Serien zuallermeist erst im frühen 18. Jahrhundert.

Das Bändchen schließt mit einem Beitrag von Norbert Hofmann: „Quellen zur
Ortsgeschichte in der Uberlieferung der württembergischen Provinzialmittelbehör-
den des 19. Jahrhunderts", worunter die Kreisgerichtshöfe, die Kreisregierungen und
die Kreisfinanzkammern gemeint sind. Hofmann demonstriert uns ein grundsätzliches
Kommunikationsproblem zwischen Archivar und Benutzer: Während der
Archivar gerne, viel und meistens auch sehr kompetent über die Bestandsgeschichte
redet, ist der Benutzer in erster Linie daran interessiert, was diese Bestände inhaltlich

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