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http://dl.ub.uni-freiburg.de/diglit/zhg2004/0237
Neues Schrifttum

chung der Herrschaftskonflikte in der vorderösterreichischen Herrschaft Triberg.
Der Konflikt, so ihre These, habe sich um die Mitte des 18. Jahrhunderts von der Verteidigung
bäuerlicher Rechtsansprüche gegen obrigkeitliche Neuerungen auf die Frage
der Ausgestaltung von Herrschaftsbeziehungen verlagert, nachdem sich die handelnden
Akteure die Bedeutung von „Herrschaftswissen" und „Herrschaftstechnik"
bewußt gemacht hatten.

Eine Bilanz des Sammelbandes zu ziehen, der auf eine Tagung der Universität Freiburg
im Jahre 1997 zurückgeht, bleibt den beiden abschließenden Beiträgen vorbehalten
. Auf die Funktion von Recht als Faktor sozialer Ordnung rekurrierend, betont
Helga Schnabel-Schüle die wachsende Bedeutung obrigkeitlicher Rechtssetzung für
die Integration der Untertanen in den frühneuzeitlichen Herrschaftsverband. Forschungsgeschichtlich
und forschungsstrategisch ausgrichtet, plädiert Andreas Würg-
ler in seinem den Tagungsband beschließenden Statement angesichts der deutlichen
inhaltlichen und methodischen Gemeinsamkeiten von Protest- und Kriminalitätsforschung
für jenen intensiveren Austausch der beiden Forschungsrichtungen, den
Mark Haberlein einleitend eingefordert hatte.

Rottenburg a.N. Norbert Haag

Wolfgang von Hippel: Maß und Gewicht im Gebiet des Königreichs Württemberg
und der Fürstentümer Hohenzollern am Ende des 18. Jahrhunderts. Stuttgart:
Kohlhammer 2000, XV, 247 S., 1 Karte (Veröffentlichungen der Kommission für
geschichtliche Landeskunde, Reihe B, 145. Bd.).

Die Schwierigkeiten bei der Umrechnung alter Maße und Gewichte in ein einheitliches
System kannten nicht nur die württembergischen Beamten, die nach 1806 die
unterschiedlichen, in den neuwürttembergischen Gebieten gebräuchlichen Maß- und
Gewichtseinheiten in die württembergischen Einheiten umstellen mussten, sondern
diese Schwierigkeiten kennen auch alle Forschenden, die sich mit frühneuzeitlichen
Maßen und Gewichten befassen. Umso erfreulicher ist jede Arbeit, die hierbei Hilfestellung
leistet, so auch das anzuzeigende Buch von Wolfgang von Hippel. Der Verfasser
liefert zunächst einen Abriss der Geschichte von Maß und Gewicht im Herzogtum
Württemberg, wo es bereits seit 1557 eine einheitliche Ordnung gab, die im
Laufe der Zeit die Normen weitgehend, wenn auch nicht vollständig durchsetzen
konnte. In den kleineren Territorien Südwestdeutschlands sah es dagegen vor 1806
ganz anders aus: Es herrschte eine bunte Vielfalt an Maßen und Gewichten, wobei
sich bestimmte Einflusszonen größerer Territorien oder Reichsstädte feststellen lassen
. Die Verbreitungsgebiete bestimmter Maße können ein Indikator für politische
und wirtschaftliche Beziehungen sein. Es existierte keine überregionale Regulierung.
Neben der Maßvielfalt gab es obendrein unterschiedliche Messtechniken. Man nahm
unterschiedliche Maße für „raue Frucht", wie z.B. Dinkel oder Hafer, und „glatte
Frucht" wie Weizen und Gerste; obendrein konnte das Getreide im Gefäß „gehäuft"
oder „gestrichen" gemessen werden. Verschieden waren auch Wein- und Biermaße.

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