Universitätsbibliothek Freiburg i. Br., ZG 1563
Hohenzollerischer Geschichtsverein [Hrsg.]
Zeitschrift für Hohenzollerische Geschichte
41(126).2005
Seite: 79
(PDF, 38 MB)
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http://dl.ub.uni-freiburg.de/diglit/zhg2005/0091
Die Geschichte der Justiz in Hechingen

EINLEITUNG

Das Thema „Geschichte der Justiz in Hechingen" ist zu eng und zu weit zugleich. Es
ist zu eng, denn die Geschichte der Gerichtsbarkeit in Hechingen ist untrennbar auch
die Geschichte des Landgerichtsbezirks und des früheren Kreisgerichtsbezirks
Hechingen. Wir werden deshalb heute immer wieder über den Hechinger Kirchturm
hinaus blicken, und Sie werden sehen, dass Hechingen bei der Justiz hierzulande
immer im Mittelpunkt steht, egal, ob es um Sigmaringen oder um Balingen, um Westfalen
oder um den Lausheimer Weiher geht.

Vor vielen Jahren, ziemlich zu Beginn meiner Tätigkeit hier beim Landgericht
Hechingen, hatten wir in der Beschwerdekammer über Fischereirechte am Lausheimer
Weiher zu entscheiden. Der liegt zwischen Krauchenwies und Ostrach und
gehört heute zum Landgerichtsbezirk Ravensburg. In Fischereisachen ist aber ausnahmsweise
das Landgericht Hechingen für den Lausheimer Weiher zuständig, weil
es insoweit auf den Sitz des zuständigen Landratsamts ankommt, und das ist Sigmaringen
. Wir mussten zunächst einmal herausbekommen, welches Recht für diesen
Weiher früher gegolten hat - badisches, preußisch-hohenzollerisches oder sogar
württembergisches, das geht dort in der Gegend wild durcheinander. Ich habe unter
anderem auf gut Glück beim Staatsarchiv in Sigmaringen nachgefragt, ob sie irgend
etwas zu alten Rechtsverhältnissen am Lausheimer Weiher hätten. Sie hatten tatsächlich
etwas, und zwar ein Urteil aus dem Jahr 1878, in dem es um den Lausheimer Weiher
ging. Und dieses Urteil war vom Appelationsgericht in Arnsberg. Aber - Arnsberg
liegt tief im tiefsten Westfalen, weit weg vom Lausheimer Weiher. Was also, um
alle Welt, ging der Lausheimer Weiher das Appelationsgericht in Arnsberg an? Gleich
mehr davon.

Ich habe gesagt, das Thema meines Referats sei nicht nur zu eng, sondern auch zu
weit. Denn wenn man sich mit der Geschichte der Hechinger Gerichtsbarkeit befasst,
befindet man sich - bildlich gesprochen - in einem Ausgrabungsgelände, in dem
noch vieles, vielleicht das Meiste, man weiß nicht wo, verschüttet ist. Andererseits
sprengt das, was ich inzwischen ausgegraben habe, den heutigen Zeitrahmen bei weitem
. Ich muss mich deshalb heute im Wesentlichen auf zwei Themenkreise beschränken
und kann auch dabei vieles nur kursorisch behandeln.

Xu den Themen meines Referats:

Die Zeit bis 1850, das heißt die vorpreußische Zeit, habe ich ausgeklammert. Bis zu
diesem Zeitpunkt gab es in Hohenzollern noch keine Justiz im Sinn einer echten, von
der Verwaltung getrennten und unabhängigen dritten Gewalt, sondern eine kunterbunte
Mischung aus beidem. Wen diese Zeit aus spezifisch juristischer Sicht interessiert
, findet dazu vieles in dem Beitrag von Wilhelm Haase zur Rechtspflege in
Hohenzollern in der Zeitschrift für Hohenzollerische Geschichte aus dem Jahr 1982
(vgl. die Quellennachweise im Anhang).

In einem ersten Teil werde ich einen Uberblick über die Entwicklung von 1850 bis
zur Mitte der 70-er Jahre des 20. Jahrhunderts geben. In einem zweiten Teil werde ich
mich etwas intensiver mit der NS-Zeit, also den Jahren von 1933 bis 1945 und den
Jahren unmittelbar davor und danach, beschäftigen. Innerhalb dieses Schwerpunkts

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