Universitätsbibliothek Freiburg i. Br., ZG 1563
Hohenzollerischer Geschichtsverein [Hrsg.]
Zeitschrift für Hohenzollerische Geschichte
41(126).2005
Seite: 83
(PDF, 38 MB)
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http://dl.ub.uni-freiburg.de/diglit/zhg2005/0095
Die Geschichte der Justiz in Hechingen

Außerdem gab es Delegationen des Kreisgerichts, d.h. Einzelrichter, die ebenfalls
als Außenstellen des Kreisgerichts Hechingen amtierten, in Gammertingen und im
Kloster Wald ganz im Süden Hohenzollerns.

1854 kamen zwei weitere Delegationen des Kreisgerichts Hechingen hinzu, und
zwar im Wasserschloss in Glatt bei Sulz, das heute zum Landgerichtsbezirk Rottweil
gehört, und in Haigerloch.

Wie in anderen Bereichen Preußisch-Hohenzollerns, gab es auch bei den Gerichten
erhebliche Anlaufschwierigkeiten. Die hohenzollerischen Schwaben waren
zunächst nur widerwillig preußische Untertanen. Man verstand sich nicht, schon rein
sprachlich nicht, denn für die preußischen Richter war das Albler-Schwäbisch eine
unverständliche Fremdsprache, und auch die Albler verstanden die Preußen nicht.
Wenn Sie das nachfühlen wollen, empfehle ich Ihnen, im Schweizer Fernsehen eine
Mundartsendung aus Luzern anzusehen und anzuhören; so ungefähr muss es damals
den preußischen Richtern und Beamten gegangen sein.

Sie kennen die Anekdoten, die sich darum ranken, wie etwa jene von der Bauersfrau
, die als Zeugin vor Gericht stand. Sie wurde vom preußischen Gerichtsvorsitzenden
über ihre Zeugenpflichten belehrt und verstand nichts, aber auch gar nichts
von dem, was er sagte. Aber neben dem Vorsitzenden saß ein Richter mit feuerroten
Haaren und einem feuerroten Bart, und den kannte sie, denn es war ein Einheimischer
. Und so sagte sie zum Vorsitzenden: „Oh hoher Herr, jetzt haltet Se mol d'
Gösch ond lasset Se den Rote schwätza, den dät i verstanda." Als der Rote - väterlich
freundlich und auf Schwäbisch - sie ermahnte, der Ausdruck „Gösch" sei bei Gericht
unpassend, erwiderte sie, zur Gösch von einem so hohen Herren habe sie nicht
„Maul" sagen wollen.

Zu den sprachlichen Schwierigkeiten kam die Konfessionsverschiedenheit zwischen
der ganz überwiegend katholischen Bevölkerung Hohenzollerns und den
preußischen Beamten, die, jedenfalls soweit sie aus Altpreußen kamen, protestantisch
mit starkem calvinistischem Einschlag waren. Zumindest die Justizverwaltung nahm
aber offensichtlich Rücksicht, denn die preußischen Richter und Staatsanwälte kamen
- und das gilt von 1850 bis zum Ende der preußischen Ära im Jahr 1938 - fast durchweg
nicht aus Altpreußen, sondern aus der Rheinprovinz oder aus Westfalen, sie
waren also katholisch.

Eine der protestantischen Ausnahmen war der erste Leiter der Hechinger Staatsanwaltschaft
, Hermann von Schelling, ein Sohn des Philosophen. Das war nicht nur
wegen des klangvollen Namens eine hochkarätige Besetzung. Hermann von Schelling
kam direkt aus dem preußischen Justizministerium nach Hechingen. Er war später
preußischer Justizminister und hat sich auch als Literat einen Namen gemacht.

Wichtig für die wirtschaftliche Entwicklung Hechingens und Hohenzollerns war
auch die Einrichtung von Grundbuchämtern beim Kreisgericht und den Kreisgerichtsdelegationen
vor Ort und der dazu erforderliche Aufbau einer funktionierenden
Vermessungsverwaltung.

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