Universitätsbibliothek Freiburg i. Br., ZG 1563
Hohenzollerischer Geschichtsverein [Hrsg.]
Zeitschrift für Hohenzollerische Geschichte
41(126).2005
Seite: 84
(PDF, 38 MB)
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http://dl.ub.uni-freiburg.de/diglit/zhg2005/0096
Peter Wax

Der Rechtsmittelzug

Probleme gab es mit dem Rechtsmittelgericht, d.h. der nächsten Instanz für das
Kreisgericht Hechingen. Vor 1850 hatten das Fürstentum Hohenzollern-Hechingen
einen Staatsvertrag mit dem Königreich Württemberg, in dem geregelt war, dass über
Rechtsmittel gegen Entscheidungen des Fürstlichen Hofgerichts in Hechingen das
Königlich württembergische Appellationsgericht in Stuttgart entscheiden sollte.
Aber das kam für ein königlich preußisches Kreisgericht natürlich nicht mehr in Frage
. Ich will es kurz machen: Rechtsmittelgericht für das Königlich preußische Kreisgericht
Hechingen wurde das Königlich preußische Appellationsgericht in Arnsberg,
Das ist auch die Lösung des Rätsels, was dieses Gericht mit dem Lausheimer Weiher
zu tun hatte: Der Weiher lag auf hohenzollerischem, d.h. preußischem Gebiet.

Landgericht Arnsberg (ehemaliges Appellationsgericht)

Ich weiß nicht, ob Sie so ganz genau wissen, wo Arnsberg liegt. Ich weiß es inzwischen
sehr genau. Ich bin extra mal hingefahren, so wie unsere Altvorderen mit der
Bahn - das heißt, die ersten sind noch mit der Postkutsche dort hin gefahren. Arnsberg
ist übrigens eine Reise wert, es ist sehr schön - wenn man dort ist, aber bis man
endlich dort ist... Übrigens sagen die Arnsberger vermutlich dasselbe von Hechingen.

Also, Arnsberg liegt in Westfalen irgendwo in der Gegend zwischen Hagen und
Paderborn. Mit dem Zug bin ich etwa sechs Stunden nach Arnsberg gefahren und
dabei ein paar mal umgestiegen. Am Anfang, mit der Postkutsche, dauerte das hin
und zurück gut eine Woche - sicherlich der längste Rechtsweg in der neueren deutschen
Justizgeschichte. Uber Rechtsmittel wurde in aller Regel mündlich verhandelt,
so auch im Fall des Lausheimer Weihers, d.h. zumindest die Anwälte mussten nach
Arnsberg fahren.

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