http://dl.ub.uni-freiburg.de/diglit/zhg2005/0104
Peter Wax
Amtsgericht Balingen
Aber, und jetzt wird es kompliziert: das alles galt nur für den Rechtmittelzug, also
für die Zuständigkeit für die Entscheidung über Rechtsmittel gegen Urteile des Amtsgerichts
Balingen bzw. des Landgerichts Hechingen. An der Dienstaufsicht und an
den Zuständigkeiten für die Justizverwaltung änderte sich nichts. Das Landgericht
Hechingen und sein Bezirk, mit Ausnahme des Baiinger Teils, standen also weiterhin
unter preußischer Verwaltung und Dienstaufsicht des Oberlandesgerichts in Frankfurt
am Main. Umgekehrt stand das Amtsgericht Balingen weiterhin unter württembergischer
Dienstaufsicht und wurde von Stuttgart aus verwaltet.
Dieser Zwitterzustand bestand bis 1938, erst dann ging auch die Dienstaufsicht
und die Verwaltungszuständigkeit für das Landgericht Hechingen auf das Oberlandesgericht
Stuttgart über.
Die Entwicklung des Landgerichtsbezirks von 1950 bis heute
Wir überspringen zunächst die NS-Herrschaft und gehen in die fünfziger Jahre.
1950 wurde in Ebingen eine Zweigstelle des Amtsgerichts Balingen eingerichtet.
1952 folgte die Einrichtung des eigenständigen Amtsgerichts Ebingen, des heutigen
Amtsgerichts Albstadt, dessen Bezirk aus den ehemals östlichen Teilen des Amtsgerichtsbezirks
Balingen besteht.
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