Universitätsbibliothek Freiburg i. Br., ZG 1563
Hohenzollerischer Geschichtsverein [Hrsg.]
Zeitschrift für Hohenzollerische Geschichte
41(126).2005
Seite: 195
(PDF, 38 MB)
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Neues Schrifttum

und möglicherweise auch nicht gut - ausgebildetem juristischen Personal? Wurden
hier die Verfahrensregeln stets beachtet? Konnte der Angeklagte auch hier sein
grundsätzliches Recht auf Verteidigung wahrnehmen? Welche Verteidigungsmöglichkeiten
standen nicht begüterten Angeklagten zur Verfügung, denn die Kosten der Verteidigung
musste der Beschuldigte tragen? Wie konnte ein mittelloser und des Lesens
unkundiger Angeklagter sein Recht auf Akteneinsicht wahrnehmen? Wie verhielt es
sich mit der Korruption? Inwieweit konnte der Richter willkürlich urteilen bzw. welchen
Spielraum gaben die Rechtsnormen den Richtern? Inwiefern bestimmten die
religiösen Verpflichtungen, Unschuldige schützen zu müssen, die tägliche Arbeit der
Richter?

Nach der Lektüre des Buches hat man ein neues Verständnis des Inquisitionsprozesses
gewonnen, zugleich stellt sich eine Vielzahl von neuen Fragen. Das Buch trägt
damit zum einen zum tieferen Verständnis von regionalen rechtsgeschichtlichen
Quellen bei, andererseits werden die frisch aufgeworfenen Fragen gerade von diesen
Quellen, welche die Rechtswirklichkeit spiegeln, beantwortet werden können. Insofern
ist die Arbeit auch für die regionalgeschichtliche Forschung von Bedeutung. Wir
können dankbar sein für die Impulse, die dieses Werk gibt. Es kann nur zur Lektüre
empfohlen werden.

Balingen Andreas Zekorn

Andreas Blauert/Gerd Schwerhoff (Hg.): Kriminalitätsgeschichte. Beiträge zur
Sozial- und Kulturgeschichte der Vormoderne, Konstanz: UVK 2000, 920 S.
(Konflikte und Kultur - Historische Perspektiven, Bd. 1).

Das Verbrechen und die Vorstellungen davon gehören zum Kernbestand unserer Kultur
. Robin Hood und Schinderhannes sind sprichwörtlich geworden. „Piraten" oder
„Räuber und Gendarm" haben so gut wie alle Kinder gespielt. Krimis sind dominante
Gattungen in allen Massenmedien. Sieht man einmal von den Untersuchungen
zur „Sozialkriminalität" in Vormärz und Revolution von 1848 ab, erstaunt es deshalb,
dass historische Kriminalitätsforschung erst seit den 1990-er Jahren im deutschen
Sprachraum Fuß gefasst hat {Gerd Schwerhoff, S. 11). Wichtige Fortschritte wurden
durch Tagungen in Stuttgart-Hohenheim angestoßen. Vor diesem Hintergrund
gelang den Herausgebern des zu besprechenden Bandes bereits 1991 eine viel beachtete
Sammlung innovativer Studien, die vorwiegend von angelsächsischen und französischen
Forschungen inspiriert waren (vgl. Andreas Blauert/Gerd Schwerhoff
(Hg.), Mit den Waffen der Justiz. Zur Kriminalitätsgeschichte des späten Mittelalters
und der frühen Neuzeit, Frankfurt a.M. 1993). Von Anfang an bestand eine enge
sachliche und personelle Verzahnung mit der Hexenforschung. Allgemein ging und
geht es nicht um die Entwicklung abstrakter Rechtsnormen aus zentralstaatlicher
Sicht, sondern um Recht und Gesellschaft im Alltag, u.a. um die Akzeptanz und
Nutzung der Recht setzenden und gebenden Instanzen. Mit diesem Ansatz verbindet
sich eine gesunde Skepsis gegenüber dem neuzeitlichen Positivismus im Strafrecht.
Die Frage etwa, auf welche Weise jemand zum „Schuldigen" erklärt wurde, hilft gera-

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