Universitätsbibliothek Freiburg i. Br., ZG 1563
Hohenzollerischer Geschichtsverein [Hrsg.]
Zeitschrift für Hohenzollerische Geschichte
42(127).2006
Seite: 10
(PDF, 55 MB)
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http://dl.ub.uni-freiburg.de/diglit/zhg2006/0022
Bernd Konrad

Abb. 11 Unbekannter Besitz an Kunsthandel Christie's London 2002, Zwei Flügel eines Altars
mit der Eligius-Legende (Montage)

leiste angebracht, auf der zu lesen ist: Hans Strüb mäler zu Veringen hat disz tafel
gemachet do man zalt MCCCCC un XIII jar uff liechtmess (2. Februar). Doch läs-
st der Erhaltungszustand der Malerei, sie zeigt das Jüngste Gericht, nur schwerlich
eine sichere Begriffsbildung zu (Abb. 2), die Predellenrückseite mit den beiden das
Schweißtuch Christi haltenden Engeln soll sogar von einer anderen Hand stammen27.
Einzig die überzeugende Rekonstruktion mit noch erhaltenen Flügelmalereien könnte
das Erscheinungsbild des Rother Altars sichern. Doch hier stehen wir vor dem
Problem, dass nur ein ungewiss hoher oder geringer Teil an Tafeln dieser Werkstatt
auf uns gekommen ist und nicht weniges davon als später für museale Aufstellung
bestimmtes und beschnittenes Fragment. Soweit die nur inselhaft erhaltenen Figuren
und Gesichter auf dem Jüngsten Gericht einen verlässlichen Vergleich zulassen, sind
Ubereinstimmungen am ehesten mit den 1515 datierten Ausmalungen in der St.
Peterskapelle oberhalb von Veringen zu sehen. Diese aber stehen wiederum den
„standardisierten" Bildern der Meister von Sigmaringen nicht sehr nahe, doch bestände
ja immerhin die Möglichkeit, dass ein bisher nicht genau erfasstes Mitglied der
Strübwerkstatt diese Arbeiten ausgeführt hatte. Allein aus Gründen der örtlichen
Nähe der Kapelle zur mutmaßlichen Werkstatt im sogenannten Strübhaus (sie ist ca.
200 m oberhalb von diesem gelegen) ist die damalige Auftragsvergabe an die Strübs
nur zu wahrscheinlich.

Heute sind nun dem (Euvre nicht wenige Tafeln in der Umgebung von Sigmaringen
hinzuzuführen, Werke, die Ingenhoff offensichtlich übersehen hatte, aber

27 Siehe Katalog Stuttgart (wie Anm. 21), S. 463 und Abb. 476.

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