Universitätsbibliothek Freiburg i. Br., ZG 1563
Hohenzollerischer Geschichtsverein [Hrsg.]
Zeitschrift für Hohenzollerische Geschichte
42(127).2006
Seite: 272
(PDF, 55 MB)
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http://dl.ub.uni-freiburg.de/diglit/zhg2006/0284
Neues Schrifttum

sungsüberlegungen von Otto Feger, die beides für sich in Anspruch nehmen können,
mit keiner Zeile dokumentiert, noch wird auf sie auch nur verwiesen. Ganz unverständlich
ist auch die Entscheidung, die Meinungsumfragen der französischen
Militärregierung bei der Bevölkerung in Württemberg-Hohenzollern zwischen dem
4. und 13. Oktober 1946, der ersten Dezemberhälfte 1946 und in der ersten Januarhälfte
1947 schlicht zu ignorieren, obwohl sich ihre Inhalte exakt auf Verfassungsfragen
in Württemberg-Hohenzollern beziehen. Es gibt keinen ersichtlichen Grund, am
professionellen Vorgehen des eigens für solche Umfragen gebildeten „Sozial-Psychologischen
Instituts" der Militärregierung in Baden-Baden zu zweifeln. Dass diese
Ergebnisse wichtiger wären als alle noch so bedeutsam sich gebenden Denkschriften
von Möchtegern-Verfassungstheoretikern wie Graner und Hoss, dürfte eigentlich
nicht strittig sein, zumal eine Volksabstimmung über die Verfassung vorgesehen war
und auch durchgeführt wurde. Und es wäre auch für den Leser wichtig zu erfahren,
dass etwa in der Umfrage vom Januar 1947 immerhin 41 % einen Staatspräsidenten
an der Spitze des Landes sehen wollten und für die Ministerpräsidentenlösung 44 %
votierten, so dass die Vorstellungen von Lorenz Bock und Emil Niethammer keineswegs
rein subjektive Vorlieben waren. Schließlich als letzter Fall die Hereinnahme
zweier Tagungen der Stiftung Gesellschaft Oberschwaben vom 29. Juni und 10.
August 1946. Hier hätte es dringend des Hinweises bedurft, dass der protokollierende
Sekretär der Gesellschaft, Freiherr H. Ch. von Stauffenberg, die Fundamentalopposition
von Fürst Erich von Waldburg zu Zeil gegenüber Carlo Schmid stark abgeschwächt
haben dürfte, da er letzteren für politisch untragbar hielt - so Jürgen Klöck-
ler - und ihn aus der Gesellschaft Oberschwaben drängte. Ob bei solcher Sachlage
dann aber noch eine für die Verfassungsdiskussion brauchbare und aussagekräftige
Quelle existiert, ist anzuzweifeln.

Im Anmerkungsteil findet sich eine Fülle nützlicher Angaben, insbesondere personenbezogene
. Gelegentlich finden sich dabei aber sehr bedauerliche Lücken. So
werden auf den Seiten 332 bis 341 die Mitglieder der Beratenden Landesversammlung
aufgeführt, darunter als eine der ganz wenigen Frauen Dora Schlatter. Dass sie dabei
als „Hausfrau" vorgestellt wird, irritiert, denn kein Wort wird darüber verloren, dass
sie eine Tochter des sehr bekannten (pietistisch geprägten) Theologieprofessors Adolf
Schlatter ist. Höchst nützlich ist die Chronologie zum komplizierten zeitlichen
Ablauf der Verfassungsberatungen (S. 343f.). Andererseits finden sich im Anmerkungsapparat
auch zahlreiche völlig entbehrliche Hinweise auf Personen mit hinreichend
großem Bekanntheitsgrad, die einer ein- bis zweizeiligen Aufklärungsnotiz
über Funktionen und Lebensdaten gewiss nicht bedürfen (die Bandbreite reicht vom
Evangelisten Matthäus über Thomas Hobbes, J.J. Rousseau, F.W Hegel, Fr. Schiller
bis zu J. Goebbels und Sophie Scholl). Noch weniger ersichtlich ist, warum der Leser
gleich zweimal über den wahren Bedeutungsgehalt von „mens sana in corpore sano"
aufgeklärt werden muss (Anmerkung 3, Seite 214 und Anmerkung 27, Seite 449). Weit
dringlicher wären Angaben zum Qellenbestand und zum Fundort. So fragt man sich,
wie viel an relevantem, aber nicht abgedrucktem Korrespondenzmaterial führender
Landespolitiker wohl noch vorhanden sein mag. Es bleibt für den Leser völlig im
Dunkeln, ob etwa Carlo Schmid zur Zeit der Verfassungsdebatte in Württemberg-
Hohenzollern nachweisbar keine entsprechende Korrespondenz wie Lorenz Bock

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