Universitätsbibliothek Freiburg i. Br., ZG 1563
Hohenzollerischer Geschichtsverein [Hrsg.]
Zeitschrift für Hohenzollerische Geschichte
42(127).2006
Seite: 273
(PDF, 55 MB)
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Neues Schrifttum

oder Karl Gengier unterhalten hat, ob sich in seinem Falle archivalisch nichts erhalten
hat oder ob das Vorhandene bewusst vom Herausgeber ausgeschieden wurde.
Ebenso bleibt völlig unklar, wie es um die Protokolle der Fraktionen in der Beratenden
Landesversammlung bestellt ist. Sind sie halbwegs vollständig greifbar? Wo sind
sie zu finden? Wie steht es um ihren Informationsgehalt? Warum wird an keiner Stelle
darauf hingewiesen, dass die Monatsberichte der Ländräte in Württemberg-
Hohenzollern die Rubriken „Politisches Leben" und „Stimmung der Bevölkerung"
enthalten? Warum wird nicht wenigstens ein Beispiel abgedruckt, um auf diesen
Quellenbestand aufmerksam zu machen?

Der Hinweis auf solche Begehrlichkeiten möge so verstanden werden, dass der
Band Forschungsinteresse entfacht - und damit seinen entscheidenden Zweck ganz
und gar erfüllt.

Die Einleitung von Frank Raberg schildert detailliert die sehr komplizierte Entstehung
der Verfassung. Die Verfassung war in grundsätzlichen Punkten zwischen
den Parteien strittig und durch ebenfalls ungewöhnlich enge Vorgaben der französischen
Militärregierung bis in die Formulierungen hinein geprägt. Auch innerhalb der
neugebildeten CDU zeigen sich anlässlich der Verfassungsdiskussion erhebliche Risse
entlang regionaler und konfessioneller Grenzen. Kern der Auseinandersetzungen
ist immer der Grad der Eigenständigkeit der südwürttembergisch-hohenzollerischen
Verfassung gegenüber der schon vorliegenden Stuttgarter Verfassung, insbesondere
im Hinblick auf die Wiedervereinigung Württembergs. Leider benennt Raberg nicht
die treibenden Kräfte innerhalb der südwürttembergischen CDU, die für ein Eigenprofil
so viel politischen Zündstoff riskieren. Die immer wieder genannte Argumentation
einer sachlichen Verbesserung der Stuttgarter Verfassung erscheint wenig
glaubhaft, zumal dafür nur wenige und überdies nicht sonderlich plausible Argumente
genannt werden.

Laichingen Heinz Pfefferte

Die Protokolle der Regierung von Württemberg-Hohenzollern. 1. Bd.: Das Erste und
Zweite Staatssekretariat Schmid, 1945 - 1947, bearb. v. Frank Raberg. Stuttgart:
Kohlhammer 2004. CXXII, 546 S. (Kabinettsprotokolle von Baden, Württemberg-
Baden und Württemberg-Hohenzollern, 1945 - 1952).

Es ist schön, dass durch diese Quellenedition Bereiche der Nachkriegsgeschichte
beleuchtet werden, die lange im Dunkeln geblieben sind. Dies gilt für die Französische
Besatzungszone insgesamt ebenso wie für Württemberg-Hohenzollern. Neu
beleuchtet wird vor allem das Thema einer entstehenden Staatlichkeit, die von den
Akteuren der Anfangsjahre - etwa Carlo Schmid - keineswegs gewollt ist. Von der
Besatzungsmacht direkt oder indirekt erzwungen, zur Aktion genötigt, entfaltet sich
hier eine Staatlichkeit wider Willen. Auffällig ist zum Beispiel, dass wiederholt Ubergriffe
Stuttgarter Dienststellen in den territorial zu definierenden Zuständigkeitsbereich
beklagt werden. Dies bedeutet, dass das Tübinger Staatssekretariat bei aller
Betonung, man sei lediglich „Auftragsverwaltung", „Abwesenheitspfleger", „Sekun-

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