Universitätsbibliothek Freiburg i. Br., ZG 1563
Hohenzollerischer Geschichtsverein [Hrsg.]
Zeitschrift für Hohenzollerische Geschichte
44(129).2008
Seite: 22
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Manfred Teufel

Generell nahm die polizeiliche Entwicklung im Fürstentum Hohenzollern-Sigmaringen einen ähnlichen
Verlauf. Im Herbst 1835 wurde hier das Institut der Gendarmerie eingeführt.8 Nach der Verordnung
der Fürstlichen Landesregierung über die Einteilung der Gendarmerie vom 27. Januar
1841 bestand diese aus drei Brigaden. Die erste Brigade war zuständig für die Oberämter Sigmaringen
, Wald und Ostrach. In Sigmaringen war ein Brigadier und ein Gendarm, in Krauchenwies
, Billafingen, Wald, Liggersdorf, Bärenthal und Ostrach jeweils ein Mann stationiert. Die
zweite Brigade betreute die Ämter Gammertingen, Straßberg und Trochtelfingen. In Gammer-
tingen waren ein Brigadier und ein Gendarm, in Veringendorf, Straßberg, Harthausen a. d. Sch.
und in Trochtelfingen jeweils ein Gendarm aufgestellt. Zum Dienstbereich der dritten Brigade
gehörten die Ämter Haigerloch und Glatt. Sie hatte ihren Sitz in Empfingen, wo ein Brigadier stationiert
war. Ihm nachgeordnet war je ein Gendarm in Haigerloch und in Glatt. Geleitet hatte die
Fürstliche Gendarmerie in Sigmaringen eine dort eingerichtete Fürstliche Gendarmerie-Inspektion.
Eine Verordnung vom 8. Februar 1845 bestimmte die Aufstellung von jetzt vier Brigaden (Sigmaringen
, Gammertingen, Krauchenwies und Empfingen). Grell ins Auge springt, dass am 22.
Februar 1845 die Landesfürstliche Verordnung nunmehr die Löhnung der Gendarmen für Sigmaringen
in drei Klassen (Brigadier, Gendarm 1. Kl. und Gendarm 2. Kl.) einteilt. Der 1. Klasse
sollen diejenigen Gendarmen zugetheilt werden, welche schon längere Zeit dienen oder sonst
einer Auszeichnung würdig sind. Eine solche Eingruppierung kannte man in Hechingen nicht.9

2. EINFÜHRUNG DER PREUßISCHEN LANDGENDARMERIE IN DEN
HOHENZOLLERISCHEN LANDEN

Aufgrund des Kgl. Gesetzes betr. „Vereinigung der Fürstenthümer Hohenzollern-Hechingen
und Hohenzollern-Sigmaringen mit dem Preußischen Staatsgebiete" vom 12. März 1850 erfolgte
am 6. April 1850 die Besitzergreifung des Fürstentums Sigmaringen durch Preußen und
am 8. April 1850 von Hechingen. Danach blieben die bisherigen fürstlichen Regierungen zunächst
als preußische Regierungen bestehen. Das gleiche galt für die beiden Gendarmerie-Inspektionen
in Sigmaringen und in Hechingen. An dieser Stelle soll auf einen mehrseitigen
Bericht über den Zustand der Gendarmerie in den Fürstenthümern Hohenzollern, nebst Bemerkungen
über die Reorganisation derselben vom 29. May 785710 eingegangen werden.
Diese Denkschrift aus der Feder eines fach- und sachkundigen Hauptmanns, die dem „Königlichen
Commissarius in den Hohenzollernschen Landen" vorlag, hatte auf die weitere Destination
des neuen Korps großen Einfluss:

Im Fürstentum Sigmaringen befanden sich im Mai 1851 drei Brigadiers und 14 Gendarmen,
im Fürstentum Hechingen ein Brigadier und sechs Gendarmen. Sämtliche Mannschaften einschließlich
der Brigadiers waren unberitten. Letztere leisteten dieselben Dienste wie die Gendarmen
und hatten außerdem die Beaufsichtigung über diese. Mithin standen insgesamt 24
Mann zur Disposition der Polizeibehörden. Eine erhebliche Verminderung dieser Personalstärke
durfte nach Auffassung des Verfassers nicht zulässig sein:

• wegen der beträchtlichen Länge und geringen Breite der Fürstentümer,

• wegen der fremden Staatsgebiete, von welchen die Fürstentümer in ihrer ganzen
Ausdehnung umgeben sind,

8 Verordnung der Fürstl. Hohenzollern-Sigmaringen'sche Landesregierung vom 6. November 1835 die
Einführung einer Gendarmerie betr.

9 Sammlung der Gesetze des Fürstenthums Hohenzollern-Sigmaringen. Band 6 (1841-1843).

10 StAS Ho 235 VIII 105.

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