Universitätsbibliothek Freiburg i. Br., ZG 1563
Hohenzollerischer Geschichtsverein [Hrsg.]
Zeitschrift für Hohenzollerische Geschichte
44(129).2008
Seite: 24
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  (z. B.: IV, 145, xii)



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http://dl.ub.uni-freiburg.de/diglit/zhg2008/0028
Manfred Teufel

Im IV. Abschnitt des Berichts wird Stellung zu Besoldungsfragen genommen. Auf den Punkt gebracht
ist dazu zu bemerken, dass sowohl die Gendarmen von Hohenzollern- Sigmaringen als
auch die von Hechingen zu jener Zeit weniger Sold erhielten als die preußischen Fußgendarmen.

Folgerichtig Hess sich der Bericht auch über die Dienstbrauchbarkeit der einzelnen Gendarmen
aus. Dazu wurden die mit den nötigen Bemerkungen versehenen National- und Conduitenli-
sten herangezogen: Einige Gendarmen dürften sich zum ferneren Dienst eignen, während andere
wegen Ganzinvalidität, theils wegen schlechter Führung und Schreibfertigkeit sich nicht
eignen, jedoch in Rücksicht auf ihre gute Führung und praktische Brauchbarkeit möge es angemessen
erscheinen, sie auf eine halbjährige Probezeit ferner im Dienste zu behalten. (Es
folgt eine namentliche Liste).12

Die Fragen der Pensionierung der Gendarmen wurde im VI. Abschnitt mit dem Hinweis auf die
Gründungsverordnungen 1835 (Sigmaringen) und 1840 (Hechingen) beantwortet.
Bekleidung, Armaturen und Lederzeug handelte man im VII. Kapitel ab, wobei Lieferungsgegenstände
(Waffen, Waffenröcke, Tuchhosen, Mäntel, Tschako, Koppelzeug, Patronentasche,
Tornister und Gewehrriemen) und deren Tragezeit spezifiziert dargestellt wurden.

Von einigem Interesse ist noch das Aussehen der Dienstbekleidungen in jenen Jahren: Die Sigmaringer
Gendarmerie trug dunkelblaue Waffenröcke mit Kragen von derselben Farbe und
Tuchhosen ebenfalls von der gleichen Farbe. In Hechingen waren die Gendarmen dagegen
mit grünen Waffenröcke mit blauem Kragen, blauen Aufschlägen und grünen Achselklappen
und ebensolchen Hosen ausgestattet. Die Waffenröcke der Brigadiers beider Fürstentümer
hatten keine Tressen am Kragen, aber zwei goldene auf jedem Ärmel, die Gendarmen (I. Kl.)
in Sigmaringen und der Obergendarm in Hechingen hatten auf den Ärmeln ihrer Waffenröcke
eine goldene Tresse und alle anderen Gendarmen auf den Ärmeln zwei wollene. Sämtliche
Röcke hatten gelbe Knöpfe. Die Mäntel der Gendarmen beider Fürstenthümer waren von
weißgrauer Farbe. Allen Gendarmen wurden Perkussionsgewehre mit Doppelläufen und Seitengewehre
ausgehändigt.

Mit ihrer Veröffentlichung z. B. im „Verordnungs- und Anzeigeblatt der Kgl. Preußischen Regierung
zu Hechingen" Nr. 75 vom 24. September 1851 wurde die Kgl. Verordnung die anderweitige
Einrichtung der Gendarmerie in den Hohenzollerischen Landen betr. vom 30.
Dezember 1850 publik gemacht: Das 1840 in Hechingen und 1835 in Sigmaringen eingeführte
Institut der Gendarmerie wurde aufgehoben und dagegen das in den übrigen Theilen
der Monarchie bestehende Institut der Landgendarmerie auf jene Landestheile übertragen.
Sodann verfügte man, dass alle gesetzlichen Befugnisse und Obliegenheiten der ehemaligen
Hohenzollernschen Gendarmen, auch die innerdienstlichen Verhältnisse, bestehen bleiben sollen
. In der gleichen Ausgabe des Verordnungsblattes erfolgte die Publikation der Verordnung
über die anderweitige Organisation der Gendarmerie vom 30. Dezember 1820 (!), die jetzt in
Hohenzollern zu beachten war. Mit ihr wurde seinerzeit eine vollkommene Neugestaltung des

12 In Preußen wurden ab 1820 die Gendarmen aus dem Unteroffizierskorps des Heeres entnommen.
Die vorherige Ableistung einer 9-jährigen Dienstzeit war Voraussetzung für die Anstellungsfähigkeit.
Der Mannschaftsersatz erfolgte nach strengen Gesichtspunkten hinsichtlich der moralischen, geistigen
und körperlichen Eignung der Anwärter. Prüfungen sorgten für die Fernhaltung ungeeigneter
Leute. Die Vereidigung erfolgte durch Militärvorgesetzte. Vgl. Schönfelder: Vom Werden der deutschen
Polizei. Leipzig 1937.

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