Universitätsbibliothek Freiburg i. Br., ZG 1563
Hohenzollerischer Geschichtsverein [Hrsg.]
Zeitschrift für Hohenzollerische Geschichte
44(129).2008
Seite: 26
(PDF, 59 MB)
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Manfred Teufel

Das preußische Gendarmeriekorps war in Brigaden eingeteilt, deren Kommandobereich je
einer Provinz entsprach. An der Spitze stand ein Brigadier, meistens im Range eines Obersten
oder Oberstleutnants. Unter Berücksichtigung der Kreisgrenzen zerfielen die Brigaden in Gendarmeriedistrikte
unter dem Kommando eines Distriktsoffiziers (Oberstleutnant, Major oder
Hauptmann). Die Distrikte wiederum gliederten sich in „Beritte", deren Dienstbezirke meistenteils
einem Landkreis (Oberamt) entsprachen und von einem Oberwachtmeister (bis 1867:
Erster Wachtmeister) geführt wurden. Er war neben der Umsetzung von Weisungen, Befehlen
usw. für die Ausbildung, die dienstliche Tätigkeit und die Führung der ihm unterstellten
Mannschaften sowie für den gesamten Zustand des Beritts verantwortlich. Die Oberwachtmeister
spielten bis ins 20. Jahrhundert in Preußen unablässig eine Schlüsselrolle in der Reihe
der „unteren" Gendarmerievorgesetzten. Auf die den Beritten untergeordneten Gendarmeriestationen
oder auf die Wohngebäude der Gendarmen wiesen Dienststellenschilder „Königliche
Preußische Gendarmerie-Station" oder „Königliche Gendarmerie-Station" (mit
Landeswappen) hin.

Einer Nachweisung der jetzigen Anzahl und Stationierung der Gendarmerie in den Fürstent-
hümern Hohenzollerns und Angabe über die für die Folge erforderlichen Anzahl und vorzunehmende
Stationierung der Gendarmen in den Fürstenthümern (Stand 29. May 1851) sind
folgende Details zu entnehmen:

Oberamt

Jetziger Stand

Vorgesehener Stand

Weniger

Sigmaringen

10

7

3

Gammertingen

5

4

1

Straßberg

3

3



Wald

4

3

1

Ostrach

1

1



Haigerloch

3

3



Glatt

2

2



Trochtelfingen

2

2



Hechingen

11

9

2

Summe

41

34

7 13

3. GENDARMRIE-REFORM DURCH DIE PREUßISCHE ZENTRALVERWALTUNG

Man kann gänzlich der Meinung sein, dass die Einverleibung der beiden hohenzollerischen
Gendarmeriekorps in die preußische Landgendarmerie zu einer wirkungsvollen Polizeireform
führte. Beide wurden zu einem durchaus effektiven Polizeikörper traditioneller Prägung (z. B.
militärische Organisation und überkommenes Aufgabenspektrum). Die Gendarmerie galt als
unverwechselbares Mittel der preußischen Zentralverwaltung, im neuen Regierungsbezirk eine
umfassende staatliche Durchsetzungskraft herzustellen. Für sie galt jetzt der angejahrte preußische
Wahlspruch: „Ein Schutz dem friedlichen Bürger, ein Schrecken dem Verbrecher!" Ein
nicht zu unterschätzendes Merkmal der Fusionierung mit der preußischen Landgendarmerie
war wohl die Einführung einer einheitlichen Uniform. Künftig trugen die Gendarmen in den

13 StAS Ho 235 VIII 106.

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