Universitätsbibliothek Freiburg i. Br., ZG 1563
Hohenzollerischer Geschichtsverein [Hrsg.]
Zeitschrift für Hohenzollerische Geschichte
44(129).2008
Seite: 28
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http://dl.ub.uni-freiburg.de/diglit/zhg2008/0032
Manfred Teufel

Alle Ungereimtheiten in der Verteilung der Gendarmerie beseitigte später die Verordnung vom
28. Januar 1866 (MBliV 27): Nunmehr geschah die Einteilung der Dienststellen nach Maßgabe
des Bedürfnisses und der örtlichen Verhältnisse durch den Minister des Innern nach Rücksprache
mit dem Chef der Gendarmerie. Bloße Veränderungen in der Zuteilung der Gendarmerie
innerhalb desselben Regierungsbezirks standen dem Regierungspräsidenten im
Einvernehmen mit dem Brigadier zu.20

Die angedeutete Verringerung der Gendarmeriestärke in den Hohenzollernschen Landen kann
allenfalls mit einer Entspannung auf dem Felde der Kriminalität in Beziehung gebracht werden,
obschon das benachbarte Baden zu gleicher Zeit die Einzelstationen der Gendarmerie aufhob
und jeden Posten mit zwei Gendarmen besetzte.21 Über den seinerzeitigen Kriminalitätsanfall
erfahren wir einige Daten aus einem Bericht des Oberamts Hechingen an die Kgl. Regierung
in Sigmaringen vom 18. Juni 1866, der die Vermehrung der Gendarmerie in dem diesseitigen
Oberamts-Bezirk zum Inhalt hat. Darin wird eine Liste der Staatsanwaltschaft Hechingen angedeutet
, wonach dort vom 1. Juli 1865 bis heute 62 Diebstähle, darunter 8 schwere, 2 Raubanfälle
, 12 Unterschlagungen, 15 Vermögensbeschädigungen, 2 Brandstiftungen und 54
Körperverletzungen und Misshandlungen zu bearbeiten waren.22

Im übrigen soll klar gemacht werden, dass für die öffentliche Ordnung, Ruhe und Sicherheit
immer von den Ortschaften eigens bestellte Polizeidiener zu sorgen hatten. In manchen Gemeinden
waren darüber hinaus Waldbaumwarte, Feldschützen und Nachtwächter für den Sicherheitsdienst
aufgestellt. Über das Tätigkeitsfeld z. B. des Nachtwächters von Oberschmeien
setzt uns ein wissenswerter Beitrag von Otto H. Becker ins Bild.23

Wie eng das Zusammenspiel zwischen Gendarmerie und den Oberämtern Sigmaringen, Gam-
mertingen, Hechingen und Haigerloch nach der 1852 zur Wirkung gekommenen „Neu-Or-
ganisation der Verwaltungsbehörden der Hohenzollernschen Lande" angelegt war und
welchen Einfluss die Ämter auf den Polizeidienst nahmen, mag daraus erhellen, dass sie selbst
die Patrouillenbezirke der Gendarmen festlegten. In einem Bericht des Commandos des Sigmaringer
Distrikts der 8. Gendarmerie-Brigade vom 28. April 1864 an das Kgl. Oberamt hier-
selbst nahm Major von Schweinichen zu der versuchsweisen provisorischen Eintheilung des
Patrouillenbezirks der Gendarmen im Oberamt Sigmaringen Stellung und Hess wissen, dass
ich mich mit dem mir zugestellten Plane in soweit einverstanden erkläre, als einem von mir hier
beigefügten Plane dieser Patrouillenbezirks-Eintheilung Rechnung getragen wird, indem in
dem beigefügten Plane die Ergänzungen resp. Abänderungen enthalten sind, welche von meinem
dienstlichen Standpunkte für das Allerhöchste Dienst-Interesse geboten erscheinen ....

Es folgen dann Vorschläge zur Streifung der Bezirke Beuron-Baerenthal nach Auflösung der
dortigen Gendarmerie-Station durch den zu Wald stationierten Gendarmen und über die Höhe
der vom Oberamt bisher bewilligten jährlichen Gratifikation. Ab 1. Mai 1864 hatten die im
Oberamt Sigmaringen stationierten 7 Gendarmen folgende Orte zu bestreifen:

20 Fleischmann: Art.: Gendarmerie in: Wörterbuch des Deutschen Staats- und Verwaltungsrechts. Band
2. Tübingen. 1913.

21 Im übrigen vergl. Manfred Teufel: Die Verbrechensbekämpfung im 18. Jahrhundert im Gebiete des
heutigen Landes Baden-Württemberg - Eine kriminalhistorische Regionalstudie - In: Die Kriminalpolizei
2002. S. 141-146.

22 StAS, Ho 235 VIII 108.

23 Otto H. Becker: Der Nachtwächter in Oberschmeien. In: Hohenzollerische Heimat, 54 (2004) S. 37.

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