Universitätsbibliothek Freiburg i. Br., ZG 1563
Hohenzollerischer Geschichtsverein [Hrsg.]
Zeitschrift für Hohenzollerische Geschichte
44(129).2008
Seite: 36
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  (z. B.: IV, 145, xii)



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http://dl.ub.uni-freiburg.de/diglit/zhg2008/0040
Manfred Teufel

in Hohenzollern auszugsweise so: In Hohenzollern sind 17 Gendarmen und 1 Oberwachtmeister
vorhanden. Hiervon entfallen auf den Oberamtsbezirk Hechingen 3 Gendarmen (in der
Stadt Hechingen 2, in Burladingen 1). Diese 3 Gendarmen haben abgesehen von dem dünn
bevölkerten Oberamtsbezirk Gammertingen die räumlich größten Geschäftsbezirke mit durchschnittlich
bedeutend größerer Einwohnerzahl als die übrigen Gendarmen. Der Oberamtsbezirk
Hechingen ist der industriereichste Oberamtsbezirk Hohenzollerns. Der Volkscharakter ist
ein anderer als in den übrigen Teilen des Landes. Die Fabrikbevölkerung und die Leute, welche
als Hausierer die Welt durchwandern und... in die Heimat zurückkehren, erschweren den
Gendarmen den Dienst. Namentlich in Bisingen, einer Gemeinde mit rund 1.350 Einwohnern,
nahe der Württembergischen Grenze, und viel Fabrikbevölkerung haben sich unhaltbare Verhältnissegebildet
.... Diebeiden Gendarmen, weichein Hechingen wohnen, sind außer Stande,
Ordnung zu schaffen. Der dritte Gendarm in Burladingen kann nicht in Betracht kommen,
weil er zu weit weg wohnt. (..........) Es ist nicht angängig, einen der beiden Hechinger Gendarmen
vorübergehend Bisingen als Stationsort anzuweisen, weil beide Gendarmen in der
Stadt Hechingen mit ihrer zahlreichen Fabrikbevölkerung selbst dringend gebraucht werden.

(...........) Ich bitte daher in Hohenzollern eine weitere Fußgendarmenstelle zu gründen und

dem Gendarmen Bisingen als Wohn-(Stations)ort anzuweisen. Auch macht sich gerade in Bisingen
die Zigeunerplage stark bemerkbar, weil dorthin eine Menge Zigeuner aus Württemberg
abgeschoben werden. Die 8. Gendarmeriebrigade stimmt meinem Antrage zu. (..........)

Das langgestreckte Hohenzollernland mit seinen zerrissenen Grenzen kann mit anderen Teilen
der Monarchie nicht verglichen werden............41

Fürs Erste blieb dieser Antrag ohne Erfolg. Im April 1905 setzte das Oberamt Hechingen in
einem „Eilt sehr! "-Bericht vielmehr den Regierungspräsidenten ins Bild, dass es zur Verfolgung
der Zigeuner, die in Bisingen und Steinhofen Diebstähle verübt haben sollten, genötigt
war, den Herrn Oberamtmann von Haigerloch sofort telefonisch zu bitten, den Gendarm Ger-
bing mit entsprechendem Auftrag zu versehen.42 Im Juli des folgenden Jahres hatten die Oberamtmänner
von Haigerloch, Hechingen und Gammertingen dem Regierungspräsidenten die
Patroullienbezirke ihrer Kreise neu zusammenzustellen. Danach waren im Oberamtsbezirk Haigerloch
Gendarmen in Haigerloch selbst, in Empfingen und Dettingen stationiert. In der Übersicht
des Oberamts Gammertingen vom 24. Juli 1906 waren die Stationen Gammertingen,
Trochtelfingen, Veringenstadt und Strassberg verzeichnet. Die vom Oberamt Hechingen unterm
27. Juli 1906 eingereichte Übersicht weist die Streifenbezirke Hechingen I (berittener Gendarm
), Hechingen II (Fußgendarm) und Burladingen nach. Bisingen und Steinhofen wurden
nach wie vor vom berittenen Gendarmen aus Hechingen betreut. Bisingen allerdings zusammen
mit dem in Haigerloch wohnhaften Gendarmen.

Statt auf die speziellen Interessen der Sigmaringer Regierung bezüglich der Besetzung einer
weiteren „einfachen" Gendarmenstelle für Hohenzollern einzugehen, stellte die 8. Gendarmerie
-Brigade allenthalben Reflexionen über die massive Organisationsänderung der Gendarmerie
bzw. Zuteilung eines weiteren aufsichtsführenden Oberwachtmeisters an. Das von der
Brigade erstellte Konzept, das dem Regierungspräsidenten am 11. April 1907 zuging, vermittelt
einen fundamentalen Aufschluss der dortmaligen gendarmeriedienstlichen Verknüpfungen
. Das schwerfällig abgefasste Expose soll auch wegen den landsmannschaftlichen
Eigentümlichkeiten fast lückenlos herangezogen werden: Nach Ansicht der Brigade hat sich für
eine wirksame militärische Beaufsichtigung die dringende Notwendigkeit ergeben, den Ober-

41 StAS Ho 235 VIII 110.

42 StAS Ho 235 VIII 110.

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