Universitätsbibliothek Freiburg i. Br., ZG 1563
Hohenzollerischer Geschichtsverein [Hrsg.]
Zeitschrift für Hohenzollerische Geschichte
44(129).2008
Seite: 47
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http://dl.ub.uni-freiburg.de/diglit/zhg2008/0051
Von der Frauenarbeitsschule zur Hauswirtschaftlichen Schule Hechingen

8. SDtonatSturfen:
im flletbernfif)en: ben ganjen lag . . 10 Ji
oonnittog? .... 7 „

nachmittags ...... 5 „

in ben übrigen fächern: ben ganzen £ag 7 „
oormtttagS . . 6 „
nachmittags . . 4 „
Uebec billig erfcljeinenbe anberroeitige f^eftfefe'
itngen, roie bei gleichzeitigem SBefuche jroetet Sch»e>
ftern, oon benen bie eine oörmittaaS, bie anbere
nachmittags am Unterrichte teilnimmt, entleibet
baS Kuratorium.

§ ö.

Am ScMuffe «neS ÄurfuS lann eine Schülerin
•noch, einen Sftonat ober langer in einem oon ibr
liefuchten Reiche f'cb noch roeher auSbilben; ebenfo
ift früheren Schülerinnen ber SBefud) einzelner Rurfe
einen SWonat ober noch, länger gemattet, foroeit btr
iRaum im ünterricbtSloial eS juläfjt.

lieber bie aufnähme entfeheibet baS Kuratorium.

Sdjuloerf äumniffe fönnen nicht nachgeholt wer-
beti, eS fei benn; bafj fie burch. laugereS Kranffein
ber ©dtjülerin oerurfadjt mürben, ?Jn biefem 2?atte
entfeheibet über bie Qtit beS SRachholenS baS Rura«
torium nüch Anhören ber Sehuloorfteherin.

§ T.

35er Unterricht bauert oon 8-12 Uhr oonnit.
tagS imb oon 2-5 Uhr nachmittags. SDie 3Jcitt=
»och? ©amStao.SRachutittage fmb frei.
$)te Raufen befrimmt bie leitenbe Seln-erm
'Sit im ganjen 8 SBocljen betragenben Strien
fetjt baS Kuratorium feft.

§ 8.

SDer Austritt ift nur am Cnbe eines RurfuS
geftattet unb rnu| rechtzeitig ber Ieitenben Seljrerin
angezeigt werben. (Sme SWcfoergÜtung beS bereits

gezahlten SchutgelbeS futbet bei oorjeitigem Austritt
nicht ftait

Ueber Ausnahmen entfeheibet baS Kuratorium.
§ »•

3>ie ^anbhabung ber SriSjiptin uhterfteht ben
2ef)rerinnen.

SBegen nicht georbneter Aufführung in ober
außerhalb ber Schule fatm ber AuSfchlufj einer
(Schülerin beantragt »erben.

SDie ffintfeheibung barüber fleht bem Ruraro*
rium ju.

§ 10.

©ei Sßeranftaltungen oon SehulauSftellungen
fmb bie Schülerinnen oerpflichtet, bie im (Schuljahre
in ber Schule angefertigten Arbeiten ju biefem
3»ecfe jur Sßerfügung ju ftellen.

§ 11.

S)aS Kuratorium ift befugt, nach ©ebfirfniS eine
fachmdnnifche S?eoifion ber Schule ju oerantaffen.
§ 12.

SS ift ben einzelnen Schülerinnen unterfagt,
©efchenle irgenb einer SCrt an bie ÄngefteUten bec
Schule ju geben.

Seetangen, ben 23. fteSmar 1911.

£äufjler. dfihtlaut. SBatliSljaufet.
Subroig SBeit. Sörth. Soffler.

©utgeheifjen oon ber (Semeinbenerrretung in ber
Sifcung oom 28. g-eBruar 1911.

8-

fiäufjler. Senn.

In der Denkschrift über die städtische Frauenarbeitsschule10 heißt es weiter:
„Aber auch das bisher Geschaffene genügte bald nicht mehr. Der Zudrang zur Schule, besonders
von Seiten der Bevölkerung der umliegenden Gemeinden wuchs von Jahr zu Jahr. Die
sich neu Anmeldenden mussten immer wieder auf kommende Kurse verwiesen werden. Weitere
Unterrichtsräume konnte die Stadt aus Mangel an solchen nicht zur Verfügung stellen. Der
besonders starke Zudrang zur Schule nach dem Kriege gebot, in der Lokalfrage unbedingt Abhilfe
zu schaffen. Die Stadt mietete deshalb im Jahre 1920 frei gewordene Lagerräume der Ba-
ruch'schen Fabrik und verlegte die Schule dorthin. Jetzt besitzt die Schule drei geräumige
Unterrichtslokale und einen Bügelraum. Die Schülerinnenzahl wuchs auf ungefähr 100 an und
machte die Anstellung der beiden Hilfslehrerinnen Frl. Bisinger und Frl. Haug im Oktober 1920
nötig. Frl. Bisinger schied am 1. Januar 1922 aus dem Lehrkörper der Frauenarbeitsschule wieder
aus, an ihre Stelle trat Frl. Haaf.

Weil ein großer Teil der Schülerinnen von den umliegenden ländlichen Gemeinden stammt, ist
der Besuch der Schule während der Winterkurse naturgemäß ein stärkerer als im Sommer.
Wie die Erfahrung lehrt, kann im Winter mit einer Besuchszahl von 70 - 80, dagegen im Sommer
mit einer solchen von 50 - 60 ständig gerechnet werden."

Eine solch große Schülerzahl verlangte natürlich nach einer Schulordnung mit festen Vorgaben.
Die Schulleiterin Frieda Neriich machte sich denn auch im Juni 1921 daran, eine solche Schulordnung
auszuarbeiten. Diese wurde am 22. Juli 1921 in der Sitzung des Gemeinderates genehmigt
und veröffentlicht.11

10 Stadtarchiv Hechingen, Akten, A200, Reg.-Nr. 5120.

11 Ebd.

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