Universitätsbibliothek Freiburg i. Br., ZG 1563
Hohenzollerischer Geschichtsverein [Hrsg.]
Zeitschrift für Hohenzollerische Geschichte
44(129).2008
Seite: 50
(PDF, 59 MB)
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http://dl.ub.uni-freiburg.de/diglit/zhg2008/0054
Johanna Möllenberg

i. Pfalz, von Mai 1919 bis 1. Oktober 1920 an der Gewerbeschule von S. Rommel und L. Thomas
in Frankfurt a. 0., seit 13. Oktober 1920 in Hechingen an der Frauenarbeitsschule angestellt
.

Die 2. Hilfslehrerin Fräulein Fanny Haug erhielt ihre Ausbildung auch an der hiesigen Schule,
dann war sie ein Jahr im Institut der Englischen Fräulein zu Wallerstein und zwei Monate auf
der Modenakademie der Zuschneidervereinigung vom Rheinland und Westfalen zu Köln a.
Rh., seit 13. Oktober 1920 an der Frauenarbeitsschule hier angestellt.

Gehalt der Leiterin und Lehrerinnen

Leiterin und Lehrerin Frau Neriich 13860 Mark
Lehrerin Clara Bisinger 6507 Mark (vorläufig)

Hilfslehrerin Maria Stölzle 11730 Mark
Hilfslehrerin Fanny Haug 5490 Mark

5. 1922: Die Frauenarbeitsschule wird als freiwillige Abteilung
(Wahlschule) der Berufsschule unterstellt.

Schon im Frühjahr 1921 hatte die Schulleiterin Frieda Neriich dem Vorstand der Städtischen
Frauenarbeitsschule Hechingen mitgeteilt, dass fünf Schülerinnen die Gesellenprüfung in der
Damenschneiderei ablegen wollen. In ihrem Antrag an das Regierungspräsidium Sigmaringen
wies sie darauf hin, dass es in Hechingen keine Meisterinnen gäbe, die die Ausbildung in ihrer
Werkstatt übernehmen könnten. Deswegen beantragte die Schule als Lehrwerkstätte im Sinne
des § 129 RGO Abs. V anerkannt zu werden.

Der Regierungspräsident antwortete am 12. Dezember 1921,12 dass die Frauenarbeitsschule
zuerst an die Berufsschule angegliedert werden müsse, um einen „Ergänzungszuschuß" erhalten
zu können. „Ich bemerke noch", heißt es in dem Schreiben des Regierungspräsidenten
vom 4. März 1922 „dass ein Gesetz in Vorbereitung ist, nach dem die gesamte schulentlassene
weibliche Jugend unter 18 Jahre durch Ortsstatut zum Besuche der Berufsschulen herangezogen
werden kann. Nach dem Stand der Verhandlungen ist anzunehmen, dass das Gesetz
am 1. April 1922 in Kraft treten wird."

Am 17.01.1922 beschließt deshalb der Schulvorstand, die Frauenarbeitsschule als Freiwillige
Abteilung (Wahlschule) der Berufsschule zu unterstellen.

Daraufhin bewilligt der Regierungspräsident einen Zuschuss von 22 000 Mark und gibt in
einem Schreiben vom 20. Mai 192213 seine Zustimmung dazu bekannt, dass - zunächst für
4 Jahre - an der Hechinger Frauenarbeitsschule - als einziger im preußischen Hohenzollern! -
Meisterinnen ausgebildet werden dürfen. Allerdings müssten die Lehrerinnen der Frauenarbeitsschule
auch den Unterricht „in Nähen, Flicken und Stopfen für die Pflichtschülerinnen der
Berufsschule erteilen. Deren Schulleiter Fritz stimmt dem zu, wehrt sich aber gegen den
Wunsch des Regierungspräsidenten, auch Kochunterricht und Unterricht in Säuglingspflege zu
erteilen und begründet dies mit den hohen Kosten und der Platzfrage.

12 Ebd.

13 Ebd.

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