Universitätsbibliothek Freiburg i. Br., ZG 1563
Hohenzollerischer Geschichtsverein [Hrsg.]
Zeitschrift für Hohenzollerische Geschichte
44(129).2008
Seite: 85
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http://dl.ub.uni-freiburg.de/diglit/zhg2008/0089
Der Sigmaringer Regierungspräsident Franz Graf von Brühl (1852 - 1928)

1. Militärdienst und Referendariat

Am 1. Oktober 1875 tritt er als Einjährig-Freiwilliger in das „vornehme" preußische 1. Garde-
Dragoner-Regiment Königin von Großbritannien und Irland ein. Nachdem Brühl am 30. September
1876 als Unteroffizier zur Reserve entlassen worden ist, steigt er über regelmäßige
Wehrübungen während seines Justiz-Referendariates und seiner anschließenden Verwaltungslaufbahn
zum Leutnant und schließlich zum Rittmeister auf. Eine letzte, über 56 Tage
gehende Wehrübung absolviert er noch als Verwaltungsgerichtsdirektor in Sigmaringen vom
Juni bis August 1897. Erst nach seiner Ernennung zum Regierungspräsidenten in Hohenzol-
lern gilt er im Mobilmachungsfall als unabkömmlich und wird ihm der Abschied aus dem Militärdienst
gewährt.9 Der Status als Reserveoffizier dient Brühl unübersehbar als wichtiges
Entreebillet für seine Karriere im preußischen Justiz- und Verwaltungsdienst.
Während von seinen Brüdern der älteste die Standesherrschaft Forst und Pforten übernimmt,
zwei andere Karriere im preußischen Militärdienst machen, ein weiterer Maler und Kunstakademiedirektor
und ein letzter Priester in Breslau wird,10 tritt Franz Graf von Brühl in den preußischen
Justiz- und sodann in den Verwaltungsdienst ein. Voraussetzung für die Ernennung
zum Referendar am 8. Dezember 1875 und den tatsächlichen Antritt des Vorbereitungsdienstes
im Herbst 1876 ist die Verpflichtungserklärung des Vaters, seinen Sohn, den Rechtskandidaten
Franz Graf von Brühl, bis zu einer mit auskömmlichem Gehalt verbundenen Anstellung
im Staatsdienst standesgemäß zu unterhalten.11 Ausbildungsstationen im preußischen Justizdienst
sind sodann vom Oktober 1876 bis November 1880 die Gerichtskommission in Sommerfeld
, das Kreisgericht in Lübben, das Kreisgericht in Berlin und die dortige Staatsanwaltschaft
, das Kammergericht in Berlin, die Staatsanwaltschaft am Landgericht II in Berlin sowie
Tätigkeiten bei Justizrat Eisermann und als Vertreter des Rechtsanwalts Kupfer in Cottbus.12 Die
Karrierelaufbahn Brühls gerät im Frühjahr 1881 kurzfristig ins Stocken, als er die große Staatsprüfung
nicht besteht und das Justizministerium behufs besserer Vorbereitung auf die Wiederholungsprüfung
und zumal im Referieren sein Referendariat um neun Monate verlängert.13
Nach einem weiteren Vorbereitungsdienst beim Landgericht I in Berlin vom Mai 1881 bis Februar
1882 besteht er die große Staatsprüfung mit der Note ausreichend und wird am 22. November
1882 zum Gerichtsassessor ernannt.14

9 Personalakte Franz Graf von Brühl 1883 - 1933 (Geh. Staatsarchiv Berlin 1. HA Rep. 77 Nr. 613); Lebenslauf
1884 (wie Anm. 7).

10 Friedrich-Franz, Fideikommissherr u. erbliches Mitglied des preußischen Herrenhauses; Johannes Mauritius
, königl. preuß. Generalleutnant z.D.; Ferdinand, königl. preuß. Generalmajor z.D.; Leopold,
päpstl. Geheimer Kämmerer u. Kuratus am Erziehungshaus Maria-Hilf in Breslau; Alfred, Direktor u.
erster Lehrer der Kunstakademie in Königsberg (vgl. Gotha 1900, 1910, 1920, 1930, wie Anm. 5);
www.pages.prodigy.net/ptheroff/gotha/bruhl.html).

11 Verpflichtungserklärung von Graf von Brühl v. 24. 10. 1875 (Acta personalia des Königlichen Kammergerichts
zu Berlin betreffend die Prüfung und Anstellung des Rechts-Kandidaten Maria Franz Leopold
August Petrus Hubertus Xaver Grafen von Brühl als Referendarius 1875 - 1882 und als Gerichtsassessor
1882, StAS Ho 235 T3 Nr. 599).

12 Schreiben des Präsidenten des Königlichen Kammergerichts an das Staats- und Justizministerium
v. 1. 12. 1880 mit Bitte um Präsentierung des Referendars Graf von Brühl zur großen Staatsprüfung
(ebenda).

13 Bescheid des Justizministeriums an Referendar Graf von Brühl v. 14. 5. 1881 (ebenda).

14 Mitteilung des Justizministers an den Präsidenten des Kammergerichts Berlin v. 30. 11. 1882 (ebenda).

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