Universitätsbibliothek Freiburg i. Br., ZG 1563
Hohenzollerischer Geschichtsverein [Hrsg.]
Zeitschrift für Hohenzollerische Geschichte
44(129).2008
Seite: 86
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Edwin Ernst Weber

2. Erste Verwaltungsstelle in Gammertingen

Von seiner ihm im Dezember 1882 zugewiesenen unbesoldeten Stelle beim Amtsgericht in Forst
bemüht sich Brühl im Frühjahr 1883 mehrfach um Übernahme in die allgemeine preußische
Staatsverwaltung.15 Möglicherweise auch auf Intervention seines Vaters stellt ihm der preußische
Innenminister mit Schreiben vom 17. April 1883 die baldige Übertragung der kommissarischen
Verwaltung des Oberamts Gammertingen in den Hohenzollernschen Landen in Aussicht
- verbunden mit dem Hinweis, dass die hohenzollerischen Oberamtmänner in gleichem Rang wie
die Landräte im übrigen Preußen stünden.16 Nach einer vorausgegangenen 40tägigen Wehrübung
tritt Brühl sodann am 19. Juni 1883 die Tätigkeit im Oberamtsstädtchen Gammertingen
an. Im Jahr darauf hat er durch königliche Bestallung vom 24. März 1884 die ersehnte Lebensstellung
im preußischen Verwaltungsdienst erreicht und wird definitiv zum Oberamtmann in
Gammertingen ernannt, verbunden mit der Zuweisung einer Dienstwohnung.17 Als Brühl nach
knapp eineinhalbjähriger Tätigkeit in Gammertingen im Januar 1885 zum kommissarischen Landrat
des Kreises Daun in der Eifel ernannt wird,18 nimmt er aus Hohenzollern vor allem die noch
in einem Lebensrückblick 30 Jahre später lebhafte und eindrucksvolle Erinnerung an die Feierlichkeiten
1884 zur goldenen Hochzeit des Sigmaringer Fürstenpaares Karl Anton und Josephine
von Hohenzollern und die große Beteiligung aller Schichten der Bevölkerung an diesem eigentlich
privaten Festanlass des früheren Regenten mit.19

In seiner neuen Funktion in der strukturschwachen und unter einem Bevölkerungs-Rückgang
leidenden Eifel erwirbt sich Brühl ganz hervorragende Verdienste durch die Aufforstung von
Heideflächen, den Bau von Ent- und Bewässerungsanlagen und die Errichtung von Verkehrswegen
, so dass ihn die Kreisbewohner der „Kölnischen Zeitung" zufolge nur ungern scheiden
sehen, als er im März 1889 zum zunächst wiederum kommissarischen Landrat und Polizeidirektor
in Koblenz berufen wird.20 Auch auf dieser Stelle in einem städtischen Wirkungsbereich
ist er zur Zufriedenheit des Innenministers tätig, der ihn 1896 gegenüber dem preußischen
König und obersten Dienstherrn als einen tüchtige(n) und zuverlässige(n) Beamte(n) würdigt
und ihn aufgrund seiner geschäftlichen Leistungen und sein(es) persönliche(n) Auftreten(s) zur
Beförderung in eine höhere Stelle empfiehlt.21 Gänzlich zufrieden mit seiner Tätigkeit in der
preußischen Innenverwaltung scheint Graf Brühl indessen nicht zu sein, interessiert er sich
doch 1895 für eine Verwendung bei der Ansiedlungs-Kommission für Westpreußen oder für
die geplante Stelle eines landwirtschaftlichen Attaches im auswärtigen Dienst Preußens. Auf
eine entsprechende Nachfrage des Oberpräsidenten der Rheinprovinz bescheinigt der Koblenzer
Regierungspräsident Brühl eine Vorliebe für landwirtschaftliche Angelegenheiten sowie
gesammelte Kenntnisse und Erfahrungen auf diesem Gebiet.22

15 Korrespondenz zwischen Franz Graf von Brühl und dem preußischen Innenminister vom Februar bis
April 1883 (Personalakte Berlin, wie Anm. 9).

16 Schreiben von Innenminister von Puttkamer an Brühl v. 17. 4. 1883 (ebenda).

17 Schreiben von Innenminister von Puttkamer an Brühl v. 30. 3. 1884 (ebenda).

18 Romeyk (wie Anm. 3) S. 383.

19 Franz Graf von Brühl: Meine Tätigkeit in Hohenzollern, handschriftliche Zusammenstellung v. 14. 7.
1924 auf Bitten von Franz Keller, Sigmaringen (Nachlass Franz Keller, StAS Dep. 1 T 6-7 Nr. 55).

20 Kölnische Zeitung v. 14. 11. 1899 (Personalakte Berlin, wie Anm. 9); HVZ v. 4. 8. 1919 (wie Anm. 1).

21 Gesuch des preußischen Innenministers an den Kaiser und König v. 9. 4. 1896 betr. Übertragung der
Stelle als Verwaltungsgerichtsdirektor in Sigmaringen an den bisherigen Landrat des Kreises Coblenz
Graf von Brühl (Personalakte Berlin, wie Anm. 9).

22 Schreiben des Oberpräsidiums der Rheinprovinz an Regierungspräsident Herrn von Itzenplitz zu Coblenz
v. 18. 2. 1895 und Antwortschreiben des Regierungspräsidenten v. 28. 2.1895 betr. Landrat
Graf von Brühl (Personalakte des Landrats und commissarischen Polizei-Directors Graf von Brühl zu Coblenz
1885 - 1895, StAS Ho 235 T 3 Nr. 608).

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