Universitätsbibliothek Freiburg i. Br., ZG 1563
Hohenzollerischer Geschichtsverein [Hrsg.]
Zeitschrift für Hohenzollerische Geschichte
44(129).2008
Seite: 134
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http://dl.ub.uni-freiburg.de/diglit/zhg2008/0138
Rolf Vogt

Regierungssekretär Dünschel staunte deshalb sehr, als er bei seinem Besuch im Hechinger Rathaus
am 29. und 30. Mai mit Carl Sauerland fand, dass die Überträge noch in keinem Fall bewirkt
, sondern nur die Titel eingetragen waren. Stadtrechner Hermann Bumüller klagte über
seine Arbeitsbelastung. Er habe auch noch einen ganzen Stoß Mahnzettel aus dem Rechnungsjahr
1907/08, die bis zum Abschluss am 15. Juni 1908 nicht beigetrieben werden könnten
. Bumüller erklärte, die Rückstände kämen nicht zuletzt daher, dass die Gemeindesteuern
nur einmal jährlich im Dezember eingezogen würden.

Jetzt hatte Carl Sauerland genug. Er witterte einen Schuldigen. Als ihm Dünschels Aktenvermerk
vorlag, knallte er Wilhelm Zoll die Forderung nach Stellungnahme auf den Tisch. Bumüller
solle genau erklären, wie weit er mit der Rechnung 1907 und den laufenden
Kassengeschäften sei. Falls sich Stadtrechner Bumiller der Erfüllung der ihm gestellten Aufgaben
nicht gewachsen fühlt, hat er sich hierüber zu erklären, schrieb Sauerland am 3. Juni. Von
Zoll verlangte er einen Stellenplan mit genauer Beschreibung der Aufgaben der städtischen Beamten
. Bumüller verteidigte seine Geschäftsführung in einer neunseitigen Denkschrift, die Wilhelm
Zoll am 10. Juni mit seinem Plan über die Beschäftigung der städtischen Beamten - den
Stellenbeschreibungen für Stadtsekretär Emil Schreiber, Stadtrechner Hermann Bumüller, die
Bureau-Assistenten Buckenmaier und Josef Hömig, den Bureaugehilfen Simmendinger und
Hilfsarbeiter Rathgeber - an die Regierung in Sigmaringen weiterreichte. Die Gemeindesteuern
würden rechtzeitig erhoben, erklärte Zoll, der Umlagebeschluß am 11. Juni gefasst. Ähnlich
hatte ein Jahr zuvor Konrad Mayer mit dem Hinweis auf die rechtzeitige Überweisung der
Staatssteuern zu besänftigen versucht.

Die an und für sich unproblematische Nachprüfung der am 27. Februar 1908 von Stadtrat
Philipp Jakob Lorch vorgelegten Rechnungen der Nebenfonds kam genauso schleppend voran.
Am 26. Juni bat Wilhelm Zoll - auf Nachfrage - um Aufschub. Den Auftrag hätten die Stadtverordneten
Reinhard Strobel, Hermann Wallishauser und Rudolf Levi, aber trotz wiederholten
Drängens seien Wallishauser und Levi rückständig, schrieb Zoll. Hermann Wallishauser sei
schon längere Zeit verreist. Carl Sauerland ärgerte sich das nächste Mal. Geradezu unverzeihlich
[...] ist es, die Angelegenheit dadurch weiter hinauszuschleppen, weil ein Mitglied der Prüfungskommission
verreist ist, schimpfte er am 2. Juli zurück nach Hechingen. Dann müsse die
Arbeit ein Ersatzmann erledigen. Zehn Tage ließ er den Hechingern Zeit. Inzwischen hatten
Strobel und Levi die Arbeit aber getan, den Stadtverordneten lagen die Berichte über die Prüfung
der Rechnungen 1903/04 bis 1906/07 von Gutleuthaus-Pflege, Lokalarmenfonds, Armenhausfonds
und Almosenpflege am 16. Juli 1908 vor. Alle Abweichungen vom Plan wurden
nachträglich genehmigt. Die Meldung aus dem Hechinger Rathaus ging gleich am nächsten
Tag nach Sigmaringen103. Inzwischen war Anton Häußler neuer Bürgermeister.
Die Geschäfte des Gaswerks neu zu regeln, schaffte Interimsbürgermeister Wilhelm Zoll - gerade
so. Einer der ersten Briefe, den er im Rathaus öffnete, war am 11. März 1908 der Fest-
stellungsbeschluss für die Gaswerksrechnung 1906/07, den Konrad Mayer als einen seiner

103 StAS, Ho 235 T 7-8 Nr. 728, Defektensache des verstorbenen Stadtrechners Klaiber in Hechingen.
StadtAH, Bände A 62, Beschlüsse der Stadtverordnetenversammlung, 09.07.1908, 16.07.1908. Gesondert
geprüft wurde der Fürstin-Eugenie-Denkmal-Fonds. Die Sparkassenbücher von 1901/02 bis
1907/08 waren in Ordnung. Der Gemeinderat stellte die Rechnungen am 24.09.1908 fest, s. StadtAH,
Bände A 34, Beschlüsse des Gemeinderats, 17.09.1908, 24.09.1908. StAS, Ho 235 T 7-8 Nr. 728,
Defektensache des verstorbenen Stadtrechners Klaiber in Hechingen. Sauerland erlegte der Stadt am
09.05.1908 die Pflicht auf, künftig auch die Feststellungsbeschlüsse für die Nebenfondsrechnungen
regelmäßig der Aufsichtsbehörde vorzulegen.

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