Universitätsbibliothek Freiburg i. Br., ZG 1563
Hohenzollerischer Geschichtsverein [Hrsg.]
Zeitschrift für Hohenzollerische Geschichte
44(129).2008
Seite: 146
(PDF, 59 MB)
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Rolf Vogt

von mir anerkannte Personalverminderung auf dem hiesigen Rathaus in absehbarer Zeit nicht
eintreten, zog er den letzten Trumpf aus dem Ärmel152.

Carl Sauerland war nicht überzeugt. Der Feststellungsbeschluss vom 23. März 1905 sei ungesetzlich
gefaßt worden, antwortete er am 30. November und erinnerte daran, dass Strobel
sich die Rechnung erst zwei Jahre später, im Juni 1907, angesehen habe. Der Stadtkassenskandal
- Sauerland sprach vornehm vom Sachverhältnis bezüglich der Defekte bei der Gemeindekasse
- könne nur dann ganz aufgeklärt werden, wenn auch die Rechnung für 1903
auf etwa vorgekommene Unterschlagungen nachgeprüft wird. Das laufende Defektenverfahren
könne auch zum Teilverfahren erklärt werden, sagte er, überließ es aber der dortigen Verantwortung
[...], ob und in welchem Umfange dort in eine Prüfung der Gemeinderechnung
für 1903 eingetreten werden soll'153. Das war der gewünschte Freibrief. Am 22. Dezember bekräftigten
die Stadtverordneten ihr Gesuch vom 12. November und beschlossen, von der Prüfung
abzusehen154. Die Stadt setzte sich durch, Carl Sauerland und Franz Graf von Brühl gaben
nach.

Als Bezirksausschuss machten sie der Stadt Hechingen als erstes aber klar, dass ein Antrag
weit über das Ziel hinaus schoss. Bürgermeister Mayer kann nicht wegen der ihm zur Last zu
legenden Vergehen in der Aufsichtsführung ganz allgemein subsidiär für die bei der Stadtkasse
entstandenen Defekte im Defektenverfahren haftbar erklärt werden, schrieb der Regierungspräsident
am 9. November. Das sei nur denkbar, wenn die Stadt Mayer selbst Unterschlagungen
nachweise. Der Bezirksausschuss stellte der Stadt stattdessen den Regreßweg
anheim. Mit gleicher Post gingen die von den Stadtverordneten am 29. Oktober unterschriebenen
Anlagen zum Defektenantrag zurück nach Hechingen. Beanstandet wurden die Berechnung
der von Klaiber unterschlagenen Beträge und die Kosten der Rechnungslegung.
Im Kollegium verhandelte der Bezirksausschuss unter dem Vorsitz von Franz Graf von Brühl am
7. Dezember 1908 über die Hechinger Anträge. Auch der nächste wurde gleich zu Beginn der
Sitzung abgeschmettert. Emil Beizer blieb am Tisch sitzen. Der Befangenheitsantrag scheiterte.
Einstimmig. Ob [...] eine Befangenheit anzunehmen ist, wenn zwischen einem Beamten und
einem der Beteiligten eine besondere Freundschaft besteht, mag zweifelhaft erscheinen [...]
Der Bezirksausschuß ist einstimmig der Ansicht, daß dieser Fall nicht vorliegt, heißt es in der
Begründung155. Die Zentrums-Seite frohlockte, die liberale Öffentlichkeit bedauerte. Das spiegeln
jedenfalls die Zeitungsberichte, die die Nachricht aus nichtöffentlicher Runde bald verbreiteten156
.

152 StAS, Ho 235 T 7-8 Nr. 728, Defektensache des verstorbenen Stadtrechners Klaiber in Hechingen.
StadtAH, Bände A 62, Beschlüsse der Stadtverordnetenversammlung, 12.11.1908.

153 StAS, Ho 235 T 7-8 Nr. 728, Defektensache des verstorbenen Stadtrechners Klaiber in Hechingen.

154 StadtAH, Bände A 62, Beschlüsse der Stadtverordnetenversammlung, 22.12.1908. StAS, Ho 235 T 7-
8 Nr. 728, Defektensache des verstorbenen Stadtrechners Klaiber in Hechingen.

155 StAS, Ho 247 T 1 Nr. 71, Defektensache des verstorbenen Stadtrechners Klaiber-Hechingen. StAS, Ho
247 T 1 Nr. 72, Erlaß von Defektenbeschlüssen bei der Stadtkasse.

156 Z Nr. 280/09.12.1908. Hz. Bl. Nr. 281/10.12.1908, 283/12.12.1908. Die Nachricht von der Ablehnung
des Befangenheitsantrags drang über den katholischen Zoller an die Hechinger Öffentlichkeit,
weitere Details der Sitzung sind nicht bekannt geworden. Die katholische Seite fand die Entscheidung
erfreulich, die liberalen Hohenzollerischen Blätter meinten, es wäre aber doch schöner, wenn der Herr
Amtsgerichtsrat über seinen Freund nicht zu Gericht säße.

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