Universitätsbibliothek Freiburg i. Br., ZG 1563
Hohenzollerischer Geschichtsverein [Hrsg.]
Zeitschrift für Hohenzollerische Geschichte
44(129).2008
Seite: 170
(PDF, 59 MB)
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Otto H. Becker

denburg, Schlesien und Hinterpommern. Erwähnt seien hier die Schlösser Beutnitz, Griesel
und Hohlstein sowie das Herrenhaus Jannewitz3.

Diese Gebäude wurden freilich nur zeitweise von Angehörigen des Fürstlichen Hauses genutzt.
Nur wenige dieser Bauten dienten als Sitz Fürstlicher Behörden und Dienststellen oder fanden
zuweilen als Jagdschlösser Verwendung. Diesen „Luxus" konnte sich das Fürstliche Haus Ho-
henzollern vor allem dank der Steuerbefreiung4, der jährlich von Preußen für die Abtretung der
Souveränitätsrechte in Hohenzollern entrichteten Rentenzahlungen5 sowie der Ablösungszahlungen
und sonstiger Erträge aus dem sehr beachtlichen Domanialvermögen, das um 1880
rund 94.000 Hektar umfasste6, ohne Probleme leisten. Diese Einkünfte setzten die Fürsten
Leopold und Wilhelm auch noch in die Lage, das 1893 abgebrannte Schloss in Sigmaringen
in weit größerem Umfang wieder aufzubauen.

Die rechtlichen und wirtschaftlichen Rahmenbedingungen erfuhren nach dem verlorenen Weltkrieg
und der Abschaffung der Monarchie 1918 eine grundlegende Veränderung. Die Vorrechte
des Adels wurden abgeschafft und die Apanage aus Berlin eingestellt. Die Domänen in
Brandenburg, Hinterpommern und Schlesien, die noch vor dem Kriege große Gewinne abwarfen
, wurden von der Agrarkrise des Ostens erfasst und erwirtschafteten nur noch Verluste7
. Der Domänenbesitz in der Tschechoslowakei erlitt infolge einer Landreform empfindliche
Einbußen8. Die dort nach dem Ableben des Fürsten Wilhelm 1927 fällige Erbschaftsteuer war
so hoch, dass sich die Fürstliche Verwaltung genötigt sah, dafür den Besitz des Rentamts
Stecken 1934 an die Tschechoslowakei abzutreten9.

Bereits zehn Jahre davor hatte eine Forleulenplage größten Ausmaßes die Fütstlichen Waldungen
in Brandenburg heimgesucht. 1928/29 schließlich erlitten die Wälder in Hinterpommern
gewaltige Verluste durch den Kieferspinnerfraß10.

Fürst Wilhelm, von 1905 bis 1927 Chef des Fürstlichen Hauses Hohenzollerns, ordnete angesichts
der eingetreten Lage jedoch nur moderate Sparmaßnahmen an. So hob er beispielsweise
1919 die Forstinspektion Sigmaringen auf11. Kurz vor seinem Tod gab er schließlich dem

3 Grundlegend Otto H. Becker: Vom See zum Meer. Zur Geschichte des Grundbesitzes des Fürstlichen
Hauses Hohenzollern-Sigmaringen im 19. bis 20. Jahrhundert. In: Adel im Wandel. Oberschwaben
von der frühen Neuzeit bis zur Gegenwart. Hrsg. im Auftrag der Gesellschaft Oberschwaben vom
Mark Hengerer und Elmar L. Kuhn in Verbindung mit Peter Buckle. Bd. 1. Stuttgart 2006. S. 415 - 427.

4 Otto Victor Ambronn: Denkschrift über die Prärogative und staatsrechtliche Stellung der Mitglieder der
Hohenzollernschen Fürstenhäuser in Folge der Abtretung der Souverainitäts und Regierungs-Rechte
über die Fürstenthümer Hohenzollern an die Krone Preußen. Berlin 1861. S. 45ff.

5 Ebd. S. 55; Eberhard Gönner: Die Revolution von 1848/49 in den hohenzollerischen Fürstentümern
und deren Anschluss an Preußen (Arbeiten zur Landeskunde Hohenzollerns 2). Hechingen 1952. S.
192.

6 Hierzu s. Becker, Vom See zum Meer (wie Anm. 3) S. 419f.

7 Otto H. Becker: Die Fürstl. Hohenz. Besitzungen in Pommern. In: Hohenzollerische Heimat 38 (1988)
S. 52f.; ders., Vom See zum Meer (wie Anm. 3) S. 420.

8 Ders., Vom See zum Meer (wie Anm. 3) S. 424.

9 Ebd.

10 Becker, Besitzungen in Pommern (wie Anm. 7) S. 51; ders., Vom See zum Meer (wie Anm. 2) S. 423.

11 Otto H. Becker: Die Jagdinspektion Beutnitz: Ein Beitrag zur Fürstl. Hohenz. Forst- und Jagdgeschichte.
In: Hohenzollerische Heimat 40 (1990) S. 35.

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