Universitätsbibliothek Freiburg i. Br., ZG 1563
Hohenzollerischer Geschichtsverein [Hrsg.]
Zeitschrift für Hohenzollerische Geschichte
44(129).2008
Seite: 253
(PDF, 59 MB)
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http://dl.ub.uni-freiburg.de/diglit/zhg2008/0257
Gefängnis, Staatliche Verwaltungsschule, Gastschloss: Schloss Haigerloch

Von 1576 bis 1634 bestand infolge einer Erbteilung im Hause Hohenzollern neben den Linien
Hohenzollern-Hechingen und Sigmaringen eine eigene Haigerlocher Linie9. Nach der Etablierung
dieser Linie begann Graf Christoph von Hohenzollern-Haigerloch alsbald mit der baulichen
Ausgestaltung seiner Residenz. Es lag nahe, zunächst einen repräsentativen Wohnsitz zu schaffen
, wie dies auch die Hechinger und Sigmaringer Verwandtschaft tat. Der Graf ließ die mittelalterliche
Burg ab 1580 erheblich erweitern und zu einem Renaissanceschloss ausbauen10. Zu
dieser Zeit wurden auch als Nebengebäude des Schlosses die Zehntscheuer (Fruchtkasten; um
1580), die Hofkaplanei mit Schmiede (1585 - 1588), der nördliche Torturm (um 1580) sowie
vermutlich auch die Obervogtei mit Verlies und Torwarthaus11 errichtet. Noch vor Beendigung dieser
Arbeiten ließ Christoph mit den Vorbereitungen zum Bau der Schlosskirche beginnen, die in
den Jahren 1584 bis 1607 errichtet wurde. Die Arbeiten waren damit erst nach dem Tode Graf
Christophs, 1592, abgeschlossen12. Auf die Kirche kann im vorliegenden Beitrag wegen des beschränkt
zur Verfügung stehenden Umfangs nicht näher eingegangen werden13. Die erste bauliche
Ausgestaltung der Residenz verschlang erhebliche Geldmittel und belastete die kleine
Herrschaft schwer. Da die finanzielle Bürde wohl zum großen Teil auf die Untertanen abgewälzt
wurde, kam es zu Fronverweigerungen und um 1594 zu einem regelrechten Aufstand14.
Nach dem Aussterben der Haigerlocher Linie fielen die Herrschaften Haigerloch und Wehrstein
1634 an Hohenzollern-Sigmaringen. Da Haigerloch als zollerisches Allod reichsunmittelbar war,
kam der Herrschaft eine Sonderstellung innerhalb des rechtlich völlig inhomogenen Gebiets der
Fürsten von Hohenzollern-Sigmaringen zu, denn die Grafschaften Sigmaringen und Veringen
ebenso wie die Herrschaft Wehrstein waren österreichische Lehen. Ihren reichsfürstlichen Stand
konnten die Fürsten gerade mit dieser reichsunmittelbaren Herrschaft Haigerloch begründen15.

9 Walther Bernhardt: Die Hohenzollernsche Erbteilung im Jahr 1576. In: Zeitschr. f. Hohenz. Geschichte
12 (1976), S. 9 - 28. - Wolfram Ulshöfer: Das Hausrecht der Grafen von Zollern. Sigmaringen 1969,
S. 109ff.

10 Die Burg wurde offenbar schon zu Beginn des 15. Jhdts. als Schloss bezeichnet (Hodler, Haigerloch (wie
Anm. 1), S. 384f. 387ff.). Inwiefern es bereits damals unserem heutigen Begriff Schloss, das im Gegensatz
zur Burg ausschließlich Wohnzwecken dient, entspricht, ist wohl eher zu bezweifeln (Schmitt,
Burgen (wie Anm. 1), S. 28). - Zur Umwandlung von "festen Burgen zu entfestigten Schlössern": Werner
Paravicini, Zusammenfassung, in: Protokoll der Bruchsaler Arbeitstagung der Arbeitsgemeinschaft
für geschichtliche Landeskunde des Oberrheins, Karlsruhe 1989, S. 76-81, S. 76ff.

11 Diese Bauzeit nennt Schmitt, Burgen (wie Anm. 1), S. 202. - Walther Genzmer (Hg.): Die Kunstdenkmäler
Hohenzollerns. Band I: Kreis Hechingen. Hechingen 1939, S. 140: nur 18. Jhd. - Zur Ausgestaltung
der zollerischen Residenzen: Andreas Zekorn: Kultur in Hohenzollern - Kunst, Bildung, Wissenschaft
, Presse und Vereinswesen. In: Fritz Kallenberg (Hg.), Hohenzollern. Stuttgart 1996, S. 360-
409, S. 362f.

12 Genzmer, Kunstdenkmäler Hechingen (wie Anm. 11), S. 114ff. - Hodler, Haigerloch (wie Anm. 1), S.
118, S. 466ff. - Karl Werner Steim: Vor 400 Jahren war Baubeginn der Schloßkirche Haigerloch. In: Hohenz
. Heimat 35 (1985), S. 5-8.

13 Schloßkirche Haigerloch. Hg. v. Kath. Pfarrkirche St. Trinitatis / [Hans Albrecht Oehler], München [u.a.]
1993.- Genzmer, Kunstdenkmäler Hechingen (wie Anm. 11), S. 114-126.

14 Hodler, Haigerloch (wie Anm. 1), S. 120, S. 469. - Zekorn, Haigerloch (wie Anm. 2).

15 Zum Territorium: Fritz Kallenberg: Die hohenzollerischen Fürstentümer am Ausgang des Alten Reiches.
Ein Beitrag zur politischen und sozialen Formation des deutschen Südwestens (Diss. mschr.). Tübingen
1961, S. 5ff. - Andreas Zekorn: Zwischen Habsburg und Hohenzollern. Verfassungs- und Sozialgeschichte
der Stadt Sigmaringen im 17. und 18. Jahrhundert. Sigmaringen 1996, bes. S. 364ff., 514f.
- Ders.: Konsens und Dissens: Kooperation und Konflikte innerhalb und zwischen den Landschaften
des Fürstentums Hohenzollern-Sigmaringen. In: Peter Buckle (Hg.): Landschaften und Landstände in
Oberschwaben. Bäuerliche und bürgerliche Repräsentation im Rahmen des frühen europäischen Parlamentarismus
. Tübingen 2000, 179-205, 193ff. (zur Herrschaft Wehrstein mit weiterer Literatur).

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