Universitätsbibliothek Freiburg i. Br., ZG 1563
Hohenzollerischer Geschichtsverein [Hrsg.]
Zeitschrift für Hohenzollerische Geschichte
46(131).2010
Seite: 75
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Ein Ereignis und seine Deutung

des 11. Jahrhunderts (1064) hatten andere Grafen (vermutlich die Grafen von Achalm)
hier die Grafenrechte inne.76 Das von Schmid vermutete Ausgreifen der Zollern auf die
dem Sülchgaugrafen angeblich unterstehende Hattenhuntare, in der der Zollern liegt,
beruht auf der im 19. Jahrhundert aufgekommenen Lehre von der Untergliederung der
Gaue in Hundertschaften. Die neuere Forschung sieht in den Huntaren in fränkischer
Zeit geschaffene Militärsiedlungen, die sich später zu Adelsherrschaften entwickelt haben
. Im vorliegenden Fall ist auch zu bedenken, dass die Hattenhuntare nur bis zum
Jahr 888 erwähnt ist.77 Unsicher ist der letzte Anhaltspunkt Schmids: Die Identität der
in den Totenbüchern eingetragenen Grafen Burchard und Hesso mit dem Grafen von
Zollern bzw. dem Sülchgaugrafen kann nur vermutet werden.

Heinrich Witte, der in seiner Abhandlung von 1895, Schmid widersprechend, die
Zollern als einen Zweig der Grafen von Nellenburg von den Burkardingern herleiten
wollte, hielt es für möglich, dass Burchard und Wezel von Zollern in einer Fehde über
Erbstreitigkeiten zwischen Nellenburgern und Zollern (darüber berichtet allerdings
keine Quelle) getötet worden seien. Der Kampf müsste dann selbstverständlich im Hegau
stattgefunden haben, weil in der Chronik des Klosters Petershausen berichtet wird:
Am St. Stephans-Altar liegen vier adelige Männer begraben, die gemeinsam erschlagen
wurden, nämlich Wernher [=Wezel], Burchard, Heriman und Wolf am J%

Ludwig Schmids und Heinrich Wittes Vermutungen zu 1061 - auch ihre Versuche,
für die schon 1831 von Ernst Ludwig Leichtlen79 aufgestellte These der Abkunft der
Zollern von den Burkardingern, Beweise zu erbringen - fanden manche Zustimmung,80

76 Schöntag, Herrschaftsbildungen (wie Anm. 2), S. 186 f. - In dem 1064 im Scherragau auftretenden
Grafen Rudolf sah auch Schmid einen Grafen von Achalm, den er aber - weil Schmid davon ausging, dass
die Grafschaft im Scherragau im 11. Jahundert bei den Zollern war - für den Vormund der 1061 gefallenen
Burchard und Wezel hielt, für die er die Grafschaft verwaltete. - Für Ludwig Schmid waren die Zollern als
Inhaber der Scherragrafschaft (bereits im 11. Jahrhundert) so wichtig, weil die Scherragrafschaft im 9. Jahrhundert
in der Hand von Angehörigen des schwäbischen Herzogshauses der Burkardinger war, von denen
er die Zollern herleiten wollte. Vgl. dazu: Der Landkreis Balingen. Amtliche Kreisbeschreibung. Bd. 1. Balingen
1960, S.216.

77 Vgl. dazu: Hans Jänichen: Baar und Huntari. In: Grundfragen der Alemannischen Geschichte (Vorträge
und Forschungen 1). Konstanz 1955, S. 83-151. - Karl Kroeschell: Art. „Hundertschaft". In:
Handwörterbuch zur Deutschen Rechtsgeschichte. Bd. 2. Berlin 1978, Sp. 271-276.

78 Heinrich Witte: Die älteren Hohenzollern und ihre Beziehungen zum Elsaß. Festschrift zur Einweihungsfeier
des Kaiser-Friedrich-Denkmals bei Wörth. Straßburg 1895, S. 114, 119. - Die Chronik des
Klosters Petershausen. Neu hg. und übersetzt von Otto Feger. Lindau/Konstanz 1956 (Schwäbische
Chroniken der Stauferzeit 3), S. 104f.

79 Ernst Julius Leichtlen: Die Zähringer. Freiburg im Breisgau 1831, S. 33.

80 So der Fürstl. Hohenz. Archivdirektor Karl Theodor Zingeler (1845-1923). Er bezeichnete den Scherragau
als den ureigenen Gau der Zollern und ihrer Vorfahren und die Schalksburg als den ältesten Stammsitz
und die Urwiege, der Zollern als Nachfahren der Burkardinger. Karl Theodor Zingeler: Hohenzollern.
Bilder aus der Gegenwart und der Vergangenheit der Stammlande des deutschen Kaiserhauses, Stuttgart
1897, S. 145-156. Und: Karl Theodor Zingeler und Georg Buck: Zollerische Schlösser, Burgen und
Burgruinen in Schwaben. Berlin 1906, S. 44-47. - Franz Xaver Hodler (1855-1922) versuchte in seiner
,Geschichte des Oberamts Haigerloch' (Hechingen 1928, S. 30,33) das Konglomerat von geschichtlichen Tatsachen
und Kombinationen bei Schmid und Witte zu entwirren, um zu vertretbaren Ergebnissen zu kommen
. Zum Tod von Buchard und Wezel referiert er den Lösungsvorschlag Schmids und bemerkt dazu abschließend
: Diese Auffassung hat viele Anhänger gefunden, kann aber keine Beweiskraft beanspruchen.

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