Universitätsbibliothek Freiburg i. Br., ZG 1563
Hohenzollerischer Geschichtsverein [Hrsg.]
Zeitschrift für Hohenzollerische Geschichte
46(131).2010
Seite: 77
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Ein Ereignis und seine Deutung

auf Stammtafeln) Burchard als Stammvater aller Zollern und als Vater des Grafen Friedrich
I. gen. Maute (f vor 1125) bezeichnet wird.

Am Ende des 19. Jahrhunderts waren Burchard und Wezel von Zollern für kurze Zeit
in das Blickfeld der an der Landesgeschichte interessierten Öffentlichkeit geraten. Als
man 1892 begann, die baufällige romanische Michaelskirche in Burgfelden abzubrechen,
wurden an den Innenwänden der Kirche Wandmalereien des ausgehenden 11. und beginnenden
12. Jahrhunderts entdeckt. Eine der Bildszenen an der Nordwand zeigt, wie ein
Reiter im Wald überfallen, von mit Schwertern und Stangen bewaffneten Männern vom
Pferd gezerrt und erschlagen wird (Abb. 5). Wer mit der Geschichte der Hohenzollern
vertraut war, wollte im „Uberfall im Walde" - wie diese Szene genannt wurde - die
Darstellung des Todes von Burchard und Wezel sehen, wofür auch noch die Aufdeckung
eines Plattengrabs als angeblicher Grablege der beiden Zollern zu sprechen schien.88 Die
darüber geführte Diskussion endete mit der Erkenntnis, dass der „Überfall im Walde"
kein weltliches Ereignis, sondern das Gleichnis vom Barmherzigen Samariter darstellt.
Auch wurde daran erinnert, dass die Michaelskirche und die Schalksburg im 11. Jahrhundert
nicht im Besitz der Zollern waren. So wurde die Michaelskirche in Burgfelden
dann doch nicht zu einem von manchem erhofften hohenzollerischen Erinnerungsort.

Damit ist jedoch noch nicht das Ende der Bemühungen um die Deutung von Bert-
holds Erwähnung der ersten Zollern erreicht. Bei allen seit dem 16. Jahrhundert aufgekommenen
Deutungen ist die bereits von Martin Crusius 1695 festgestellte Tatsache,
dass die beiden Zollern in der Chronik Bertholds nicht als Grafen bezeichnet werden,
unbeachtet geblieben.89 Erst der preußische Archivar und Historiker Adolf Friedrich
Riedel (1809-1872)90 wies 1854 darauf hin, dass Burchard und Wezel ohne Grafenprädikat
erwähnt sind, und dass die Zollern im 11. Jahrhundert zunächst nicht als Grafen
sondern als mächtige Grundherren erscheinen.91

Ludwig Schmid ging nur kurz auf Riedels Beobachtung ein. Er sah hier kein Problem
, weil der im St. Galler Totenbuch eingetragene Burchard als Graf bezeichnet wird,

88 Hieronymus Edelmann: Von Burgfelden. In: Blätter des Schwäbischen Albvereins 6 (1892), S. 225-
227. - Eugen Gradmann: Die Wandgemälde in Burgfelden. In: Ebenda, S. 229-231. - Paul Wilhelm
Keppler: Die Wandmalereien in Burgfelden bei Balingen. In: Reutlinger Geschichtsblätter 4 (1893), S. 1-
9. - Eduard Paulus: Kurzer Uberblick über Kunst und Altertum in Württemberg. Festschrift zum fünfzigjährigen
Jubiläum des Württembergischen Altertumsvereins. Stuttgart 1893, S. 22. - Die Kunst- und Altertums
-Denkmale im Königreich Württemberg. Bearb. von Eduard Paulus. Bd. 2: Schwarzwaldkreis.
Stuttgart 1897, S. 21-25. - Paul Weber: Die Wandgemälde zu Burgfelden auf der Schwäbischen Alb.
Darmstadt 1896. - Karl Theodor Zingeler und Georg Buck: Zollerische Schlösser (wie Anm. 80),
S. 43-51. - Georg Scheja: St. Michael in Burgfelden. München/Berlin 1963 (Grosse Baudenkmäler 117).
- D.Jakobs u.a: Michaelskirche Burgfelden. Beuren 2004 (Kulturdenkmale in Baden-Württemberg 1).

89 Vgl. oben Anm. 6.

90 Vgl. Holtze: Art. „Riedel, Adolf Friedrich Johann". In: Allgemeine Deutsche Biographie 28 (1889),
S. 514-517. - Klaus Neitmann: Art. „Riedel, Adolf Friedrich Johann". In: Brandenburgisches Biographisches
Lexikon. Hg. von Friedrich Beck und Eckhart Henning. Potsdam 2002, S.330f. - Wolfgang
Ribbe: Archivare als brandenburgische Landeshistoriker. Drei Lebensbilder aus drei Generationen.
In: Jahrbuch für brandenburgische Landesgeschichte 55 (2004), S. 100-107.

91 Adolf Friedrich Riedel: Die Ahnherren des Preußischen Königshauses bis gegen Ende des O.Jahrhunderts
. Berlin, 1854, S. 23 (zuerst erschienen in: Abhandlungen der Königlichen Akademie der Wissenschaften
zu Berlin. Philologische und historische Abhandlungen. 1854, S. 13-154).

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