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Haigerloch
Das „Stadtbüchle" von 1457 überliefert im Stadtarchiv Haigerloch (Amtsbuch 1) und im Staatsarchiv Sigmaringen
(StAS Ho 177 T1 Nr. 36) (Foto: Stadt Haigerloch).
5. HAIGERLOCH ALS VERWALTUNGSSITZ
Innerhalb der Herrschaft war Haigerloch die einzige Stadt, weshalb ihr zahlreiche zentralörtliche
Funktionen zukamen. In der Stadt hatte die gräfliche bzw. fürstliche Verwaltung
für die gesamte Herrschaft Haigerloch ihren Sitz. Zugleich wurde die Herrschaft
Wehrstein von Haigerloch aus mitverwaltet.24 Der erste herrschaftliche Beamte war der
Obervogt, Mitte des 16. Jahrhunderts Vogt und seit Ende des 17. Jahrhunderts Oberamtmann
genannt.25 Das Oberamt war eine Mittelinstanz zwischen der vorgesetzten herrschaftlichen
Regierung, die sich nach 1634 in Sigmaringen befand, und den städtischen
bzw. dörflichen Verwaltungsorganen. Es war unter anderem für die Verwaltung und die
Rechtsprechung, die nicht in kommunale Kompetenz fiel, zuständig und bildete eine Appellationsinstanz
.26 Der Oberamtmann war eidlich gegenüber Bürgermeister, Gericht,
24 Kallenberg, Fürstentümer (wie Anm. 14), S. 114. - Zur Residenz als Verwaltungssitz: Bernd Wunder
: Von der Kanzlei zu Kasernen und Ministerien. Das Werden der modernen Regierungsmetropole. In:
Andermann, Residenzen (wie Anm. 3), S. 113-126.
25 Hodler, Haigerloch (wie Anm. 2), S. 819.
26 Kallenberg, Fürstentümer (wie Anm. 14), S. 114ff. - Hodler, Haigerloch (wie Anm. 2), S. 819f.,
S. 842. - Einen Uberblick über die vielfältigen Aufgaben des Oberamts geben die im Findbuch zum Bestand
Oberamt Haigerloch (StAS Ho 177) verzeichneten Akten.
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