Universitätsbibliothek Freiburg i. Br., ZG 1563
Hohenzollerischer Geschichtsverein [Hrsg.]
Zeitschrift für Hohenzollerische Geschichte
46(131).2010
Seite: 95
(PDF, 40 MB)
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http://dl.ub.uni-freiburg.de/diglit/zhg2010/0103
Haigerloch

Die städtischen Ämter spiegeln die Bandbreite der kommunalen Aufgaben wieder.
Viele Positionen waren nach dem Kollegialitätsprinzip besetzt. Dabei gab es sowohl
Änderungen bei der Anzahl der Ämter, denn manche wurden im Laufe der Zeit nicht
mehr vergeben und neue Ämter kamen hinzu, wie auch bei der Anzahl der Personen,
mit denen die einzelnen Ämter besetzt waren. Die folgende Ubersicht orientiert sich
am Stand vom Jahre 1686.54 Die Ämter können - abgesehen von der jurisdiktionellen
Funktion des Gerichts - grob in drei Rubriken eingeteilt werden. Hier ist zunächst die
städtische Haushalts-, Finanz- und Bauverwaltung zu nennen. Das wichtigste Amt war
das des bzw. der Bürgermeister: der Amtsbürgermeister verwaltete die Einnahmen und
Ausgaben der Stadt, der Baubürgermeister führte die Aufsicht unter anderem über den
Wege- und Brückenbau sowie über die Stadtfronen.55 Die Steuerveranlagung geschah
durch fünf von Rat, Gericht und dem herrschaftlichen Amtmann beauftragte Personen
. Sie sollte alle fünf bis sechs Jahre vorgenommen werden. Für Änderungen in der
Art der Steuerveranlagung war die gesamte Bürgerschaft zuständig.56

Als weiterer Aufgabenbereich sind die Polizeiaufgaben zu nennen. Die Nahrungsmittelkontrolle
nahmen die Wein-, Brot- und Fleischbeseher vor. Die vier Feuerschauer
überwachten die Einhaltung der Brandverhütungsbestimmungen. Im landwirtschaftlichen
Bereich waren vier Ross- und Viehbeschauer sowie zwei Hirtenmeister eingesetzt.
Die fünf Untergänger sorgten unter anderem für die Bereinigung von Grenzstreitigkeiten
.57

Schließlich gab es zahlreiche Ämter zur Verwaltung der kirchlichen Pflegen und des
Spitals: zwei Heiligenpfleger in der Unterstadt, zwei Heiligenpfleger in der Oberstadt,
einen Frühmesspfleger für die obere Stadt, zwei Spitalpfleger und zwei Siechenpfleger.58

Für die Wahrnehmung anderer Aufgaben, die nicht ehrenamtlich erfüllt werden konnten
, stellte die Stadt festbesoldete Diener ein und legte zum Teil deren Dienstpflichten
fest. Zu nennen sind hier Stadtschreiber, Schulmeister, Stadtknecht, Wächter, Toreschließer
, Schützen, Hirten sowie die Hebamme, die ebenfalls bei der Gerichtsbesetzung ernannt
werden konnte. Der Mesner wurde zusammen mit dem Pfarrer eingestellt.59

Unter die kommunale Selbstverwaltung fiel insgesamt ein weiter Bereich, der hier
nur angedeutet werden konnte. Dabei ist stets zu bedenken, dass die städtischen Organe
auch als eine Art Unterobrigkeit im herrschaftlichen Gefüge fungierten. Deutlich

54 Amter und Zahlen im Folgenden nach: Gerichtsbesetzung vom 6.2.1686 (StAS Ho 177 T 4 Nr. 289); Ergänzungen
: StASHo 177T1 Nr. 122 (1551 Juli 31), Art. 5 (Brot-, Fleisch- u. Weinbeseher, Tuchbeseher und
-besiegler, Feuerschauer), Art. 37 (Eicher und Untergänger). Weggefallen waren bis 1686 beispielsweise
Tuchbeseher und -besiegler sowie die Eicher, die ursprünglich zur Kontrolle des Handwerks eingesetzt
wurden.

55 Hodler, Haigerloch (wie Anm. 2), S. 822.

56 „Stadtbüchle" von 1457 (wie Anm. 11): Von der anlegung der stur; in: StAS Ho 177 T1 Nr. 122 (1551,
Juli 31), Art. 33.

57 Der Vertrag von 1551 nennt zusätzlich noch Tuchbeseher und Eicher (StASHo 177T1 Nr. 122, Art. 5
u. 37). Diese Ämter wurden bei der Gerichtsbesetzung 1686 nicht vergeben.

58 Zu den gesamten Ämtern: Gerichtsbesetzung vom 6.2.1686 (StAS Ho 177 T 4 Nr. 289). - Batzer, Haigerlocher
Stadtbuch (wie Anm. 23), S. 205 ff.

59 StASHo 177T1 Nr. 122 (1551 Juli 31), Art. 36, 38 und 40; StASHo 177T4Nr.289. - Batzer, Haigerlocher
Stadtbuch (wie Anm. 23), S. 210ff.

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