Universitätsbibliothek Freiburg i. Br., ZG 1563
Hohenzollerischer Geschichtsverein [Hrsg.]
Zeitschrift für Hohenzollerische Geschichte
46(131).2010
Seite: 96
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Andreas Zekorn

wird dies vor allem im jurisdiktioneilen Bereich, wo der Schultheiß, als herrschaftlicher
Beamter, und das Gericht die unteren Gerichtsinstanzen bildeten.60

7. DIE BEVÖLKERUNGSSTRUKTUR

Haigerloch war eine relativ kleine Stadt gewesen. 1568 wurden 137 Steuerzahler gezählt,
nach dem Dreißigjährigen Krieg ging deren Zahl auf 91 zurück. 1770 zählte man wieder
131 christliche Bürger, 1789 waren es 813 christliche Einwohner.61 Die Gesamteinwohnerzahl
dürfte damit bei 450 bis 540 Personen nach dem Dreißigjährigen Krieg, und
maximal bei rund 900 Einwohnern - inklusive der 20 jüdischen Familien62 - im Jahre
1789 gelegen haben, legt man einen Multiplikationsfaktor von fünf bis sechs zu Grunde.63

Die Grafen und später auch die Fürsten von Hohenzollern standen im Allgemeinen
der Reformation ablehnend gegenüber, und in der Bevölkerung sind bisher wenige reformatorische
Tendenzen belegt. Der Landesherrschaft entsprechend gehörten die Bürger
der katholischen Konfession an, mit Ausnahme einiger jüdischer Einwohner.64

Die Bevölkerungsstruktur der Residenzstadt Haigerloch gestaltete sich, wie in mittelalterlichen
und frühneuzeitlichen Städten üblich, sehr vielschichtig.65 Die Einwohnerschaft
kann nach der unterschiedlichen rechtlichen, sozialen und ökonomischen
Stellung der einzelnen Bevölkerungsgruppen unterschieden werden.

An erster Stelle sind hier die Bürger zu nennen, die sich in ihrer rechtlichen Stellung
durch den Besitz des Bürgerrechts von den übrigen Einwohnern abhoben. Das Bürgerrecht
erlangte man durch Geburt oder Aufnahme durch die herrschaftlichen Amtleute
und das Stadtgericht. Die Bürgerschaft war dabei interessiert, keine armen Perso-

60 Vgl. oben Anm. 49.

61 Hodler, Haigerloch (wie Anm. 2), S. 433 f.

62 Ebd., S. 328.

63 Häufig wird mit einem Multiplikationsfaktor von rund vier gerechnet. In Anbetracht dessen, dass in
Haigerloch noch herrschaftliche Beamte, die keine Bürger waren, sowie Hintersassen hinzugerechnet werden
müssen, erscheint ein Faktor von fünf bis sechs gerechtfertigt und wird auch von den Zahlen für 1789
nahegelegt. Zu den Multiplikationsfaktoren: Hektor Ammann: Wie groß war die mittelalterliche Stadt?
In: Carl Haase, Die Stadt des Mittelalters, 3 Bde. Darmstadt 1969-1973, hier: Bd. 1, S. 408-415. Weitere
Angaben: Zekorn, Zwischen Habsburg (wie Anm. 13), S.250f.

64 Hodler, Haigerloch (wie Anm. 2), S. 107ff. (zu den einzelnen Grafen im 16. Jahrhundert). Graf Christoph
(1576-1592) tolerierte Wiedertäufer in seiner Glashütte in Ensisheim (ebd., S. 117). Graf Joachim, ein
Bruder Christophs, konvertierte zur evangelischen Konfession: Ulshöfer, Hausrecht (wie Anm. 13),
S. 220. - Manfred Huber: Die Durchführung der tridentinischen Reform in Hohenzollern (1567-1648).
In: Hohenzollerische Jahreshefte 23 (1963), S. XV-XXIV, S. 1-130, S. 13 f. - Leo Saurer: Hohenzollern
und die Reformation. In: Mitteilungen des Vereins für Geschichte und Altertumskunde in Hohenzollern
54-57 (1920-23), S. I-XXXXVII. - Johann Nepomuk Wetzel: Geschichte der katholischen Kirche in
Schwaben-Hohenzollern. Bühl 1931, Teil II, bes. S. 209ff. - Zur Stellung der Bevölkerung: Zekorn, Zwischen
Habsburg (wie Anm. 13), S. 219ff.

65 Ausführlich und mit weiterer Literatur dazu: Walter G. Rödel: Im Schatten des Hofes - die Bevölkerung
der frühneuzeitlichen Residenzstadt. In: Andermann, Residenzen (wie Anm. 3), S. 83-111. -
Klaus Gerteis, Städte in der Frühen Neuzeit (wie Anm. 3), S. 163 ff. - Andermann, Cours et residences
(wie Anm. 3), S. 167f. - Isenmann, Stadt im Spätmittelalter (wie Anm. 31), S. 93-107, S. 245 ff.

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