Universitätsbibliothek Freiburg i. Br., ZG 1563
Hohenzollerischer Geschichtsverein [Hrsg.]
Zeitschrift für Hohenzollerische Geschichte
46(131).2010
Seite: 98
(PDF, 40 MB)
Bibliographische Information
Startseite des Bandes
Zugehörige Bände
Regionalia

  (z. B.: IV, 145, xii)



Lizenz: Creative Commons - Namensnennung - Weitergabe unter gleichen Bedingungen 4.0
Zur ersten Seite Eine Seite zurück Eine Seite vor Zur letzten Seite   Seitenansicht vergrößern   Gegen den Uhrzeigersinn drehen Im Uhrzeigersinn drehen   Aktuelle Seite drucken   Schrift verkleinern Schrift vergrößern   Linke Spalte schmaler; 4× -> ausblenden   Linke Spalte breiter/einblenden   Anzeige im DFG-Viewer
http://dl.ub.uni-freiburg.de/diglit/zhg2010/0106
Andreas Zekorn

Einzelne gehende Untersuchungen erforderlich, will man sich nicht auf allgemeine
Aussagen zur Rolle der Frau in der Frühen Neuzeit beschränken.71

Eine in einer Residenzstadt bzw. in einem Verwaltungsmittelpunkt wesentliche Einwohnergruppe
stellten die herrschaftlichen Beamten und Bediensteten dar. 1745 werden
in einer Ubersicht beispielsweise 25 fürstliche Diener in Haigerloch aufgeführt,
vorwiegend Verwaltungsbeamte, in der Landwirtschaft Tätige und Handwerker.72
Wenn der Fürst in Haigerloch residierte, ist noch ein größerer Hofstaat hinzuzurechnen
; von den über 40 Personen, die in den Rentei- und Fruchtrechnungen von 1745
aufgeführt werden, dürfte sich ein großer Teil in Haigerloch aufgehalten haben: vom
Hofkaplan über den Kammerdiener und verschiedene Kutscher bis hin zur Küchenmagd
.73 Im Vergleich dazu besaß die Stadt 131 Bürger im Jahre 177074, womit deutlich
wird, dass Hofdiener und Hofstaat einen ganz erheblichen Anteil an der Gesamteinwohnerschaft
stellten, auch wenn die Zahlen zeitlich auseinander liegen.

Von den Hofdienern besaß wohl ein Teil das Bürgerrecht75, viele Personen dürften
aber nur dem Hofschutz unterstellt gewesen sein, d.h. sie waren der städtischen Gerichtsbarkeit
entzogen und hatten auch keine bürgerlichen Rechte und Pflichten mit Ausnahme
der Steuerpflicht beim Besitz von bürgerlichen Gütern.76 Die Hofdienerschaft
war in sich sozial stark differenziert: die Spannbreite reichte vom hohen Beamten, der
unter Umständen sogar dem niederen Adel angehörte, wie Oberamtmann, Rentmeister
oder Kanzleiverwalter, über Gärtner oder Kastenknecht bis hin zum Scharfrichter.77 Innerhalb
der Gesamteinwohnerschaft kam den Hofdienern durch ihre rechtliche und
wirtschaftliche Abhängigkeit vom Hofe eine Sonderstellung zu; durch die Beschäftigung
bei Hofe wird ihre soziale Stellung in der Gesamteinwohnerschaft im allgemeinen gegenüber
vergleichbaren Bürgerschichten höher gewesen sein. Der Hofstaat stellte von seiner
sozialen Stellung her die eigentliche Spitze der Gesellschaft einer Residenzstadt dar.78

Hinzuweisen ist an dieser Stelle auf die Angehörigen des niederen Adels, die bereits
seit dem Mittelalter in Haigerloch ansässig waren. Häufig waren sie in höherer Position
direkt für die Verwaltung der Herrschaft Haigerloch zuständig oder standen anderweitig
in herrschaftlichen Diensten. Die Herren von Wellendingen befanden sich im 13. und

71 Heide Wunder: „Er ist die Sonn', sie ist der Mond". Frauen in der Frühen Neuzeit. München 1992. -
Auch für die Frühe Neuzeit: Edith Ennen: Frauen im Mittelalter. München 21985, S. 141 ff. - Isenmann,
Stadt im Spätmittelalter (wie Anm. 31), S. 292 ff. - Für Sigmaringen: Zekorn, Zwischen Habsburg (wie
Anm. 13), S.85ff.

72 StASHol77T4Nr.ll8.

73 Renteirechnung der Grafschaft Sigmaringen 1745/46 (StASFASDS 1 T16 Nr. 135). - Hier ist die Besoldung
der Jäger aufgeführt: Kastenrechnung der Grafschaft Sigmaringen 1745/46 (StAS FAS DS 1 T12
Nr. 127 und Nr. 128).

74 Hodler, Haigerloch (wie Anm. 2), S. 433.

75 Ebd., S. 580 ff., S. 865: Hier werden beispielsweise ein Verwalter oder der Schlosswagner genannt.

76 Exemtionsprivileg der Grafen von Zollern (StAS Ho 1 T 1-6 Nr. 91 [1471 Aug. 20]). - Kallenberg,
Fürstentümer (wie Anm. 14), S. 144; steuerpflichtig war auch der Fürst für Güter in der Stadt (StAS Ho 177
Tl Nr. 228 [1681 Feb. 28], Art. 8).

77 StAS Ho 177 T 4 Nr. 118. - Speziell zu den Scharfrichtern in Haigerloch: Maximilian Schaitel: Von
Scharfrichtern und Kleemeistern in Haigerloch, in: Hohenzollerische Heimat 21 (1971), S. 67-68.

78 Peter Claus Hartmann: Monarch, Hofgesellschaft und höfische Ökonomie. In: Andermann, Residenzen
(wie Anm. 3), S. 73-82, hier S. 77.

98


Zur ersten Seite Eine Seite zurück Eine Seite vor Zur letzten Seite   Seitenansicht vergrößern   Gegen den Uhrzeigersinn drehen Im Uhrzeigersinn drehen   Aktuelle Seite drucken   Schrift verkleinern Schrift vergrößern   Linke Spalte schmaler; 4× -> ausblenden   Linke Spalte breiter/einblenden   Anzeige im DFG-Viewer
http://dl.ub.uni-freiburg.de/diglit/zhg2010/0106