Universitätsbibliothek Freiburg i. Br., ZG 1563
Hohenzollerischer Geschichtsverein [Hrsg.]
Zeitschrift für Hohenzollerische Geschichte
46(131).2010
Seite: 101
(PDF, 40 MB)
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Haigerloch

Der alte jüdische Friedhof von Haigerloch im Wald
bei Haigerloch-Weildorf wurde als Bestattungsort
genutzt von etwa 1567 bis 1803; die letzte Beerdigung
fand 1884 statt (Foto: Andreas Zekorn).

Die Synagoge von Haigerloch mit Mikwe
(Foto: Andreas Zekorn).

brief das sogenannte Schirmgeld entrichten. Der Herrschaft stand die Aufnahme der Juden
zu, doch konnte die Stadt einen gewissen Einfluss auf die Niederlassung fremder
Juden ausüben. An die Stadt hatten die Juden ein jährliches Satz- oder Sitzgeld sowie
einen Beitrag für den Stadtmagistrat zu entrichten. Sie waren von den meisten bürgerlichen
Nutzungen ausgeschlossen, aber auch von einigen bürgerlichen Beschwerden wie
Fron-, Wacht- und Botendiensten befreit. Zu Steuer und Schätzung trugen die Juden allerdings
bei.85

1745 war die Anzahl der jüdischen Familien vom Grundsatz her auf zwanzig festgesetzt
worden. Die Juden bildeten eine eigene Gemeinde, an deren Spitze der Judenschultheiß
stand.86 Bei den Jahrgerichten waren die Juden anwesend und konnten ebenfalls
ihre Rügungen vorbringen.87

S. 410-427, hier S. 414 ff. (mit weiterer Literatur). - Karl Werner Steim: Juden in Haigerloch. Photos von
Paul Weber. Haigerloch o.J. (1987). - ders.: Die Synagoge in Haigerloch. Hg. v. der Stadt Haigerloch.
Haigerloch 1988. - Paul Sauer: Die jüdischen Gemeinden in Württemberg und Hohenzollern. Denkmale
, Geschichte, Schicksale (Veröffentlichungen der Staatlichen Archivverwaltung Bd. 18). Stuttgart 1966,
S. 87ff. - ders.: Die Juden am oberen Neckar. In: Quarthal, Zwischen Schwarzwald und Schwäbischer
Alb (wie Anm. 6), S. 377-391, S. 379ff. - Utz Jeggle (Hg.): Erinnerungen an die Haigerlocher Juden: ein
Mosaik. Tübingen 2000 - Klaus Schubert: Der gute Ort. Die jüdischen Friedhöfe Haigerlochs. Hg. v. der
Stadt Haigerloch. Haigerloch o.J. (1989). - Hodler, Haigerloch (wie Anm. 2), S.327ff. - Kallenberg,
Fürstentümer (wie Anm. 14), S. 144f.

85 Hodler, Haigerloch (wie Anm. 2), S.332, S. 351 f. - Kuhn-Rehfus, Juden in Hohenzollern (wie
Anm. 84), S. 18f. - StASHo 177 T1 Nr. 208 (1640 Mai 15), Nr. 258 (1745 März 27): Nach den Schutzbriefen
hatten die Juden einen Anteil an Wasser und Weide. Von steuerpflichtigen Gütern mussten sie die gleichen
Abgaben entrichten wie andere Untertanen.

86 Hodler, Haigerloch (wie Anm. 2), S. 328, S. 337f.

87 Jahrgericht vom 28.1.1648 (StASHo 177T4Nr.289).

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