Universitätsbibliothek Freiburg i. Br., ZG 1563
Hohenzollerischer Geschichtsverein [Hrsg.]
Zeitschrift für Hohenzollerische Geschichte
46(131).2010
Seite: 104
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Andreas Zekorn

8. DIE STÄDTISCHE WIRTSCHAFTSSTRUKTUR

Das Haigerlocher Bürgertum war vorwiegend handwerklich orientiert. Das Bürgerrecht
bildete die Voraussetzung, um ein Handwerk in der Stadt ausüben zu dürfen. Im
Gegensatz zum Landgebiet befanden sich in Haigerloch spezialisierte Handwerke, deren
Produktion über den unmittelbaren täglichen Bedarf hinausging. Nur in der Stadt
gab es Zünfte, in denen die Handwerker organisiert waren. Die Stadt wollte auch hinsichtlich
des Handwerks ein Zentralort für die Herrschaft sein. Dies macht sich etwa an
dem vorübergehend bestehenden Verbot für die Einwohner der Herrschaft bemerkbar,
bei auswärtigen Schmieden und Wagnern arbeiten lassen zu dürfen. Das Verbot war in
der Bruderschaftsordnung der Haigerlocher Schmiede und Wagner von 1604 ausgesprochen
. Die Landbewohner protestierten gegen diese, eine städtische Monopolstellung
sichernde Bestimmung, worauf die Verordnung 1607 wieder aufgehoben wurde.loc

Neben und zusätzlich zum Handwerk bildete die Landwirtschaft eine wichtige Lebensgrundlage
für die Einwohner. Die Bedeutung der Landwirtschaft zeigt sich etwa daran
, dass die Ratsämter der Ross- und Viehbeschauer sowie der Hirtenmeister existierten
und die Stadt eine große Anzahl verschiedener Hirten angestellt hatte. Eine wesentliche
Berechnungsbasis für die Besteuerung der Bürger bildete deren Besitz an Ackerland,
Vieh und Getreide. Detailliert waren die Weide- und Zutriebsrechte der Stadt geregelt.101

Deutlich wurde die städtische Wirtschafts- ebenso wie die gerade umrissene Sozialstruktur
der Bevölkerung vom Hofe geprägt:102 ein Großteil der Einwohner (Hofbedienstete
und Juden) war rechtlich und/oder wirtschaftlich unmittelbar vom Hofe abhängig
. Zahlreiche städtische Handwerker profitierten von Hofaufträgen, insbesondere
zu den Zeiten als Haigerloch baulich ausgestaltet wurde. Im Rechnungsjahr 1660/61
wurden beispielsweise von der herrschaftlichen Rentei an Besoldungen für Hofdiener
und -handwerker 845 Gulden, an die Handwerker 348 Gulden und an Boten- und Taglöhnen
rund 16 Gulden ausbezahlt. Berechnet man den in die fürstliche Schatulle entrichteten
Betrag nicht ein, so entfielen von den Ausgaben 42 % auf Besoldungen und
Löhne.103 Ein ähnliches Bild ergibt sich aus der Renteirechnung von 1745/46.104 Nicht
nur die Handwerker zogen dabei Gewinn aus Hofaufträgen, sondern auch zahlreiche

100 Hodler, Haigerloch (wie Anm. 2), S. 857ff. - StAS Ho 177T1 Nr. 176: Vertrag vom 4. Aug. 1607, Art.
6. — Zum Handwerk in Haigerloch vgl. auch H. Bürkle: Zünfte des Handwerks im Bezirk Haigerloch.
In: Landwirtschaft-, Gewerbe- und Industrie-Ausstellung des Kreises Hechingen, Haigerloch 1 .-9. Okt.
1949. Haigerloch 1949, S. 39f.

101 StAS Ho 177T4Nr.289; StAS Ho 177T1 Nr. 122 (1551 Juli 31), Art. 40; Haigerlocher „Stadtbüchle"
von 1457 (wie Anm. 11), Von der anlegung der stür. - Batzer, Haigerlocher Stadtbuch (wie Anm. 23),
S.218ff.

102 Vgl. allgemein: Hartmann, Monarch (wie Anm. 78), S. 78 ff.

103 Haigerlocher Renteirechnung 1660/61 (StAS FAS DS 3 T 2 Nr. 104 und Nr. 105): Gesamtausgaben:
6824 Gulden; abzüglich der in die herrschaftliche Schatulle abgeführten 3947 Gulden ergibt dies 2877 Gulden
tatsächliche Ausgaben; davon entfielen 1210 Gulden auf Löhne.

104 Haigerlocher Renteirechnung 1745/46 (StASFASDS3T2Nr.219): Besoldungen 1757Gulden, an
Handwerker: 418 Gulden; für Ernte und Dreschen: 553 Gulden; Botenlöhne: 36 Gulden, Gesamtausgaben:
21331 Gulden; davon gingen an die Herrschaft und für herrschaftliche Apanagen: 11423 Gulden. - Nach
der Renteirechnung von 1729/30 (StAS FAS DS 3 T 2 Nr. 209 bis Nr.211) wurden sogar 1125Gulden an
Handwerker bezahlt.

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