Universitätsbibliothek Freiburg i. Br., ZG 1563
Hohenzollerischer Geschichtsverein [Hrsg.]
Zeitschrift für Hohenzollerische Geschichte
46(131).2010
Seite: 128
(PDF, 40 MB)
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Karl-Peter Krauss

so lassen die vorhandenen Dokumente doch Schätzungen zu, die nahe legen, dass der
gesamte Vermögenstransfer weit über 10 Millionen Gulden an mitgenommenen Geldern
umfasste, wobei noch ca. 1500000 Gulden an Erbschaftsgeldern hinzukamen. Ohne
Zweifel gaben diese Gelder wesentliche Impulse für den Wiederaufbau der vormals
osmanischen Gebiete des Königreiches Ungarn, auch wenn es sich im Einzelnen um
eher kleine Beiträge handelte.16

Die überlieferten Akten geben zudem Einblicke in das breite Spektrum der Zahlungsabwicklung
. Sehr häufig erfolgte die Ubersendung der Erbgelder durch Wechsel.
Hierzu musste das Geld zu geeigneten Wechselplätzen gebracht werden. Solche Abwicklungsplätze
waren Finanzplätze wie Frankfurt, Nürnberg, Ulm, Straßburg oder
auch Stuttgart. Ausgezahlt wurde das Bargeld wiederum an Wechselplätzen der größeren
Städte Ungarns bei Bankiers, die als „Wechselherren" bezeichnet wurden und auf
entsprechende Netzwerke für den Zahlungsverkehr zurückgreifen konnten.

Aber auch die Abwicklung über das Universalzahlamt verlief so, dass Bargeld aus vorderösterreichischen
und mitunter benachbarten Herrschaftsgebieten wie den hohen-
zollerischen Gebieten in die verschiedenen vorderösterreichischen Rentkassen eingezahlt
wurde, die das Geld zu den Oberämtern brachten, das dann schließlich per „Verlags-
Quittung" über die vorderösterreichische Hauptstadt Freiburg verrechnet wurde und
im Zielgebiet von den Kameraladministrationen wieder bar ausgezahlt wurde. Immer
wieder wurden Gelder auch durch die Diligence bzw. Schnellpost versandt. An den Poststationen
wurde das Geld dann von den Empfängern persönlich oder durch Bevollmächtigte
abgeholt. Nicht selten wurden Gelder an die Vertreter der Grundherrschaften in
Wien gesandt, die den Betrag dann an die herrschaftlichen Kassen zur Auszahlung an
die Untertanen weiterleiteten. In diesen Transferierungssystemen wurde der Geldversand,
aber auch das Verschicken von wichtigen Briefen mit Nachweisen des Briefversandes,
den sog. Rezepissen, vergleichbar den heutigen Einschreiben mit Rückschein, abgesichert
. Der Betrag wurde schließlich gegen eine Quittung mit Unterschrift ausgehändigt.
Erbschaften wurden aber auch persönlich oder durch Bevollmächtigte abgeholt. Letztere
benötigten eine behördlich legitimierte Vollmacht. Das persönliche Abholen von
Erbschaften ist mitunter schon sehr früh bezeugt17, auch Fidel Marmon holte schließlich
sein Geld selbst ab, nachdem seine jahrelangen Bemühungen nichts bewirkt hatten.18

In der Absicht, die Dauer der Zahlungsabwicklung abzukürzen, zeigten die Zahlungsempfänger
oft die Transaktionsmöglichkeiten für den Geldtransfer auf. Selbst der
Richter19 und die Geschworenen von Ortschaften machten diesbezügliche Vorgaben.20
Im frühen 19. Jahrhundert erfolgte die Kontaktaufnahme häufig mit den k. k. Gesandten
an den deutschen Höfen oder deren Gesandtschaften in Wien. So äußerte der österreichische
Gesandte in Kassel 1826 den Wunsch, dass Erbschaften nicht mehr auf dem

16 Dazu vgl. Karl-Peter Krauss: „Mit einem Bündel sind sie gekommen" (wie Anm. 8), S. 139-150.

17 Ein Beispiel aus dem Jahr 1709 rindet sich im Stadtarchiv Isny, Gerichtswesen, Erbschaften, A 1505.

18 Vgl. Quellendokumentation Nr. 1.

19 Den Orten in Ungarn stand ein Richter vor, an dessen Seite Geschworene standen. Die Selbstverwaltung
der Dörfer war jedoch in der Regel weniger ausgeprägt als in den Territorien der Auswanderungsgebiete.

20 Beispielsweise Kreisarchiv Zollernalbkreis (fortan KrArchBL), Oberamt Hechingen, Hech 2b, Trill-
fingen, Nr. 42, 1782-1854, 15.03.1799 (Quellendokumentation Nr. 6.3.).

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