Universitätsbibliothek Freiburg i. Br., ZG 1563
Hohenzollerischer Geschichtsverein [Hrsg.]
Zeitschrift für Hohenzollerische Geschichte
46(131).2010
Seite: 165
(PDF, 40 MB)
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http://dl.ub.uni-freiburg.de/diglit/zhg2010/0173
Erben und Sterben

Löbliches Amt!

Nachdeme die Hornischen Geschwistrich[en], welche hier Landes in der Bacser
Kafmerjal Bezircks-Ortschaft Prigrevicza Szentivdny ansässig sind, mittels der in
Originali anschlüssigen Bittschrift wiederholt um die Erfolglassung ihres Erbtheils
sich bittlich anhero verwendet haben, als ohnentstehet man hiemit nicht ein Löbliches
Amt unter Beziehung auf diesseitiges Schreiben de dato 23. August 1783 andurch
wiederholt anzugehen, womit gefällig seyn wolle, die Erbschaft der ersagt-Horni-
schen Geschwistrich[en] von deren Pflegern Adam Stehli und Johan Henli einzuhe-
ben, und per Wechsel, an den in Wienn befindlichen Niederleger Johann Baptista
Bouvard zu übermachen, und davon die Anzeig anhero zu machen. Die wir ansonst
mit geziemender Hochachtung beharren. Geben von der Königlichen Kamerai Administration
. Zombor, den 7ten Jänner 1784. Dienstschuldwilligste Gabriel Frank;
Karl Heinbuchner.

4.9. Priglewitz St. Iwan, 30.08.1784. Nachweis über den Wohnort und Familienstand
der Erben für das Oberamt Haigerloch

Nochmalige, unfehlbare Bestätigung, dass die Erben Horn sich im Komitat Batschka
niedergelassen haben und alle verheiratet sind und trotz vieler Schreiben keine klare
Nachricht, noch weniger aber Geld erhalten haben. Die Erben befehlen sich der Hilfe
der Kameraladminsitartion an, die das Schreiben ebenso wie der Ortsnotar unterzeichnet
. Auf die Auszahlung des Erbes wird gedrängt, weil sich die Erben sowohl in Som-
bor als auch in Priglewitz St. Iwan Häuser gekauft haben.

Löbliche Hoch-Fürstliche Amts-Canzley!

Nach Anverlangen einer Löblichen Hoch-Fürstlichen Amt-Canzley wird unfehlbar
von dahiesiger Kayserlich Königlicher Batscher Administration berichtet worden
seyn, daß sich die Hornische Freundschaft hier in Hungarn, und zwar in Batsfchjer
Comitat setzhaft gemacht, und allerdings schon alle verehliget; nichtsdestoweniger
auf so vieles Schreiben, und Geldt Begehren ist uns von unseren Pflegern aus Trill-
fingen nahmentlich Johann Hänle und Johann Adam Stehle weder ein[e] gewisse
Nachricht, noch weniger Geldt geschickt worden.

Ist uns also einer Löbichen Amts Canzley mächtige Hülfe noch übrig, welche wir arme
Waysen kniefällig unterthänig anflehen bittend, ein solche möchte mit unsern
Pflegern ein gewöhnliche Zusamenrägtung machen, und die uns zufallende Erbschaft
mittels eines Wechsels gnädig übersenden, in demejezo die auserste Noth ist, dann einer
in der Frey-Stadt Zombor schon ein Hauß gekauft, der andere in Deutsch Sent-
Ivdn des gleichen, wo der Termin schon längstens verflossen, und die Creditores auf
unser Geldt ungetröstet warten. Die andern zwey Geschwistrich werden auch nicht
lang mehr warten, dann hier zu Landt wartet mann nicht so lang mit Heürathen.
Zur Letzt bitten wir alle unterthänigst eine Löbliche Hoch-Fürstliche Amts Canzley
geruhe gnädigst unsern noch aushaftende Erbschaft zusammen lassen treiben, und
(weilen da unser Glück und Unglück daran hanget) solche baldigst übersenden. Wir
aber verbleiben in gröster Demuth einer Löblichen Hoch Fürstlichen Amts Canzley.
Deütsch oder Prigrevicza Szent-Ivdn in batscher Comitat den 30ten Augusti 1784
allerunterthänigste Michael Horn, Francisca Horn x verehligte Johann Lenz, Johann

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